1 Mit Schriftsatz vom 7. Mai 2010 stellte der Revisionswerber einen Antrag auf Ausstellung eines Abrechnungsbescheides für sein Finanzamtskonto für den Zeitraum 1. Jänner 2008 bis laufend. 2 Er sei mit Wirkung vom 1. Mai 2008 zum Dauersubstituten (Notarsubstitut) für den öffentlichen Notar Dr. H bestellt worden. Alle Selbstberechnungen, die bis 19. Juni 2008 von ihm als unselbstständiger Substitut durchgeführt worden seien, seien unter der Steuernummer des vertretenen Dr. H zu... mehr lesen...
Mit Eingabe an das Finanzamt vom 10. Oktober 2000 beantragte die Beschwerdeführerin, das zum Stichtag 10. Oktober 2000 auf ihrem Abgabenkonto bestehende Guthaben in Höhe von 543.366 S wie folgt zu verwenden: a) Überrechnung eines Teilbetrages von 490.772 S auf das Abgabenkonto des steuerlichen Vertreters bei einem anderen Finanzamt und b) Rückzahlung eines Teilbetrages von 52.594 S auf das Bankkonto der UT. Am 2. November 2000 reichte die Beschwerdeführerin die Umsatzsteuervoran... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §211 Abs1 litg;
Rechtssatz: Zwar tritt nach § 211 Abs 1 lit g BAO im Fall einer Überrechnung die Tilgungswirkung im Zeitpunkt der Antragstellung - sofern bereits ein Guthaben entstanden ist - ein, dies gilt jedoch nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nur, wenn bzw soweit auch tatsächlich eine Überrechnung durchgeführt wird (vgl das hg ... mehr lesen...
Auf Grund des schriftlichen Untermietvertrages vom 28. Juni 2001 vermietete die P AG für technisches Informationsmanagement (in der Folge: "Bestandgeberin") an die Beschwerdeführerin beginnend mit 1. Oktober 2001 bis zum 31. Dezember 2003 unter Einräumung einer Option auf Verlängerung bis zum 31. Dezember 2004 näher bezeichnete Büroräumlichkeiten und Stellplätze um EUR 9.969,99 monatlich zuzüglich Betriebs- und Nebenkosten sowie Umsatzsteuer. Am 10. August 2001 reichte die Bestan... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: BAO §211 Abs1 litd;GebG 1957 §33 TP5 Abs5 Z1;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 211 Abs. 1 lit. d BAO ("... oder ein sonstiges Konto der empfangsberechtigten Kasse ...") bedeutet, dass darunter nur ein Konto der Abgabenbehörde zu verstehen ist, nicht aber ein Konto der Bestandgeberin. Allein der Umstand, da... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 13. Februar 1997 leitete das Finanzamt gegen die Beschwerdeführerin das Finanzstrafverfahren ein, weil der Verdacht bestehe, dass sie als Geschäftsführerin der I. GmbH Lohnsteuer für die Kalendermonate Juni bis Dezember 1994 und für das Jahr 1995 im Gesamtbetrag von S 117.460,-- sowie Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen samt Zuschlägen für den gleichen Zeitraum in Höhe von S 81.999,-- nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §211 Abs1 litg;EStG 1988 §79 Abs1;FinStrG §49 Abs1 lita;
Rechtssatz: Da die Bestimmungen über die Entrichtung von Abgaben auf die in § 79 Abs. 1 EStG 1988 normierte Verpflichtung des Arbeitgebers, die in einem Kalendermonat einzubehaltende Lohnsteuer spätestens am 15. Tag nach Ablauf des Kalendermonates in einem B... mehr lesen...
Mit Bescheid des Finanzamtes vom 9. September 1993 wurde gegenüber der Beschwerdeführerin ein Säumniszuschlag in Höhe von S 1.488,-- festgesetzt, weil die Umsatzsteuer 10 bis 12/97 zum Fälligkeitstag nicht entrichtet worden sei. In einer dagegen erhobenen Berufung wandte die Beschwerdeführerin ein, es sei vor Fälligkeit der entsprechenden Umsatzsteuer ein Überrechnungsantrag eingebracht worden. Dieser Überrechnungsantrag sei noch nicht erledigt worden. Gemäß § 211 Abs 1 lit g BAO... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §211 Abs1 litg;BAO §215;BAO §217;BAO §218;
Rechtssatz: In seinem E 24.11.1987, 87/14/0097, hat der VwGH zum Ausdruck gebracht, dass es richtig ist, dass im Fall einer Umbuchung (oder, wie im Hinblick auf den Beschwerdefall zu ergänzen ist, einer Überrechnung) die Tilgungswirkung im Zeitpunkt der Antragstellung - sofern bereits ein Guthaben entstanden ... mehr lesen...
In einer Rechnung der Beschwerdeführerin an die Ö-OHG vom 24. April 1991 ist Umsatzsteuer in Höhe von S 10,123.781,-- ausgewiesen worden. Die Ö-OHG reichte am 6. Juni 1991 die Umsatzsteuervoranmeldung für April 1991, in welcher eine Zahllast in Höhe von S 454.713,-- ausgewiesen ist, beim Finanzamt ein. Am 7. Juni 1991 reichte sie eine "berichtigte Umsatzsteuervoranmelung" für April 1991 ein, welche - im wesentlichen weil nunmehr die Vorsteuer aus der Rechnung der Beschwerdeführerin vo... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 21. Mai 1993 beantragte der Beschwerdeführer, einen mit Bescheid vom 9. Februar 1993 vorgeschriebenen Säumniszuschlag in Höhe von S 112.985,-- nachzusehen. In der Begründung: des Ansuchens wurde ausgeführt, im Jänner 1993 seien zwei Abgabenschuldigkeiten fällig gewesen. Eine Abgabenschuldigkeit im Ausmaß von S 6,083.652,-- sei am 20. Jänner 1993 fällig geworden. Zu einem späteren Datum im Jänner sei eine weitere Abgabenschuldigkeit in Höhe von S 922.508,-- fällig geword... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §211 Abs1 litg;BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Voraussetzung einer Unbilligkeit iSd § 236 BAO ist, daß den Abgabenschuldner an der verzögerten Erledigung eines Umbuchungsauftrages kein Verschulden treffen darf (Hinweis E 24.11.1987, 87/14/0097). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1994130020.X03 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §211 Abs1 litg;BAO §236 Abs1;UStG 1972 §21 Abs1;UStG 1972 §21 Abs3;UStG 1972 §21;
Rechtssatz: Für die Frage der Unbilligkeit iSd § 236 Abs 1 BAO macht es keinen Unterschied, ob der Vertragspartner des Abgabepflichtigen die Berichtigung der Umsatzsteuervoranmeldung vor oder nach Ablauf der Frist des § 21 Abs 1 UStG 1972 dem Fina... mehr lesen...
Laut Rechnung mit Datum vom 1. Jänner 1992 veräußerte der Beschwerdeführer (anläßlich der Aufgabe des von ihm als Einzelunternehmer geführten Betriebes) "Anlagegegenstände, Warenvorräte und halbfertige Arbeiten" um S 4,751.143,20 (einschließlich Umsatzsteuer in Höhe von S 791.857,20) an die O GmbH (in der Folge: GmbH), welche in der Folge den genannten, auf einen vollen Schilling abgerundeten Umsatzsteuerbetrag als Vorsteuer geltend machte. Dem Antrag der GmbH vom 7. Dezember 1992 auf... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §211 Abs1 litg;BAO §213 Abs1;BAO §215 Abs4;BAO §217 Abs1;BAO §236 Abs1;BAO §239 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/09/20 95/13/0049 2 Stammrechtssatz Die Einhebung eines Säumniszuschlages würde eine eine Nachsicht rechtfertigende Unbilligkeit darstellen, wenn dessen Festsetzung ausschließlich durch die verzögerte Erledigung eines Umbuc... mehr lesen...
In einer Berufung gegen die bescheidmäßige Abweisung einer beantragten Nachsicht hinsichtlich eines mit Nebengebührenbescheid festgesetzten Säumniszuschlages in Höhe von S 18.866,-- führte die Beschwerdeführerin folgendes aus: Sie habe im 4. Kalendervierteljahr 1992 an die Firma R GmbH eine Rechnung ausgefertigt, in welcher Umsatzsteuer in Höhe von S 970.703,-- ausgewiesen war. Zwischen der Beschwerdeführerin und der R GmbH sei vereinbart worden, daß die Umsatzsteuer vom Abgabenkonto ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §211 Abs1 litg;BAO §213 Abs1;BAO §215 Abs4;BAO §217 Abs1;BAO §236 Abs1;BAO §239 Abs2;
Rechtssatz: Im konkreten Fall hat die Abgabepflichtige (eine GmbH) im Verwaltungsverfahren auf die zeitgerechte Einbringung eines Umbuchungsantrages sowie darauf hingewiesen, daß weder die Begünstigte (ebenfalls eine GmbH) noch die Abgabepflichtige einen Einfluß auf ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §211 Abs1 litg;BAO §213 Abs1;BAO §215 Abs4;BAO §217 Abs1;BAO §236 Abs1;BAO §239 Abs2;
Rechtssatz: Die Einhebung eines Säumniszuschlages würde eine eine Nachsicht rechtfertigende Unbilligkeit darstellen, wenn dessen Festsetzung ausschließlich durch die verzögerte Erledigung eines Umbuchungsantrages entstanden ist und den Abgabepflichtigen an der Verzög... mehr lesen...
Den Beschwerdeschriften und den ihnen angeschlossenen Ausfertigungen der angefochtenen Bescheide ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Die Beschwerdeführerinnen hatten mit der B. AG einen Rahmenvertrag betreffend die Kompensation von Steuerguthaben geschlossen. Auf Grund dieses Rahmenvertrages wurden von der B. AG am 11. März 1994 Umbuchungsanträge gestellt, mit denen die Umsatzsteuervorauszahlungen der Beschwerdeführerinnen für den Voranmeldungszeitraum Jänner 1994 abgedeckt we... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §211 Abs1 litg;BAO §217;BAO §236 Abs1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/13/0265
Rechtssatz: Die verspätete (weil erst am Fälligkeitstag der Umsatzsteuervorauszahlungsschulden erfolgte) Überreichung einer berichtigten Umsatzsteuervoranmeldung durc... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §211 Abs1 litg;BAO §217;BAO §236 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/13/0265
Rechtssatz: Angesichts des § 211 Abs 1 lit g BAO ist es Sache des Abgabenschuldners, sich durch Rückfrage über den Bestand eines der Umbuchung zugänglichen Guthabens, das eine Tilgung seiner Umsatzsteuervo... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war handelsrechtlicher Geschäftsführer der I-GmbH. Mit Beschluß vom 26. April 1990 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Konkursverfahren eröffnet. Hinsichtlich Umsatzsteuervorauszahlung für Dezember 1989 (131.196 S) und Lohnabgaben für Jänner bis Dezember 1989 (Lohnsteuer 7.300 S, Dienstgeberbeitrag 3.644 S, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag 324 S) der I-GmbH, sohin für den Betrag von 142.464 S hatte der Beschwerdeführer für die Gesellschaft am 9. März 1... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §210 Abs1;BAO §211 Abs1;BAO §212 Abs1;BAO §218 Abs1;
Rechtssatz: Durch die Bewilligung von Zahlungserleichterungen wird lediglich der Zeitpunkt der Verpflichtung zur Entrichtung der Abgaben hinausgeschoben. Ein nach Eintritt der Fälligkeit von Abgaben eingebrachtes Ratenansuchen ändert nichts daran, daß ein Verstoß gegen die Verpflichtung zur Abgabene... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin rechnete mit Schlußrechnung vom 25. November 1993 gegenüber einer Gemeinde verschiedene, der Gemeinde gegenüber erbrachte Leistungen ab. Hinsichtlich der in der Rechnung ausgewiesenen Umsatzsteuer in Höhe von rund S 4,5 Mio wurde vereinbart, daß diese im Wege der Überrechnung vom Abgabenkonto der Gemeinde beim Finanzamt A an das Abgabenkonto der Beschwerdeführerin beim Finanzamt B beglichen werde. Die Gemeinde beantragte die Überrechnung jedoch vereinbarungswidr... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §211 Abs1 litg;BAO §215 Abs4;
Rechtssatz: Eine Überrechnung (Übertragung eines Betrages von einem bei einem Finanzamt geführten Abgabenkonto auf ein Abgabenkonto eines anderen Finanzamtes) oder auch eine Umbuchung (Übertragung eines Betrages von einem bei einem Finanzamt geführten Abgabenkonto auf ein anderes Abgabenkonto desselben Finanzamtes) zuguns... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §211 Abs1 litg;BAO §214 Abs4;BAO §215;BAO §221a Abs3;
Rechtssatz: § 214 Abs 4 BAO bezieht sich lediglich auf GutSCHRIFTEN (Zahlungen und sonstige Gutschriften), wobei zwischen Guthaben und Gutschriften insofern zu unterscheiden ist, als ein Guthaben dann entsteht, wenn die Summe aller Gutschriften die Summe aller Lastschriften übersteigt. Schon darau... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §211 Abs1 litg;BAO §214 Abs4;UStG 1972 §21 Abs1;
Rechtssatz: Die Verpflichtung zur Einreichung der Voranmeldung entfällt gemäß § 21 Abs 1 UStG 1972 nur im Fall einer fristgerechten Entrichtung der sich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen errechnenden Vorauszahlung. Um von einer solchen Entrichtung sprechen zu können, muß... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §211 Abs1 litg;
Rechtssatz: Die Auffassung, § 211 Abs 1 lit g BAO stelle die Umbuchung und Überrechnung von Guthaben gleich, je nach dem, ob sie Abgabenschuldigkeiten desselben Abgabepflichtigen oder eines anderen Abgabepflichtigen betreffen, findet im Gesetz keine Deckung. Nach § 211 Abs 1 lit g BAO gelten nämlich Abgaben bei Umbuchungen oder Überrec... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §211 Abs1 litg;BAO §214 Abs4;BAO §214;BAO §215;
Rechtssatz: § 214 BAO enthält in seiner Gesamtheit ausschließlich Regeln betreffend die zusammengefaßte Verbuchung von Abgabenschuldigkeiten und Gutschriften (Zahlungen und sonstige Gutschriften) EINES Abgabepflichtigen auf EINEM Abgabenkonto. § 214 Abs 4 BAO bezieht sich dementsprechend nur auf Verrech... mehr lesen...
In einem an das Finanzamt und an die Finanzprokuratur gerichteten Schreiben vom 15. November 1988 führte Dr. I. aus, er habe in Erfahrung gebracht, daß der Beschwerdeführer an Einkommen- und Umsatzsteuer "für die Jahre 1978 ff" einen Betrag von mindestens S 100.000,-- schulde. Dr. I. nehme gemäß § 1422 ABGB die Einlösung der (im einzelnen bezeichneten) Abgabenforderungen vor. Soferne für die Einlösung ein höherer Betrag als S 100.000,-- erforderlich sein sollte, erbiete er sich zur um... mehr lesen...