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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BAO §211 Abs1 litg;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/13/0265Rechtssatz
Die verspätete (weil erst am Fälligkeitstag der Umsatzsteuervorauszahlungsschulden erfolgte) Überreichung einer berichtigten Umsatzsteuervoranmeldung durch den Vertragspartner des Steuerpflichtigen aus einem Rahmenvertrag über die Kompensation von Steuerguthaben war im Beschwerdefall eine Vorgangsweise, die dem Abgabenschuldner Ersatzansprüche gegen den Vertragspartner für verhängte Säumniszuschläge verschaffen konnte, was einer Beurteilung der Einhebung der festgesetzten Säumniszuschläge als sachlich unbillig im Wege steht (Hinweis E 29.11.1994, 94/14/0094).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994130264.X04Im RIS seit
11.07.2001