RS Vwgh 1995/3/22 94/13/0264

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Veröffentlicht am 22.03.1995
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §211 Abs1 litg;
BAO §217;
BAO §236 Abs1;
VwRallg;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/13/0265

Rechtssatz

Die verspätete (weil erst am Fälligkeitstag der Umsatzsteuervorauszahlungsschulden erfolgte) Überreichung einer berichtigten Umsatzsteuervoranmeldung durch den Vertragspartner des Steuerpflichtigen aus einem Rahmenvertrag über die Kompensation von Steuerguthaben war im Beschwerdefall eine Vorgangsweise, die dem Abgabenschuldner Ersatzansprüche gegen den Vertragspartner für verhängte Säumniszuschläge verschaffen konnte, was einer Beurteilung der Einhebung der festgesetzten Säumniszuschläge als sachlich unbillig im Wege steht (Hinweis E 29.11.1994, 94/14/0094).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994130264.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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