Der Beschwerdeführer war im Streitzeitraum Gesellschafter der später die Firma G GesmbH & Co KG führenden G & R GesmbH & Co KG (im Folgenden kurz: KG). Mit an die KG gerichteten Bescheiden hatte das Finanzamt die Verfahren zur Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO für die Streitjahre wieder aufgenommen und die Einkünfte (neu) festgestellt. Gegen diese Bescheide hatten sowohl die KG (mit Schriftsatz vom 12. Juni 1991) als auch der Beschwerdeführer (mit Schriftsatz... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §101 Abs3;BAO §188;BAO §191 Abs1 litc;BAO §191 Abs3 litb;BAO §93 Abs2;BAO §97 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwRallg; Beachte Besprechung in:
SWK 9/2003, S 309 - S 312; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/13/0014 B 2. August 2000 RS 2
(hier ohne die beiden letzten Sätze) Stammrechtssatz Di... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §101 Abs3;BAO §188;BAO §191 Abs1 litc;BAO §191 Abs3 litb;BAO §290 Abs1;BAO §81 Abs8;VwGG §34 Abs1;VwRallg; Beachte Besprechung in:
SWK 9/2003, S 309 - S 312;
Rechtssatz: Der zwingenden gesetzlichen Anordnung des § 191 Abs. 1 lit. c BAO zufolge hätte die angefochtene Erledigung ... mehr lesen...
Die drei Beschwerdeführer gründeten im Dezember 1993 eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts zum Zwecke des gewerblichen Handels mit Wertpapieren. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung wurden die für die Jahre 1993 und 1994 erklärten Verluste aus Gewerbebetrieb in Höhe von 12,276.217 S und 7,512.130 S mit der Begründung: nicht anerkannt, dass die Tätigkeit dem Bereich der privaten Vermögensverwaltung zuzuordnen sei. Mit "Bescheid vom 3. März 1997" traf das Finanzamt di... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §101 Abs3;BAO §191 Abs3 litb;BAO §97 Abs1;
Rechtssatz: Damit ein Feststellungsbescheid die ihm nach § 191 Abs. 3 lit. b BAO zukommende Wirksamkeit äußern kann, muss er nach § 97 Abs. 1 BAO auch seinem Adressaten zugestellt sein oder als zugestellt gelten. Das ergibt sich aus der Regelung des § 101 Abs. 3 BAO, die für bestimmte Feststellungsbescheide e... mehr lesen...
An der erstbeschwerdeführenden S GesmbH sind die zweitbeschwerdeführende R.S. zu 80 % und der drittbeschwerdeführende H.S. zu 20 % beteiligt. Das Stammkapital in Höhe von S 500.000,-- wurde zur Hälfte einbezahlt. Mit 10. Jänner 1987 wurden zwei Verträge zur Errichtung einer unechten stillen Gesellschaft geschlossen, wonach die Zweitbeschwerdeführerin und der Drittbeschwerdeführer der Erstbeschwerdeführerin jeweils als stiller Gesellschafter beitreten sollten. Die Einlage jedes der bei... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §191 Abs3;GewStG §1 Abs2 Z1;GewStG §18;GewStG §4 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Eine Gewerbesteuerfestsetzung wirkt - anders als hinsichtlich der einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte gemäß § 191 Abs 3 BAO - nicht gegenüber den Gesellschaftern einer Gesellschaft im S... mehr lesen...
Nach dem Spruch: des angefochtenen Bescheides sprach die belangte Behörde mit diesem über eine Berufung der M GmbH & Co KG gegen die am 21. und 28. Oktober 1996 ausgefertigten Bescheide des Finanzamtes M betreffend Unterbleiben von einheitlichen und gesonderten Feststellungen von Einkünften 1987 bis 1994 sowie Gewerbesteuer 1987 bis 1993 ab. Die Entscheidung lautete dahingehend, dass die Berufung hinsichtlich Unterbleiben von einheitlichen und gesonderten Feststellungen von Einkünf... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §101 Abs3;BAO §190 Abs1;BAO §191 Abs3 litb;BAO §290 Abs1;BAO §97 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Damit ein Feststellungsbescheid die ihm nach § 191 Abs. 3 lit. b BAO zukommende Wirksamkeit äußern kann (auch Berufungsentscheidungen wirken gemäß § 290 Abs. 1 BAO für und gegen die gleiche... mehr lesen...
Die erstbeschwerdeführende X. Mobilien- und Immobilienvermietungs- und Vertriebsservice GmbH ist Geschäftsherr stiller Gesellschaften zu den Dritt- bis 57.-Beschwerdeführern, die sich im Wege der zweitbeschwerdeführenden Bank als Treuhänderin am Unternehmen der Erstbeschwerdeführerin als stille Gesellschafter beteiligt haben. Als Vertreter aller Beteiligten trat im Abgabenverfahren eine Wirtschaftstreuhänderkanzlei auf. In der Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften (Gemein... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §101 Abs3;BAO §188;BAO §191 Abs1 litc;BAO §191 Abs3 litb;BAO §93 Abs2;BAO §97 Abs1;HGB §17 Abs2;
Rechtssatz: Der VwGH hat sich von seiner Judikatur, nach welcher eine "Firma" nicht Adressat eines Bescheides sein könne, abgewendet (Hinweis E 25.11.1999, 98/07/0175). European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §101 Abs3;BAO §190 Abs1;BAO §191 Abs3 litb;BAO §97 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Damit ein Feststellungsbescheid die ihm nach § 191 Abs 3 lit b BAO zukommende Wirksamkeit äußern kann, muss er nach § 97 Abs 1 BAO auch seinem Adressaten zugestellt sein oder als zugestellt gelten (Hinwe... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §101 Abs3;BAO §188;BAO §191 Abs1 litc;BAO §191 Abs3 litb;BAO §93 Abs2;BAO §97 Abs1;HGB §178;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Wenn die angefochtene Erledigung ihren Adressaten durch die firmenrechtlich korrekte Bezeichnung der Erstbeschwerdeführerin, einer GmbH, als Geschäftsherrin der stillen Gesellschaften mit ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §101 Abs3;BAO §188;BAO §191 Abs1 litc;BAO §191 Abs3 litb;BAO §93 Abs2;BAO §97 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die in § 191 Abs 3 lit b BAO festgelegte Wirkung eines Feststellungsbescheides nach § 188 BAO oder eines Bescheides, mit dem ausgesprochen wird, dass eine solche Feststellung z... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §101 Abs3;BAO §188;BAO §191 Abs1 litc;BAO §191 Abs3 litb;BAO §93 Abs2;BAO §97 Abs1;HGB §17 Abs2;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Mit dem völlig ungenügenden Ausdruck "X. Immobilienverm." wird bei der Benennung des Bescheidadressaten und nunmehrigen Erstbeschwerdeführers - e... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §101 Abs3;BAO §188;BAO §190 Abs1;BAO §191 Abs1 litc;BAO §191 Abs3 litb;BAO §93 Abs2;BAO §97 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Einheitlichkeit als Wesensmerkmal des Feststellungsbescheides nach § 188 BAO (Hinweis B 12.9.1996, 96/15/0161; B 20.11.1996, 95/15/0169) gilt im Grunde des § ... mehr lesen...
Anlässlich einer bei der erstbeschwerdeführenden GmbH & Co KG - bei der Zweitbeschwerdeführerin handelt es sich um die Kommanditistin der KG - durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung wurde ua festgestellt, dass für die im Jahr 1988 geleistete Anzahlung (in Höhe von DM 304.000,--) an die S. AG, Vaduz, Pradapant 7, trotz mehrmaliger Aufforderung kein geeigneter Nachweis über den Zahlungsempfänger bzw Lieferanten habe erbracht werden können. Ein Zusammenhang mit den (diesbezüglich... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §191 Abs3;GewStG §4 Abs1;GewStG §6;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Das Finanzamt erließ Sachbescheide, in welchen der aufwandswirksam geltend gemachte Betrag nach Bildung einer Gewerbesteuerrückstellung nicht als Betriebsausgabe anerkannt wurde. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belBeh... mehr lesen...
Die drei erstgenannten Beschwerdeführer sind Erben nach Dr. Johannes M. Der Erblasser und die übrigen Beschwerdeführer bildeten als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater eine - eine Mitunternehmerschaft darstellende - Kanzleigemeinschaft. In der beim zuständigen Finanzamt eingereichten Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften für 1987 wurde die Gesellschaft als "Kanzleigemeinschaft Dr. Johannes M., Mag. Wolfgang W., Dr. Nikolaus S. und Mag. Georg B." bezeichnet. Die Einkünfte ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BAO §101 Abs3;BAO §188;BAO §191 Abs1 litc;BAO §191 Abs2;BAO §191 Abs3;BAO §81 Abs2;ZustG §7;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall wurde eine vertretungsbefugte Person iSd § 81 Abs 2 BAO erst mit einem Schriftsatz vom 5.2.1997 namhaft gemacht. Die Abgabenbehörde selbst machte von ihrem Recht, einen Vertreter zu bestellen, nicht Gebrauch.... mehr lesen...
Den angefochtenen Bescheid bildet nach der gegenständlichen Beschwerde eine Berufungsentscheidung vom 18. September 1996, die folgenden Adressaten aufweist "E Gesellschaft m.b.H und Mitgesellschafter" (im Adressfeld ist unmittelbar anschließend der Name Karl F genannt, der nach dem weiteren Spruch: steuerrechtlicher Vertreter im Verwaltungsverfahren über die "Berufung der E Gesellschaft m. B. H und Mitgesellschafter" war). Im Anschluss an den die Berufung als unbegründet abweisend... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §59 Abs1;AVG §62 Abs1;AVG §9;BAO §191 Abs3;BAO §79;BAO §93 Abs2;BAO §97;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die mit der "Personenumschreibung" getroffene Wahl des Normadressaten ist wesentlicher Bestandteil jedes Bescheides. Die Benennung jener Person, der gege... mehr lesen...
Die Gemeinschuldnerin, deren faktischer Geschäftsführer Bernhard L war, war in den Streitjahren Komplementärin einer KG. Da für die KG seit dem Jahr 1987 keine Abgabenerklärungen eingereicht wurden, sollte im Jahr 1990 für die Jahre 1986 bis 1988 eine abgabenbehördliche Prüfung durchgeführt werden. Bernhard L äußerte sich zu der am 31. Oktober 1990 erfolgten telefonischen Ankündigung der Prüfung nicht, weswegen das Finanzamt schriftlich mitteilte, die Prüfung werde am 19. No... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §191 Abs3;BAO §217;GewStG §4 Abs1;UStG 1972;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/12/14 93/14/0145 1
(hier auch keine Mitschuld der Gesellschafter hinsichtlich
Umsatzsteuer sowie hinsichtlich der Verspätungszuschläge zur
Umsatzsteuer und Gewerbesteuer) ... mehr lesen...
Das Finanzamt Kufstein hatte gegenüber dem Beschwerdeführer einen Einkommensteuerbescheid für 1994 erlassen, mit welchem das Einkommen aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit von ca. 1,4 Mio S, geringfügigen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und einem - aus einer Beteiligung als Mitunternehmer in der Form eines atypisch stillen Gesellschafters resultierenden - Verlust aus Gewerbebetrieb von ca. 900.000 S errechnet worden ist. Gestützt auf die Bestimmung des § 295 Abs.... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188;BAO §190 Abs1 idF 1996/201;BAO §191 Abs1 litc;BAO §191 Abs3 litb;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
97/14/0159 E 25. Februar 1998
Rechtssatz: Den Gesellschaftern (Mitgliedern) fließen keine Einkünfte zu, wenn gemeinschaftlich erzielte Einkünfte nicht vorliegen. Ob solche gemeinschaft... mehr lesen...
Mit Datum 24. Juli 1991 richtete das Finanzamt für den 6., 7. und 15. Bezirk "an die Gemeinschaft der Miteigentümer des nachstehend angeführten Grundbesitzes z.Hd. "des Erstbeschwerdeführers" eine Erledigung über die Feststellung des Einheitswertes und Festsetzung des Steuermeßbetrages für einen näher bezeichneten Grundbesitz. Dieser Bescheid blieb unbekämpft. Mit Bescheid vom 8. Jänner 1992 schrieb der Magistrat der Stadt Wien (Magistratsabteilung 6, Stadtkasse für den 5., 6. und... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;BAO §186;BAO §191 Abs1 litc;BAO §191 Abs2;BAO §191 Abs3 lita;VwRallg;
Rechtssatz: Ein an eine nicht mehr existente Personengemeinschaft ergangener Bescheid vermag keine Rechtswirkungen zu entfalten (Hinweis: (hinsichtlich § 191 Abs 1 lit c BAO) B 13.12.1988, 88/14/0192). Auf einen solcherart... mehr lesen...
An die Beschwerdeführerin, eine atypisch stille Gesellschaft und somit Mitunternehmerschaft im Sinne des § 23 Z. 2 EStG 1988, ist ein Bescheid nach § 188 BAO betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften für das Jahr 1992 ergangen. Mit dem an die Beschwerdeführerin gerichteten angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wird ausgesprochen, daß der an die Beschwerdeführerin ergangene Bescheid des Finanzamtes Feldkirch betreffend die Feststellung von Einkünften... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188;BAO §191 Abs3 litb;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/06/27 91/13/0002 2 Stammrechtssatz Entfaltet ein Feststellungsbescheid im Sinne des § 188 BAO gegenüber einer Person, der gegenüber die einheitliche und gesonderte Feststellung wirken soll, keine Wirkung, dann findet eine einheitliche und ge... mehr lesen...