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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §191 Abs3;Rechtssatz
Eine Gewerbesteuerfestsetzung wirkt - anders als hinsichtlich der einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte gemäß § 191 Abs 3 BAO - nicht gegenüber den Gesellschaftern einer Gesellschaft im Sinne des § 1 Abs 2 Z 1 GewStG als Mitschuldner (§ 4 Abs 1 legcit) (Hinweis E 28.6.2000, 95/13/0182; B 15.12.1994, 94/15/0151). Gleiches muss auch für eine "Nichtfestsetzung" von Gewerbesteuer gelten.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1996130058.X03Im RIS seit
03.04.2002Zuletzt aktualisiert am
03.04.2019