RS Vwgh 2001/10/17 96/13/0058

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Veröffentlicht am 17.10.2001
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §191 Abs3;
GewStG §1 Abs2 Z1;
GewStG §18;
GewStG §4 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Eine Gewerbesteuerfestsetzung wirkt - anders als hinsichtlich der einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte gemäß § 191 Abs 3 BAO - nicht gegenüber den Gesellschaftern einer Gesellschaft im Sinne des § 1 Abs 2 Z 1 GewStG als Mitschuldner (§ 4 Abs 1 legcit) (Hinweis E 28.6.2000, 95/13/0182; B 15.12.1994, 94/15/0151). Gleiches muss auch für eine "Nichtfestsetzung" von Gewerbesteuer gelten.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1996130058.X03

Im RIS seit

03.04.2002

Zuletzt aktualisiert am

03.04.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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