Mit Gesellschaftsvertrag vom 3. August 1992 hatten sich der Beschwerdeführer und Dr. G., zwei Wirtschaftsprüfer, zur G. OHG zusammengeschlossen. Am 3. März 1993 hatten die Gesellschafter den einstimmigen Beschluss gefasst, die G. OHG in eine Kommanditgesellschaft umzuwandeln, deren Firma G. KG lauten sollte. Zur Vertretung der G. KG war ausschließlich der Beschwerdeführer als Komplementär berechtigt. Mit Bescheiden vom 3. August 1998 stellte das Finanzamt unter Verweis auf d... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188;BAO §191 Abs1 litc;BAO §191 Abs2;BAO §191 Abs3;VwGG §34 Abs1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2005/13/0175
Rechtssatz: Berufungsentscheidungen über die Feststellung der Einkünfte nach § 188 BAO müssen nicht an den o... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188;BAO §191 Abs2;BAO §191 Abs3;HGB §142;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2005/13/0175
Rechtssatz: Bescheide über die Feststellung von Einkünften einer KG, deren Vollbeendigung durch Geschäftsübernahme gemäß § 142 HGB bewirkt ist... mehr lesen...
Die Satzung des Vereines IM weist im Wesentlichen folgenden Inhalt auf: "I. Name und Sitz des Vereines Der Verein führt den Namen 'IM' und hat seinen Sitz in L. II. Mitglieder 1.) Der Verein hat ordentliche und außerordentliche Mitglieder. 2.) Ordentliche Mitglieder: Der Aufnahmewerber muss von einem Mitglied des Vereinsvorstandes vorgeschlagen und von diesem als Gast eingeführt werden. Das Mitglied hat den Aufnahmewerber über Sinn und Zweck des Ve... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188;BAO §191 Abs3 litb; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/14/0006
Rechtssatz: Bescheide betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften wirken gemäß § 191 Abs 3 lit b BAO gegen alle, denen gemeinschaftliche Einkünfte zufließen. Diese Wirkung erstreckt sich auf ... mehr lesen...
Mit Gesellschaftsvertrag vom 3. August 1992 hatten sich der Beschwerdeführer und Dr. G., zwei Wirtschaftsprüfer, zur G. OHG zusammengeschlossen. Am 3. März 1993 hatten die Gesellschafter den einstimmigen Beschluss gefasst, die G. OHG in eine Kommanditgesellschaft umzuwandeln, deren Firma G. KG lauten sollte. Zur Vertretung der G. KG war ausschließlich der Beschwerdeführer als Komplementär berechtigt. Mit Bescheiden vom 3. August 1998 stellte das Finanzamt unter Verweis auf den Bericht... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188;BAO §19 Abs1;BAO §191 Abs2;BAO §191 Abs3;BAO §97 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/13/0118
Rechtssatz: Die im § 19 Abs. 1 BAO normierte Gesamtrechtsnachfolge ändert nichts daran, dass kraft der... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188;BAO §191 Abs3 litb;BAO §97 Abs1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/13/0118
Rechtssatz: Da ein Feststellungsbescheid nach § 188 BAO den Gesellschaftern der Personenvereinigung (Mitgliedern der Personengemeinschaft) gegenüber auch im Sinne des... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Erbe der am 1. Jänner 1989 verstorbenen AW, welche über einen Großteil des Nachlasses durch Legate verfügt hatte. Ihren Drittelanteil an der Liegenschaft in L hatte AW ihrer Nichte LG vermacht. Mit Beschluss des Landesgerichtes Wiener Neustadt vom 16. Dezember 1994 wurde über Antrag der Legatare die Nachlassseparation gemäß § 812 ABGB bewilligt, mit Beschluss vom 17. Mai 1995 Rechtsanwalt Dr. W zum Separationskurator bestellt. Auf Grund seines gesetzlichen Erb... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188;BAO §191 Abs3 litb;BAO §93 Abs2;
Rechtssatz: Feststellungsbescheide wirken gemäß § 191 Abs 3 lit b BAO gegen alle, denen gemeinschaftliche Einkünfte zufließen. Diese Wirkung erstreckt sich auf alle Personen, die im
Spruch: des Feststellungsbescheides als an den gemeinschaftlichen Einkünften beteiligt bezeichnet werden (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1175;ABGB §825;BAO §101 Abs3;BAO §191 Abs3;BAO §81 Abs2;
Rechtssatz: Bei Miteigentumsgemeinschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind (soweit gesellschaftsvertraglich nicht anderes vorgesehen ist) alle Mitglieder bzw Gesellschafter (im Zusammenwirken) zur Führung der Geschäfte befugt. Die Bes... mehr lesen...
Mit von den vier Beschwerdeführern unterzeichneten Abgabenerklärungen für 1993 bis 1995 wurden im Verwaltungsverfahren hinsichtlich einer "G.H. und Mitbesitzer" u. a. Umsätze erklärt und Vorsteuern geltend gemacht, wobei Vorsteuerüberschüsse von rund 285.000 S (1993), 55.000 S (1994) und 42.000 S (1995) ausgewiesen wurden. Die belangte Behörde setzte mit der angefochtenen Erledigung im Instanzenzug die Umsatzsteuer für die Jahre 1993 und 1995 mit 0 fest. Die angefochtene Erledigu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1175;BAO §191 Abs3;UStG 1972 §19 Abs1;UStG 1972 §2 Abs1;UStG 1994 §19 Abs1;UStG 1994 §2 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Hinsichtlich der Umsatzsteuer ist eine Gesellschaft nach bürgerlichem Recht ein eigenes, von ihren Gesellschaftern unabhängiges Ste... mehr lesen...
1. Mit einer als "Genussschein" überschriebenen Urkunde vom 30. Dezember 1988 verpflichtete sich die PLG GmbH der MLG GmbH gegenüber, ihr alljährlich einen Betrag in Höhe von 40 % ihres Gewinnes nach Maßgabe näher geregelter Bedingungen zu bezahlen. 2. Mit Vertrag vom 17. Juni 1992 wurde die MLG GmbH als übertragende Gesellschaft mit der PLG GmbH als aufnehmender Gesellschaft unter Inanspruchnahme der abgabenrechtlichen Begünstigungen des Art. I des Umgründungssteuergesetzes (in... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188;BAO §191 Abs1 litc;BAO §191 Abs2;BAO §191 Abs3 litb;BAO §93 Abs2;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die über die Einkünfte der vormaligen Mitunternehmerschaft absprechende Erledigung der belangten Behörde wäre jedenfalls an die damaligen Mitglieder dieser Mitunternehmerschaft zu richten gewesen (Hinweis B 29. November 2000, 94... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer bilden eine Grundstücksgemeinschaft "Dr. Gunter G. und Mitbesitzer", an die auch die als Bescheid intendierte angefochtene Erledigung (zu Handen der auch als Beschwerdevertreterin einschreitenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) erging, mit der einer Berufung gegen einen gemäß § 188 BAO ergangenen Feststellungsbescheid (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) des Finanzamtes vom 23. Februar 1998 für das Jahr 1996 teilweise Folge gegeben wurde. Wie sich aus der v... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §101 Abs3;BAO §188;BAO §191 Abs1 lita;BAO §191 Abs1 litc;BAO §191 Abs3 litb;BAO §81;BAO §97 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Damit ein Feststellungsbescheid die ihm nach § 191 Abs. 3 lit. b BAO zukommende Wirkung äußern kann, muss er nach § 97 Abs. 1 leg. cit. auch seinem Adressaten zugestellt sein oder als zugestellt gelten... mehr lesen...
Den durch einen Firmenbuchauszug belegten Beschwerdeausführungen zufolge ist die Beschwerdeführerin Rechtsnachfolgerin einer P 96 GesmbH, nachdem sie als übernehmende Gesellschaft auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24. September 2003 und des Generalversammlungsbeschlusses vom selben Tag mit der P 96 GesmbH als übertragender Gesellschaft verschmolzen worden war, was am 1. November 2003 ins Firmenbuch eingetragen wurde. Die angefochtene Erledigung ist an die P 96 GesmbH und ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §190 Abs1;BAO §191 Abs1 litc;BAO §191 Abs3 litb;BAO §93 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2004/13/0165 B 19. Jänner 2005
2004/13/0166 B 19. Jänner 2005
2004/13/0167 B 19. Jänner 2005
Rechtssatz: § 190 Abs. 1 BAO bestimmt, dass die für die Feststellungen gemäß § 185 bis 189 geltenden Vorschriften sinngemäß für Bescheide ... mehr lesen...
Die angefochtene Erledigung ist nach ihrem Erscheinungsbild und nach der gegenständlichen Beschwerde eine "Berufungsentscheidung" der belangten Behörde vom 4. Dezember 1998, die folgenden Adressaten aufweist: "(Erstbeschwerdeführende GmbH) und Mitges."(im Adressfeld ist anschließend "z.H." Dr. Otto D. genannt, der nach dem weiteren Spruch: steuerrechtlicher Vertreter im Verwaltungsverfahren über die "Berufungen der (Erstbeschwerdeführende GmbH) und Mitges." gewesen sei). Im Anschluss a... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §59 Abs1;AVG §9;BAO §191 Abs3;BAO §79;BAO §93 Abs2;BAO §97;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die mit der "Personenumschreibung" getroffene Wahl des Normadressaten ist wesentlicher Bestandteil jedes Bescheides. Die Benennung jener Person, der gegenüber die Beh... mehr lesen...
Der Zweitbeschwerdeführer und Dr. G., zwei Wirtschaftsprüfer, schlossen sich mit Gesellschaftsvertrag vom 3. August 1992 zur G OHG zusammen, welche durch Gesellschafterbeschluss vom 3. März 1993 in die G KG, die Erstbeschwerdeführerin, umgewandelt wurde. Unternehmensgegenstand bildeten die nach § 33 der Wirtschaftstreuhänder-Berufsordnung den Steuerberatern und Steuerberatungsgesellschaften vorbehaltenen Tätigkeiten. Im Gefolge einer von Mai 1997 bis Juli 1998 bei der Erstbeschwe... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §188;BAO §191 Abs3;UStG 1972 §19 Abs1;UStG 1972 §21 Abs3;UStG 1994 §19 Abs1;UStG 1994 §21 Abs3;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Anders als hinsichtlich der einheitlichen und gesonderten Feststellung von Einkünften wirkt die Festsetzung von Umsatzsteuer nicht gegenüber... mehr lesen...
An eine atypisch stille Gesellschaft (die I-GmbH & Gesellschafter), deren Gesellschafterin die Beschwerdeführerin war, ist mit Ausfertigungsdatum 13. November 1997 ein Bescheid betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften für 1993 ergangen. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin die Berufung vom 29. Dezember 1997. Mit dem an die Beschwerdeführerin als Gesellschafterin der "I-GmbH & Gesellschafter" gerichteten angefochtenen Bescheid der belangten Be... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188;BAO §191 Abs1;BAO §191 Abs2;BAO §191 Abs3;
Rechtssatz: Im Falle von negativen Feststellungsbescheiden gelangt die Behörde zu dem Ergebnis, dass gemeinschaftliche Einkünfte nicht erzielt worden sind. In diesem Fall sind diejenigen Personen die Gesellschafter (Mitglieder) iSd § 191 Abs 1 bis 3 BAO, denen, falls die Gemeinschaft Einkünfte erzielt hä... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188;BAO §191 Abs3 litb;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/13/0002 E 27. Juni 1991 VwSlg 6613 F/1991 RS 2 Stammrechtssatz Entfaltet ein Feststellungsbescheid im Sinne des § 188 BAO gegenüber einer Person, der gegenüber die einheitliche und gesonderte Feststellung wirken soll, keine Wirkung, dann findet eine ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §101 Abs3;BAO §188;BAO §191 Abs3;BAO §97 Abs1;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/15/0161 B 12. September 1996 RS 1
(hier nur erster und zweiter Satz) Stammrechtssatz Gemäß § 191 Abs 3 BAO wirken Feststellungsbescheide iSd § 188 BAO gegen alle, denen gemeinschaftliche Einkünfte zufließen. Damit ein Feststellu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist einer von drei Miteigentümern der in der Katastralgemeinde S. gelegenen Liegenschaften "EZ 229, 232 und 233". Mit dem angefochtenen, an die "Gemeinschaft der Miteigentümer für den Grundbesitz KG S. Grundstücke Nr. 726/1, 732/1 und 733/1, z. Hd. DDr. H. (Beschwerdeführer)" gerichteten Bescheid stellte die belangte Behörde im Instanzenzug den Einheitswert zum 1. Jänner 1993 gemäß § 21 Abs. 1 Z. 2 BewG 1955 mit 478.000 S fest und nahm die Zurechnung an d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §101 Abs3;BAO §191 Abs3 lita;BAO §97 Abs1;
Rechtssatz: Damit ein Feststellungsbescheid die ihm nach § 191 Abs. 3 lit. a BAO zukommende Wirkung äußern kann, muss er nach § 97 Abs. 1 BAO auch seinem Adressaten zugestellt sein oder als zugestellt gelten. Das ergibt sich aus der Regelung des § 101 Abs. 3 BAO, die für bestimmte Feststellungsbescheide eine ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §101 Abs3;BAO §186;BAO §191 Abs3 lita;BAO §81;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Der angefochtene Bescheid ist zu Handen des Beschwerdeführers (wohl als vertretungsbefugte Person im Sinne des § 81 BAO) zugestellt worden, einen Hinweis gemäß § 101 Abs. 3 BAO enthält die Ausfertigung nicht. Da das Wesen eines Bescheides gemäß § 186 B... mehr lesen...