Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §531;ABGB §547;ABGB §797;ABGB §799;BAO §19 Abs1;EStG 1988 §1 Abs1;KStG 1988 §1 Abs2;
Rechtssatz: Die nach dem Tod eines Seuerpflichtigen erzielten Einkünfte werden grundsätzlich dem (den) Erben zugerechnet; deshalb ist der ruhende Nachlaß idR nicht als Steuersubjekt... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §531;ABGB §547;ABGB §797;BAO §19 Abs1;EStG 1988 §1 Abs1;
Rechtssatz: Gemäß § 1 Abs 1 EStG 1988 sind nur NATÜRLICHE PERSONEN einkommensteuerpflichtig. Nach herrschender Auffassung ist der Nachlaß zwischen Erbanfall und Einantwortung eine juristische Person (Hinweis K... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind Erben nach der am 31. Jänner 1992 verstorbenen Anna W. Nach einer am 21. Februar 1992 erfolgten Schenkungsanzeige reichte Johann G. am 28. Dezember 1992 eine Abgabenerklärung ein, derzufolge ihm Anna W. vom "Frühjahr bis Herbst 1991" eine größere Anzahl von Sparbüchern mit einem Einlagenstand von zusammen S 3,001.471,02 geschenkt habe. Das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Linz schrieb Johann G. daraufhin mit Bescheid vom 22. Jänner 1993 Schenk... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §15;BAO §19 Abs1;BAO §6 Abs1;BAO §77 Abs1;BAO §78 Abs1;BAO §90 Abs1;ErbStG §13 Abs1;ErbStG §22 Abs2;ErbStG §3 Abs1;
Rechtssatz: Als Partei iSd § 90 Abs 1 BAO ist gemäß § 77 Abs1 BAO iVm § 78 Abs 1 BAO derjenige anzusehen, der nach den Abgabenvorschriften als Abgabenschuldner in Betracht kommt. Daraus folgt, daß bei einem Gesamtschu... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 21. November 1989 hat der Bürgermeister der Gemeinde Schachendorf dem Beschwerdeführer unter Hinweis darauf, daß letzterer als Eigentümer des Grundstückes Nr. 388 bescheidmäßig zum Anschluß an die Kanalisationsanlage der mitbeteiligten Gemeinde verpflichtet worden sei, gemäß den "Bestimmungen der §§ 2, 3 und 5 des Bgld. Kanalabgabegesetzes - KAbG - vom 25.06.1984, LGBl. Nr. 41/1984, über die Einhebung von Kanalabgaben in Zusammenhalt mit § 159 Landesabgabenordnung - L... mehr lesen...
Index: L34001 Abgabenordnung BurgenlandL37161 Kanalabgabe Burgenland32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §19 Abs1;KanalabgabeG Bgld §2 Abs3 idF 1990/037;LAO Bgld 1963 §17 Abs1;
Rechtssatz: Im Falle der Einzelrechtsnachfolge zB Kauf kann nur der Rechtsvorgänger, dem gegenüber die Verpflichtung bzw Bewilligung zum Kanalanschluß rechtskräftig geworden ist, als Abgabenschuldner herangezogen werden.... mehr lesen...
Unstrittig ist folgender Sachverhalt: Die A Gesellschaft m.b.H. & Co KG (im folgenden kurz: KG) war grundbücherliche Eigentümerin der Liegendschaften EZ. 181 und 712 Grundbuch Stadlau. Nachdem per 2. Jänner 1988 ein Kommanditist aus der KG ausgeschieden war, bestand diese nur mehr aus einem Komplementär und der Beschwerdeführerin als Kommanditistin, die damals noch die Firma C Gesellschaft m.b.H. führte. In der Folge schied auch der Komplementär aus der KG aus und wurde das Ge... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §19 Abs1;HGB §142 Abs1;HGB §142; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/11/18 92/16/0109 1 Stammrechtssatz Eine Geschäftsübernahme gemäß § 142 HGB kann nicht nur auf Grund einer Übernahmsklage gemäß § 142 Abs 1 HGB durch die rechtsgestaltende Wirkung des Urteiles, sondern nach herrschender Lehre und Judikatur auch im Vertragswe... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war seit 1. Jänner 1985 neben einem einzigen Kommanditisten persönlich haftende Gesellschafterin der A.B.C.-GmbH & Co KG (im folgenden kurz: KG) gewesen. Für die KG waren seinerzeit Warenverkehrsbescheinigungen EUR. 1 erteilt worden. Diese betreffend hatte das Zollamt Salzburg aber später im Zuge einer Prüfung festgestellt, daß die Ursprungsnachweise als zu Unrecht erteilt anzusehen seien, weil weder ein EG/EFTA- noch ein autonomer österreichischer Ursprung ... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht59/04 EU - EWR
Norm: BAO §19 Abs1;EG-AbkDG §7 Abs3 idF 1984/545;HGB §142;
Rechtssatz: Die Universalsukzessorin einer Kommanditgesellschaft tritt auch in deren Rechtsstellung als seinerzeitiger Exporteur ein und ist daher zur Antragstellung gemäß § 7 Abs 3 EG-AbkDG aktiv legitimiert. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §19 Abs1;HGB §142 Abs1;HGB §142;
Rechtssatz: Eine Geschäftsübernahme gemäß § 142 HGB kann nicht nur auf Grund einer Übernahmsklage gemäß § 142 Abs 1 HGB durch die rechtsgestaltende Wirkung des Urteiles, sondern nach herrschender Lehre und Judikatur auch im Vertragsweg (und zwar sowohl im Gesellschaftsvertrag als auch durch vertraglic... mehr lesen...
Die F & G AG brachte ihren gesamten Betrieb mit Einbringungsvertrag vom 23. September 1983 gemäß § 1 Abs. 2 Strukturverbesserungsgesetz in die Beschwerdeführerin, eine GmbH, ein. Die Einbringung erfolgte mit Wirksamkeit vom 31. Dezember 1982. Das Finanzamt für Körperschaften richtete am 14. November 1985 an die F & G AG unter anderem einen Bescheid betreffend Körperschaftsteuer 1979. Gegen diesen Bescheid erhob eine Steuerberatungsgesellschaft namens der F & G AG das R... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren53 Wirtschaftsförderung
Norm: AVG §56;BAO §19 Abs1;BAO §93 Abs2;StruktVG 1969 §1 Abs5;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die Adressierung einer Erledigung an ein rechtlich nicht existierendes Gebilde kann keine Rechtswirkung entfalten (Hinweis E 12.4.1989, 88/01/0258, 89/01/0015). Insbesondere kann eine an ein nicht ... mehr lesen...
Der Ehegatte der Beschwerdeführerin hat laut Kaufvertrag und Abgabenerklärung vom 25. Jänner 1978 eine Liegenschaft um den Kaufpreis von S 410.000,-- erworben. Mit rechtskräftig gewordener Strafverfügung vom 18. Juni 1982 hat das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern als Finanzstrafbehörde erster Instanz in dem im Jahre 1982 anhängig gewordenen Strafverfahren den Ehegatten der Beschwerdeführerin der vorsätzlichen Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG schuldig erkannt,... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §547;ABGB §797;BAO §19 Abs1; Beachte Besprechung in:
AnwBl 5/1993, S 360 - 362; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/02/20 90/16/0185 4 Stammrechtssatz Das Wesen der Gesamtrechtsnachfolge besteht darin, daß der Rechtsnachfolger hinsichtlich der Rechte und Pflichten voll an die St... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind Erben nach dem am 28. Februar 1987 verstorbenen Arzt Dr. Richard F. Den Beschwerdeführern wurde die Verlassenschaft nach Dr. Richard F. nach den von der Gegenschrift unwidersprochenen Beschwerdeausführungen mit Beschluß des zuständigen Verlassenschaftsgerichtes vom 12. April 1988 je zur Hälfte eingeantwortet. Nach Durchführung einer Betriebsprüfung erließ das Finanzamt im März 1989 an die Verlassenschaft nach Dr. Richard F. Bescheide insbesondere über Wiedera... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;AVG §9;BAO §19 Abs1;BAO §278;
Rechtssatz: Nach der Einantwortung geht ein an die Verlassenschaft gerichteter Abgabenbescheid ins Leere (Hinweis E 13.5.1986, 86/14/0050, 0051, 0056, 0057). Er entfaltet somit keine Rechtswirkungen. Folglich richtet sich die namens der Verlassenschaft vom steuerlichen Vertreter des Erbl... mehr lesen...
Mit Punkt I. des Bescheides des Bürgermeisters der mitbeteiligten Stadt Bludenz vom 25. Juni 1987 wurde dem JR (sen., geboren 1908) und der MR (der nunmehrigen Drittbeschwerdeführerin) die baupolizeiliche Bewilligung für den Umbau des Hauses N-Gasse auf den Liegenschaften Bp. nn1 und nn2, je KG Bludenz, erteilt. Punkt 19 der in den Spruchpunkt I. dieses Bescheides aufgenommenen "Baupolizeilichen Vorschreibungen" lautet: "19. Die Zahl der Autostellplätze (Abstell- und Einstellplätz... mehr lesen...
Index: L34008 Abgabenordnung Vorarlberg20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §797;ABGB §819;AbgVG Vlbg 1984 §7 Abs1;BAO §19 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/17/0065 E 23. Oktober 1985 RS 2 Stammrechtssatz Auch verfahrensrechtlich tritt der Gesamtrechtsnachfolger in die Position ein, in der sich sein Rechtsvorgänger befunden hat (Hinweis E... mehr lesen...
Die U-GmbH (in der Folge: GmbH) wurde laut Notariatsakt vom 28. September 1981 in die im Spruch: dieses Erkenntnisses genannte Beschwerdeführerin (KG) unter Anwendung der Bestimmungen des Umwandlungsgesetzes (in der Folge: UmwG) und der des Strukturverbesserungsgesetzes (in der Folge: StruktVG) umgewandelt. Die entsprechende Eintragung in das Handelsregister (Firmenbuch) erfolgte am 19. Oktober 1981. Anläßlich einer im Jahr 1983 durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung ergab sich ein... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht53 Wirtschaftsförderung
Norm: BAO §19 Abs1;BAO §215;StruktVG 1969 §6 Abs3;UmwG 1954 §5 Abs1;
Rechtssatz: Ergehen Bescheide, aufgrund deren ein Guthaben entstanden ist, an eine durch die Registrierung der Umwandlung erloschene GmbH, so erzielen sie keine Rechtswirkung. Gemäß § 19 Abs 1 BAO können solche Bescheide nur mehr gegenüber dem Rechtsnac... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §19 Abs1;BAO §215;
Rechtssatz: Der Verbuchung eines Guthabens auf dem Abgabenkonto einer erloschenen GmbH kommt keine Rechtswirkung zu, weil die bloße Verbuchung lediglich deklarativen Charakter hat. Das Finanzamt hat eine der Rechtslage nicht entsprechende Buchung von Amts wegen richtig zu stellen (Hinweis E 17.9.1990, 90/14/0038; E 1.7.1992, 91/13/0... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)23/04 Exekutionsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1392;BAO §19 Abs1;BAO §213;BAO §214;BAO §215;EO §294;
Rechtssatz: Vorgenommene bzw gewollte Verfügungen, wie Zession und Pfändung, können sich nur auf materiell rechtswirskam entstandene Guthaben beziehen. Zu Unrecht auf dem Abgabenkonto ausgewiesene Beträge können nicht Gegensta... mehr lesen...
Laut Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 8. Jänner 1987 ist die Beschwerdeführerin Alleinerbin nach ihrem am 4. September 1985 verstorbenen Ehegatten Dr. KP. Am 12./13. August 1980 hatten die Beschwerdeführerin und ihr Ehegatte mit der XY-GesmbH. einen Kaufvertrag geschlossen, dessen wesentliche Bestimmungen wie folgt lauten: "A. VERTRAGSGEGENSTAND 1) Die XY-GesmbH., im folgenden kurz Verkäuferin ge... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §19 Abs1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/16/0218
Rechtssatz: Als eingeantwortete Erbin und damit Gesamtrechtsnachfolgerin ihres Ehegatten tritt die Besch in das ihren Ehegatten betreffende Grunderwerbsteuerrechtsverhältnis ein (Hinweis E 20.2.1... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten und den vom Verwaltungsgerichtshof beigeschafften Akten AZ. A n1/84 des Bezirksgerichtes Grieskirchen ergibt sich im wesentlichen folgendes: Auf Grund des mit den Ehegatten Karl und Pauline H als Verkäufern geschlossenen Kaufvertrages vom (25./)28. Jänner 1980 hatte Gertrude B (in der Folge: Erblasserin) das Eigentum an einem bestimmten, in Oberösterreich gelegenen, unbebauten Grundstück erworben und für diesen Erwerbsvorgang beim Finanzamt für Geb... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §547;ABGB §797;BAO §19 Abs1;
Rechtssatz: § 547 ABGB spricht zwar für den Eintritt der Universalsukzession mit der Erbserklärung; sie erfolgt jedoch nach der herrschenden Meinung erst mit der Rechtskraft der Einantwortung (Hinweis E 12.10.1989, 88/16/0050, ÖStZB 15/16/1990, S 245, und Welser in Rummel, ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §547;ABGB §797;BAO §19 Abs1;
Rechtssatz: Das Wesen der Gesamtrechtsnachfolge besteht darin, daß der Rechtsnachfolger hinsichtlich der Rechte und Pflichten voll an die Stelle des Rechtsvorgängers tritt, und zwar in materiellrechtlicher und in verfahrensrechtlicher Sicht. Der Gesamtrechtsnachfolger kann d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §19 Abs1;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;GrEStG 1955 §4 Abs2 idF 1985/557;
Rechtssatz: Hat der Nachlaß des Erblassers oder nach dessen Einantwortung an den Erben dieser aufgrund des Testamentes ein Grundstück als Gegenstand des Vermächtnisses dem Vermächtnisnehmer herausgegeben, dann hat dies nicht nur zur Folge, daß das Grundstück vom... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §547;ABGB §797;BAO §19 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/16/0050 E 12. Oktober 1989 RS 6 Stammrechtssatz Die Abgabenschuld geht auf den Gesamtrechtsnachfolger dann über, wenn der Abgabenanspruch vor dem die Gesamtrechtsnachfolge bewirkenden Ereignis (zB Tod) entstanden ist. Nach dem Tod des Erbl... mehr lesen...