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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Rechtssatz
Die Adressierung einer Erledigung an ein rechtlich nicht existierendes Gebilde kann keine Rechtswirkung entfalten (Hinweis E 12.4.1989, 88/01/0258, 89/01/0015). Insbesondere kann eine an ein nicht mehr existierendes Rechtsgebilde gerichtete Erledigung nicht dadurch Bescheidwirksamkeit erlangen, daß sie (körperlich) in die Hände des Rechtsnachfolgers gelangt. Ein solches tatsächliches Zukommen ist für die Beurteilung der Bescheidqualifikation in keiner Weise maßgeblich.
Schlagworte
Bescheidcharakter Bescheidbegriff Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991130162.X04Im RIS seit
26.11.2001