RS Vwgh 1992/3/26 90/16/0217

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Veröffentlicht am 26.03.1992
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §19 Abs1;
VwRallg;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/16/0218

Rechtssatz

Als eingeantwortete Erbin und damit Gesamtrechtsnachfolgerin ihres Ehegatten tritt die Besch in das ihren Ehegatten betreffende Grunderwerbsteuerrechtsverhältnis ein (Hinweis E 20.2.1992, 90/16/0185).

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht VwRallg6/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990160217.X07

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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