Der Beschwerdeführer verpachtete seit dem Jahr 1983 seinen industriellen Betrieb zur Erzeugung von Brot und Feinbackwaren an die G-GmbH. In den Jahren 1988 bis 1993 erzielte er auch noch Einkünfte aus der Vermietung einer Liegenschaft und Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Die ihm vom Finanzamt zugesandten Umsatz- und Einkommensteuererklärungen reichte der Beschwerdeführer für die Jahre 1988 bis 1992 unausgefüllt ein, für 1993 unterließ er deren Einreichung überhaupt. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184;EStG 1988 §18 Abs6;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1999150077.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 29. Mai 1992 beantragte der Beschwerdeführer als Betreiber von Geld- und Unterhaltungsspielapparaten und somit Abgabepflichtiger nach den Bestimmungen der Lustbarkeitsabgabeordnung der mitbeteiligten Marktgemeinde die Befreiung von der Lustbarkeitsabgabe für die Monate Oktober 1991 und November 1991 sowie die Befreiung von der Lustbarkeitssteuer bzw. eine Herabsetzung auf höchstens S 1.000,-- monatlich seit Anfang Dezember 1991. Begründet wurde dieser Antrag zum ei... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung SteiermarkL37036 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;LAO Stmk 1963;LustbarkeitsabgabeG Stmk;VwRallg;
Rechtssatz: Öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zwischen den Abgabenbehörden und den Abgabepflichtigen sind in den Abgabenverfahrensvorschriften, so auch in der Stmk LAO, grundsätzlich ni... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde vom 7. Jänner 1991 wurde der beschwerdeführenden Partei aufgrund des Getränkeabgabegesetzes, LGBl. für das Land Steiermark Nr. 23/1950, in der geltenden Fassung, und des Speiseeisabgabegesetzes, LGBl. Nr. 44/1952, in Verbindung mit § 153 Abs. 2 der Steiermärkischen Landesabgabenordnung, LGBl. Nr. 158/1963, in der geltenden Fassung (im folgenden: Stmk LAO), für den Zeitraum vom 1. Jänner 1988 bis 31. Dezember 1989 ein Get... mehr lesen...
Mit Abgabenbescheid der Abgabenbehörde erster Instanz der Landeshauptstadt Klagenfurt vom 12. Februar 1991 wurde dem Beschwerdeführer für die Jahre 1985 bis 1989 eine Abgabennachforderung für Getränkeabgabe in der Höhe von S 194.505,-- vorgeschrieben. Die Abgabenschuld betraf Getränkeumsätze in den Betrieben M und V, die beide vom Beschwerdeführer betrieben werden. Die Nachforderung ergab sich aus der Annahme der Behörde, dass der für die Verabreichung eines Frühstücks verbuchte Entge... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung SteiermarkL37016 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184;GetränkeabgabeG Stmk 1950 §2 Abs1 idF 1988/085;LAO Stmk 1963 §149;
Rechtssatz: Wenn die Abgabenbehörde den vom Abgabenpflichtigen vorgelegten, an sich unzureichenden Aufzeichnungen über Außerortverkäufe von Getränken im Schätzungsverfahren insofern eine gewisse, besch... mehr lesen...
Index: L34002 Abgabenordnung KärntenL37012 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Kärnten32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184;GetränkeabgabeG Krnt 1978 §8 Abs2;GetränkeabgabeG Krnt 1978 §8 Abs5;LAO Krnt 1991 §147;
Rechtssatz: Bei der Schätzung des Getränkeanteiles von Frühstücken in einem Hotel ist der Überlegung Rechnung zu tragen, dass im Falle der Abgabe steuerpflichtiger und steuerfreier Leist... mehr lesen...
Index: L34002 Abgabenordnung KärntenL37012 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Kärnten32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184;GetränkeabgabeG Krnt 1978 §8 Abs2;GetränkeabgabeG Krnt 1978 §8 Abs5;LAO Krnt 1991 §147;
Rechtssatz: Ausführungen zur Schätzung des Getränkeanteils von Frühstücken, die einerseits von den Hotelgästen, die für Übernachtung und Frühstück einen einheitlichen Preis zahlen, konsu... mehr lesen...
Index: L34002 Abgabenordnung KärntenL37012 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Kärnten32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §114;BAO §115 Abs1;BAO §184;GetränkeabgabeG Krnt 1978 §8 Abs2;GetränkeabgabeG Krnt 1978 §8 Abs5;LAO Krnt 1991 §147;LAO Krnt 1991 §90;LAO Krnt 1991 §91 Abs1;
Rechtssatz: Der Umstand, dass in anderen Verwaltungsverfahren (etwa auf Grund anderer örtlicher Zuständigkeit) für den Abg... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung SteiermarkL37016 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184;GetränkeabgabeG Stmk 1950 §2 Abs1 idF 1988/085;LAO Stmk 1963 §149;
Rechtssatz: Steht fest, dass nicht alle Abgabengegenstände im Gebiet der erhebenden Gemeinde verbraucht worden sind, so muss bzw darf unter den Voraussetzungen des § 149 Stmk LAO auch lediglich die Höh... mehr lesen...
Index: L34002 Abgabenordnung Kärnten32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;BAO §184;BAO §288 Abs1 litd;BAO §93 Abs3 lita;LAO Krnt 1991 §147;LAO Krnt 1991 §214 litd;LAO Krnt 1991 §73 Abs3 lita;LAO Krnt 1991 §91 Abs1;LAO Krnt 1991 §93 Abs1;
Rechtssatz: Die Abgabenbehörde hat auch im Falle einer Schätzung die Grundlagen für die Schätzung in einem ordnungsgemäßen Verfahren zu ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;BAO §184; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/04/22 95/13/0191 3 Stammrechtssatz Zwischen der amtswegigen Ermittlungspflicht und der Mitwirkungspflicht besteht eine Wechselwirkung. Die amtswegige Ermittlungspflicht der Abgabenbehörden besteht dabei innerhalb der Grenzen ihrer Möglichkeiten und des vom Verfahrenszweck h... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/05 Verbrauchsteuern
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;BAO §167 Abs2;BAO §184;SchwStG §5;
Rechtssatz: Die Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen im Abgabenverfahren nimmt in dem Maß zu, in dem die amtswegigen Ermittlungsmöglichkeiten aus Gründen eingeschränkt sind, die der Sphäre des Steuerpflichtigen zugehören (Hinweis E 19.2.1992, 91/14/0216). Die Heranzie... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist als Dienstnehmer im Außendienst tätig und verwendet hiefür sein eigenes Kraftfahrzeug. Für die beruflich gefahrenen Strecken erhielt er von seinem Arbeitgeber Ersatzzahlungen in Höhe von 3 S pro Kilometer, die als nicht steuerbare Bezüge iSd § 26 Z 4 EStG 1988 behandelt wurden. Im Streitjahr 1994 legte er im beruflichen Einsatz 55.723 Kilometer (und privat 6.830 Kilometer) zurück und erhielt hiefür Aufwandsersätze in Höhe von 167.169 S. Die Differenz zwischen ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184;EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §4 Abs5;
Rechtssatz: Eine am Prinzip der persönlichen Leistungsfähigkeit orientierte Interpretation ergibt, daß Fahrtaufwendungen stets in ihrer tatsächlichen Höhe (anteilige AfA, Benzinkosten, etc) als Werbungskosten anzusetzen sind. Bei di... mehr lesen...
Anläßlich einer bei der Beschwerdeführerin durchgeführten Lohnsteuerprüfung wurde als Konsequenz der Feststellungen einer Betriebsprüfung festgestellt, daß Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag in Höhe von insgesamt rund S 2,8 Mio. nachzufordern sei. Bei der Betriebsprüfung war festgestellt worden, daß die im Prüfungszeitraum von einer W-GmbH (Stempelabdruck W-GmbH & Co KG), in der Folge W bezeichnet, ausgestellten Rechnungen nicht anzuerkennen seien, ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §115 Abs2;BAO §167 Abs2;BAO §183 Abs4;BAO §184;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1994130195.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Kommanditist der H-KG und Gesellschafter-Geschäftsführer ihrer Komplementär-GmbH. Die H-KG betreibt eine Diskothek. Am 21. Februar 1993 wurde bei ihr eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Eine Prüfung nach § 99 Abs. 2 FinStrG wurde für den Zeitraum 1987 bis 1992 vorgenommen. Im Zuge dieser Prüfung stellten die Prüfer fest, die Erlöse und Wareneinkäufe für die Jahre 1988 bis 1992 seien nur zum Teil aufgezeichnet worden; auch die Lohnzahlungen hätten zum Großt... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184;
Rechtssatz: Die Behörde hat jene Schätzungsmethode zu wählen, die im Einzelfall zur Erreichung des Zieles, der tatsächlichen Besteuerungsgrundlage möglichst nahe zu kommen, am geeignetsten erscheint (Hinweis Ritz, BAO-Kommentar, § 184 Tz 12). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1997150218.X01 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184;
Rechtssatz: Ziel einer Schätzung ist die möglichst genaue Feststellung der tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen. Im Falle einer Schätzung hat die
Begründung: ua die Schätzungsmethode, die der Schätzung zugrundegelegten Sachverhaltsannahmen und die Berechnung darzulegen (Hinweis E 23.9.1988, 85/17/0132). European Case Law I... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde in Abweisung der Berufung die von der Abgabenbehörde erster Instanz erfolgte Zurechnung von verdeckten Gewinnausschüttungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen (1986 S 963.000,--, 1987 S 1,023.750,-- und 1988 S 1,310.875,--) bestätigt. Die aufgrund einer abgabenbehördlichen Prüfung festgestellten verdeckten Gewinnausschüttungen resultierten aus der L GmbH, deren Gesellschafter und Geschäftsführer der Beschwerdeführer war. Sie ergaben sich daraus, daß... mehr lesen...
Da die Beschwerdeführerin in den Steuererklärungen für die Jahre 1989 und 1990 keinerlei Angaben über die Bemessungsgrundlagen für die Ermittlung der Umsatz-, Körperschaft- und Gewerbesteuer gemacht hatte, setzte das Finanzamt diese im Schätzungswege fest. Im Berufungsverfahren gegen die Abgabenbescheide vom 10. Oktober 1991 gab die Beschwerdeführerin (in dem der zweiten Berufungsvorentscheidung vorangehenden Vorhaltsverfahren) lediglich die "Gesamtumsätze" und die Vorsteuerbeträg... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;FinStrG §75;
Rechtssatz: Eine Versetzung in den "Status eines Beschuldigten" nach dem Finanzstrafgesetz hat keinerlei Auswirkungen auf die im Besteuerungsverfahren selbst geltenden Verfahrensgrundsätze (und die Anwendbarkeit der BAO). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998150022.X01 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/11/05 91/14/0049 1 Stammrechtssatz Besteht ein begründeter Anlaß zur Schätzung, dann muß die mit jeder Schätzung verbundene Unsicherheit hingenommen werden. Es liegt geradezu im Wesen der Schätzung, daß die auf diese Weise zu ermittelnden Größen die tatsächlich erzielten Ergebnisse nur bis zu einem me... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;BAO §184;
Rechtssatz: Zwischen der amtswegigen Ermittlungspflicht und der Mitwirkungspflicht besteht eine Wechselwirkung. Die amtswegige Ermittlungspflicht der Abgabenbehörden besteht dabei innerhalb der Grenzen ihrer Möglichkeiten und des vom Verfahrenszweck her gebotenen und zumutbaren Aufwandes (vgl Ritz, BAO-Kommentar, 226)... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die ihren Beruf in der Beschwerde mit "Turnusärztin" bezeichnet, schloß ihren Abgabenerklärungen für die Jahre 1988 und 1989 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer jeweils eine gemeinsame Beilage an, in der sie Bezüge aus dem "Forschungsprojekt "Supervision", Oesterreichische Nationalbank" mit S 268.000,-- (1988) und S 132.000,-- (1989) bekanntgab und gleichzeitig die Einkommensteuerfreiheit dieser Bezüge gemäß § 3 Z. 5 EStG 1972 bzw. § 3 Abs. 1 Z. 3 EStG ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO;EStG 1988;UStG 1994;VwRallg;
Rechtssatz: Die Dauer eines Verfahrens ändert grundsätzlich nichts am öffentlichen Interesse an einer rechtsrichtigen Abgabenvorschreibung. Besteht aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens unter Anwendung der hiefür gesetzlich vorge... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte für die Jahre 1976 bis 1986 jeweils Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Angestellter der Firma H., die ihren Sitz in Liechtenstein hatte. Der steuerliche Vertreter des Beschwerdeführers teilte dem Finanzamt mit Schreiben vom 10. Oktober 1976 mit, der Beschwerdeführer sei seit 1. August 1976 Dienstnehmer eines ausländischen Unternehmens, das in Österreich keine Betriebsstätte unterhalte, weshalb er mit seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §184;BAO §207 Abs2;BAO §23 Abs1;BAO §303 Abs1 litb;EStG 1972 §23 Z1;UStG 1972 §2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996140099.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...