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21/01 HandelsrechtNorm
BAO §131;Rechtssatz
Eine kalkulatorische Ermittlung durchschnittlicher Rohaufschläge ist nicht erst dann zulässig, wenn (aus anderen Gründen) eine Schätzungsberechtigung gegeben ist, sondern dient gleichermaßen der Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung vor Feststellung einer Schätzungsberechtigung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1993130063.X03Im RIS seit
20.11.2000