RS Vwgh 1999/10/20 93/13/0063

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Veröffentlicht am 20.10.1999
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Index

21/01 Handelsrecht
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §131;
BAO §184;
HGB §189;

Rechtssatz

Eine kalkulatorische Ermittlung durchschnittlicher Rohaufschläge ist nicht erst dann zulässig, wenn (aus anderen Gründen) eine Schätzungsberechtigung gegeben ist, sondern dient gleichermaßen der Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung vor Feststellung einer Schätzungsberechtigung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1993130063.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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