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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184;Rechtssatz
Ziel einer Schätzung ist die möglichst genaue Feststellung der tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen. Im Falle einer Schätzung hat die Begründung ua die Schätzungsmethode, die der Schätzung zugrundegelegten Sachverhaltsannahmen und die Berechnung darzulegen (Hinweis E 23.9.1988, 85/17/0132).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997150218.X02Im RIS seit
20.11.2000