RS Vwgh 1999/1/25 93/17/0313

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Veröffentlicht am 25.01.1999
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Index

L34006 Abgabenordnung Steiermark
L37016 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Steiermark
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184;
GetränkeabgabeG Stmk 1950 §2 Abs1 idF 1988/085;
LAO Stmk 1963 §149;

Rechtssatz

Wenn die Abgabenbehörde den vom Abgabenpflichtigen vorgelegten, an sich unzureichenden Aufzeichnungen über Außerortverkäufe von Getränken im Schätzungsverfahren insofern eine gewisse, beschränkte Aussagekraft zubilligt, als sie den relativ genauesten Teil dieser Aufzeichnungen als Grundlage heranzieht, so berücksichtigt sie damit solche Umstände, die vom Abgabenpflichtigen noch konkret genug vorgebracht wurden und die für die Schätzung des Außerortverbrauchsanteiles von Bedeutung sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1993170313.X06

Im RIS seit

20.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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