RS Vwgh 1998/6/25 97/15/0218

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Veröffentlicht am 25.06.1998
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184;

Rechtssatz

Die Behörde hat jene Schätzungsmethode zu wählen, die im Einzelfall zur Erreichung des Zieles, der tatsächlichen Besteuerungsgrundlage möglichst nahe zu kommen, am geeignetsten erscheint (Hinweis Ritz, BAO-Kommentar, § 184 Tz 12).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997150218.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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