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L34006 Abgabenordnung SteiermarkNorm
BAO §184;Rechtssatz
Steht fest, dass nicht alle Abgabengegenstände im Gebiet der erhebenden Gemeinde verbraucht worden sind, so muss bzw darf unter den Voraussetzungen des § 149 Stmk LAO auch lediglich die Höhe der getränkesteuerpflichtigen bzw (korrespondierend) der nicht getränkesteuerpflichtigen Umsätze durch Schätzung festgestellt werden. Im Rahmen des Schätzungsverfahrens ist auf alle vom Abgabenpflichtigen SUBSTANTIIERT vorgetragenen, für die Schätzung relevanten Behauptungen einzugehen (Hinweis: E 29.3.1990, 89/17/0152).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1993170313.X05Im RIS seit
20.11.2001