RS Vwgh 1999/1/25 93/17/0313

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Veröffentlicht am 25.01.1999
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Index

L34006 Abgabenordnung Steiermark
L37016 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Steiermark
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184;
GetränkeabgabeG Stmk 1950 §2 Abs1 idF 1988/085;
LAO Stmk 1963 §149;

Rechtssatz

Steht fest, dass nicht alle Abgabengegenstände im Gebiet der erhebenden Gemeinde verbraucht worden sind, so muss bzw darf unter den Voraussetzungen des § 149 Stmk LAO auch lediglich die Höhe der getränkesteuerpflichtigen bzw (korrespondierend) der nicht getränkesteuerpflichtigen Umsätze durch Schätzung festgestellt werden. Im Rahmen des Schätzungsverfahrens ist auf alle vom Abgabenpflichtigen SUBSTANTIIERT vorgetragenen, für die Schätzung relevanten Behauptungen einzugehen (Hinweis: E 29.3.1990, 89/17/0152).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1993170313.X05

Im RIS seit

20.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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