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21/01 HandelsrechtNorm
BAO §131;Rechtssatz
Es ist weder Aufgabe der Abgabenbehörde, die Abgabepflichtigen über die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung zu belehren, noch trifft es zu, dass gem § 184 BAO nur ein vorsätzliches Fehlverhalten zur Schätzung berechtigt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1993130063.X06Im RIS seit
20.11.2000