Index: 91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 2003 TKG 2003 §12a Abs2 TKG 2003 §9 Abs2 TKG 2003 § 12a gültig von 27.11.2015 bis 31.10.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 190/2021 TKG 2003 § 12a gültig von 22.11.2011 bis 26.11.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 102/2011 TKG 2003 §... mehr lesen...
1 Die Erstmitbeteiligte (iF auch: Antragstellerin) ist Bereitstellerin eines öffentlichen Kommunikationsnetzes und Erbringerin öffentlicher Kommunikationsdienste. Die Zweitmitbeteiligte (iF auch: Ö) ist ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen und Eigentümerin bzw. Betreiberin von Hochspannungsmasten, darunter des verfahrensgegenständlichen Hochspannungsmastes Nr. 760150A an einem Standort in B. 2 Die Mitbeteiligten hatten am 21. Juni 2002 ein „Generalübereinkommen“ über di... mehr lesen...
Index: 91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 2003TKG 2003 §12a Abs2TKG 2003 §9 Abs2
Rechtssatz: Wie insbesondere § 9 Abs. 2 und § 12a Abs. 2 TKG 2003 deutlich machen, soll die behördliche Anordnung der Mitbenutzung die mangels Einigung der Parteien nicht zustande gekommene Vereinbarung ersetzen. Das TKG 2003 geht also vom Primat der privatautonomen Gestaltung aus (vgl. etwa VwGH 18.3.2004, 2002/03/0247), der Regulierungs... mehr lesen...
1 Die Erstmitbeteiligte (im Folgenden auch: W) vertreibt Arzneimittel und Kosmetika diverser Marken, welche sie auf der Website „www.b.com“ bewirbt. 2 Die Zweitmitbeteiligte (im Folgenden auch: H) ist Inhaberin einer Bestätigung nach § 15 TKG 2003, betreibt ein Kommunikationsnetz und erbringt Kommunikationsdienste, einschließlich Internetzugangsdienste. 3 Mit Schreiben vom 15. März 2019 forderte die W die H auf, deren Kunden keinen Zugang mehr zur unter der Domain... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3R E1320600020/08 Urheberrecht40/01 Verwaltungsverfahren91/01 Fernmeldewesen
Norm: AVG §56EURallgTKG 2003UrhG §81 Abs1a32015R2120 EU-NetzneutralitätsV Art3 Abs3 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ro 2020/03/0011 E 06.11.2020Ro 2020/03/0012 E 06.11.2020Ro 2020/03/0013 E 06.11.2020Ro 2020/03/0015 E 06.11.2020Ro 2020/03/0018 E 06.11.2020
Rechtssatz: Das TKG 2003 ent... mehr lesen...
Index: 91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 2003 §37;
Rechtssatz: Das Verfahren der Marktanalyse nach § 37 TKG 2003 ist darauf ausgerichtet, die Marktverhältnisse auf den als relevant beurteilten Märkten vorausschauend zu analysieren und - sofern kein wirksamer Wettbewerb festgestellt wird - den Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht spezifische Verpflichtungen aufzuerlegen (oder gegebenenfalls zu ändern), die sie be... mehr lesen...
Index: 91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 2003 §37;TKG 2003 §50;
Rechtssatz: Im Fall einer Streitigkeit über Zusammenschaltungsbedingungen (einschließlich der Entgelte) hat die zu treffende Entscheidung die zwischen den Parteien strittigen Zeiträume - die auch in der Vergangenheit liegen können - zu umfassen. Die Entscheidung über Zusammenschaltungsstreitigkeiten erfolgt jedoch nicht im Wege der Auferlegung spezifisch... mehr lesen...
Index: 91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 2003 §37;TKG 2003 §48;TKG 2003 §50;
Rechtssatz: Auch wenn nach Aufhebung vorangegangener Marktanalysebescheide durch den VwGH hinsichtlich des jeweils verfahrensgegenständlichen Zeitraums kein in einem Marktanalyseverfahren nach § 37 TKG 2003 getroffener Abspruch über die Stellung als Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht samt Auferlegung spezifischer Verpflichtungen vorge... mehr lesen...
Index: 91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 2003 §37;TKG 2003 §48;TKG 2003 §50; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2009/03/0059 E 20. Juni 2012 VwSlg 18437 A/2012 RS 7 Stammrechtssatz Bei der Entscheidung im Verfahren nach § 50 TKG 2003 ist die Behörde zwar nicht verpflichtet, amtswegig ein Verfahren zu führen, das - insbesondere auch im Hinblick auf die Tiefe der Datenerhebung - einem Marktanalyseverfahren im Sinne des §... mehr lesen...
Index: 91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 2003 §37;TKG 2003 §48;TKG 2003 §50;
Rechtssatz: Werden bei der Entscheidung im Verfahren nach § 50 TKG 2003 die Zusammenschaltungsentgelte auf Basis einer in einem vorangegangenen Marktanalysebescheid nach § 37 TKG 2003 getroffenen Entgeltfestlegung geregelt, wird also der Zusammenschaltungsbescheid auf Basis des Marktanalysebescheids erlassen und steht mit diesem in unlösbare... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E13206000001 Verwaltungsrecht allgemein91/01 Fernmeldewesen
Norm: 32002L0021 Rahmen-RL Kommunikationsnetze Art8;EURallg;TKG 2003 §1;TKG 2003 §34 Abs1;TKG 2003 §36;TKG 2003 §37;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2013/03/0138 E 16. Dezember 2015 VwSlg 19264 A/2015 RS 2 Stammrechtssatz Ausgehend von der Feststellung, dass ein Unternehmen über beträchtliche Marktmacht verfügt... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren91/01 Fernmeldewesen
Norm: AVG §56;AVG §59 Abs1;AVG §68 Abs1;TKG 2003 §36;TKG 2003 §37;TKG 2003 §50;VwGG §42 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Kommt die Feststellung beträchtlicher Marktmacht für die Vergangenheit ebenso wenig in Betracht wie die rückwirkende Auferlegung spezifischer Verpflichtungen (vgl. VwGH 25.06.2008, 2007/03/0... mehr lesen...
Index: 91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 2003 §1;TKG 2003 §37;
Rechtssatz: Die Feststellung, ein Unternehmen verfüge auf dem relevanten Markt über beträchtliche Marktmacht, erfordert zwingend die Auferlegung geeigneter spezifischer Verpflichtungen, wobei der Regulierungsbehörde - unter Berücksichtigung der Gesetzessystematik und des Normzwecks, nach Prüfung der wechselseitigen Interessen der Beteiligten und Wahrung d... mehr lesen...
Index: 91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 2003 §37;
Rechtssatz: Der Umstand, dass seitens der Beschwerdeführerin eingesetzte Infrastruktur wie DSLAM und Modem nicht im bisherigen Umfang weiterverwendet werden kann, ist mittelbare Folge des seitens der mitbeteiligten Partei vorgenommenen Netzaus- bzw -umbaus und damit eine Auswirkung von infrastrukturbasiertem Wettbewerb durch eine fortschrittlichere, bessere Technolog... mehr lesen...
I. 1. Mit Beschluss vom 20. Oktober 2003 leitete die belangte Behörde von Amts wegen das Marktanalyseverfahren gemäß § 37 TKG 2003 im Hinblick auf die Märkte gemäß § 1 Z 15 Telekommunikationsmärkteverordnung 2003 (TKMVO 2003) ein. Mit Bescheiden vom 27. Oktober 2004 stellte die belangte Behörde fest, dass die T-Mobile Austria GmbH sowie die tele.ring Telekom Service GmbH über beträchtliche Marktmacht iSd § 37 Abs 2 TKG 2003 auf dem Markt der Terminierung in ihr jeweiliges öffentl... mehr lesen...
Index: E3L E13206000E5XC E1320600091/01 Fernmeldewesen
Norm: 32002L0021 Rahmen-RL Kommunikationsnetze Art16;52002XC0711(02) Rechtsrahmen Kommunikationsnetze Rz70;TKG 2003 §35;TKG 2003 §37;
Rechtssatz: Die belangte Behörde hat bei der Feststellung beträchtlicher Marktmacht im Rahmen der Marktanalyse nach § 37 TKG 2003 eine vorausschauende Beurteilung zu treffen, die notwendigerweise auf Prognosen und Hypothesen auf... mehr lesen...
Index: E3L E13206000E5XC E1320600091/01 Fernmeldewesen
Norm: 32002L0021 Rahmen-RL Kommunikationsnetze Art16;52002XC0711(02) Rechtsrahmen Kommunikationsnetze Rz70;TKG 2003 §35;TKG 2003 §37;
Rechtssatz: Die belangte Behörde hat bei ihrer Marktanalyse eine vorausschauende Beurteilung vorzunehmen (vgl dazu auch Rz 70 der Leitlinien der Kommission zur Marktanalyse und Ermittlung beträchtlicher Marktmacht nach dem gemei... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE1EE3L E13206000E5XC E1320600059/04 EU - EWR91/01 Fernmeldewesen
Norm: 11997E082 EG Art82;32002L0021 Rahmen-RL Kommunikationsnetze Art14;32002L0021 Rahmen-RL Kommunikationsnetze Art15 Abs2;32002L0021 Rahmen-RL Kommunikationsnetze Art16;32002L0021 Rahmen-RL Kommunikationsnetze Art7 Abs4;32002L0021 Rahmen-RL Kommunikationsnetze Erwägungsgrund25;52002XC0711(02) Rechtsrahmen Kommunikationsnetze Rz20;52002XC0711(02) Rechtsrahmen Kommuni... mehr lesen...
Index: E3L E1320600091/01 Fernmeldewesen
Norm: 32002L0021 Rahmen-RL Kommunikationsnetze Art14;32002L0021 Rahmen-RL Kommunikationsnetze Art16;TKG 2003 §35;TKG 2003 §37;
Rechtssatz: Die beschwerdeführende Partei verkennt in ihren Ausführungen zum Wettbewerbsproblem von Foreclosure-Strategien gegenüber kleinen Mobilfunkbetreibern, insbesondere aber Marktneueinsteigern (zB MVNOs), das Wesen des Greenfield-Ansatzes, we... mehr lesen...
Index: E3L E13206000E5XC E13206000E6J10/07 Verwaltungsgerichtshof91/01 Fernmeldewesen
Norm: 32002L0021 Rahmen-RL Kommunikationsnetze Art27 Abs1;32002L0021 Rahmen-RL Kommunikationsnetze Erwägungsgrund25;32002L0021 Rahmen-RL Kommunikationsnetze Erwägungsgrund27;52002XC0711(02) Rechtsrahmen Kommunikationsnetze Rz16;52002XC0711(02) Rechtsrahmen Kommunikationsnetze Rz17;52002XC0711(02) Rechtsrahmen Kommunikationsnetze Rz30;52002XC0711(02) Rechtsrahmen Kommunikationsn... mehr lesen...
Index: E3L E1320600010/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)91/01 Fernmeldewesen
Norm: 32002L0021 Rahmen-RL Kommunikationsnetze Art14;32002L0021 Rahmen-RL Kommunikationsnetze Art16;B-VG Art130 Abs2;TKG 2003 §35;TKG 2003 §37;TKG 2003 §42;
Rechtssatz: Im Hinblick auf die mit dem angefochtenen Bescheid auferlegten spezifischen Verpflichtungen macht die beschwerdeführende Partei zunächst geltend, dass die belangte Behörd... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Um die vom Gesetzgeber geforderte Interessenabwägung vornehmen zu können, ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgeri... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Um die vom Gesetzgeber geforderte Interessenabwägung vornehmen zu können, ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgeri... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Um die vom Gesetzgeber geforderte Interessenabwägung vornehmen zu können, ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgeri... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Um die vom Gesetzgeber geforderte Interessenabwägung vornehmen zu können, ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgeri... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates Linz, Finanzrechts- und Steueramt vom 17. Juli 1997 wurde gegenüber der Post und Telekom Austria AG als Gesamtrechtsnachfolgerin der Republik Österreich, Post und Telegrafenverwaltung, Post- und Telegrafendirektion für Oberösterreich und Salzburg, für den Zeitraum 1. April 1994 bis 30. April 1996 im Zusammenhang mit Bezügen an Dienstnehmer im Fernmeldebereich Kommunalsteuer in Höhe von S 22,080.078,-- (Bemessungsgrundlage S 736,002.600,--) festgesetzt sowi... mehr lesen...
I. Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführerin, eine in Österreich tätige Bereitstellerin elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste, hatte am 16. Juli 2004 beantragt, dass ihr in den im Folgenden bezeichneten, von der belangten Behörde gemäß § 37 des österreichischen Telekommunikationsgesetzes, BGBl I Nr 70/2003 (TKG 2003), mit dem Artikel 16 der RL 2002/21/EG umgesetzt wurde, geführten Marktanalyseverfahren Parteistellung und das Recht auf Akteneinsicht eingeräumt werde: "GZ ... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE1EE3L E13206000E6J10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren59/04 EU - EWR91/01 Fernmeldewesen
Norm: 11997E234 EG Art234;32002L0021 Rahmen-RL Kommunikationsnetze Art15;32002L0021 Rahmen-RL Kommunikationsnetze Art16 Abs2;32002L0021 Rahmen-RL Kommunikationsnetze Art16 Abs3;32002L0021 Rahmen-RL Kommunikationsnetze Art16 Abs4;32002L0021 Rahmen-RL Kommunikationsnetze Art16;32002L0021 Rahmen-RL Kommunikationsnetze Art4 Abs1;... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 2003;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 2005/03/0025 B 3. Oktober 2005 RS 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Zusammenschaltungsanordnung - Die Antragstellerin macht geltend, dass durch den angefochtenen Bescheid zusätzliche Kosten auf sie zukämen, mit denen sie nicht habe rechnen können; diese Kosten würden eine erhebliche Gefährdu... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Unverhältnismäßigkeit des Nachteils aus der Verpflichtung zu einer Geldleistung ist nach ständiger Rechtsprechung des Verw... mehr lesen...