Index
91/01 FernmeldewesenNorm
TKG 2003 §1;Rechtssatz
Die Feststellung, ein Unternehmen verfüge auf dem relevanten Markt über beträchtliche Marktmacht, erfordert zwingend die Auferlegung geeigneter spezifischer Verpflichtungen, wobei der Regulierungsbehörde - unter Berücksichtigung der Gesetzessystematik und des Normzwecks, nach Prüfung der wechselseitigen Interessen der Beteiligten und Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes - ein umfassender Beurteilungsspielraum zukommt (Hinweis E vom 23. Oktober 2013, 2010/03/0175).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2010030168.X01Im RIS seit
25.12.2013Zuletzt aktualisiert am
22.01.2014