RS Vwgh 2013/11/28 2010/03/0168

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Veröffentlicht am 28.11.2013
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Index

91/01 Fernmeldewesen

Norm

TKG 2003 §1;
TKG 2003 §37;

Rechtssatz

Die Feststellung, ein Unternehmen verfüge auf dem relevanten Markt über beträchtliche Marktmacht, erfordert zwingend die Auferlegung geeigneter spezifischer Verpflichtungen, wobei der Regulierungsbehörde - unter Berücksichtigung der Gesetzessystematik und des Normzwecks, nach Prüfung der wechselseitigen Interessen der Beteiligten und Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes - ein umfassender Beurteilungsspielraum zukommt (Hinweis E vom 23. Oktober 2013, 2010/03/0175).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2010030168.X01

Im RIS seit

25.12.2013

Zuletzt aktualisiert am

22.01.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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