Index
91/01 FernmeldewesenNorm
TKG 2003 §37;Rechtssatz
Auch wenn nach Aufhebung vorangegangener Marktanalysebescheide durch den VwGH hinsichtlich des jeweils verfahrensgegenständlichen Zeitraums kein in einem Marktanalyseverfahren nach § 37 TKG 2003 getroffener Abspruch über die Stellung als Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht samt Auferlegung spezifischer Verpflichtungen vorgelegen ist, ändert dies nichts daran, dass die Marktposition der Verfahrensparteien im Rahmen der Entscheidung über die Festlegung der Zusammenschaltungsentgelte zu berücksichtigen war.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RO2018030029.J12Im RIS seit
17.04.2019Zuletzt aktualisiert am
19.04.2019