Index: 91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 2003 TKG 2003 §12a Abs2 TKG 2003 §9 Abs2 TKG 2003 § 12a gültig von 27.11.2015 bis 31.10.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 190/2021 TKG 2003 § 12a gültig von 22.11.2011 bis 26.11.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 102/2011 TKG 2003 §... mehr lesen...
1 Die Erstmitbeteiligte (iF auch: Antragstellerin) ist Bereitstellerin eines öffentlichen Kommunikationsnetzes und Erbringerin öffentlicher Kommunikationsdienste. Die Zweitmitbeteiligte (iF auch: Ö) ist ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen und Eigentümerin bzw. Betreiberin von Hochspannungsmasten, darunter des verfahrensgegenständlichen Hochspannungsmastes Nr. 760150A an einem Standort in B. 2 Die Mitbeteiligten hatten am 21. Juni 2002 ein „Generalübereinkommen“ über di... mehr lesen...
Index: 91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 2003TKG 2003 §12a Abs2TKG 2003 §9 Abs2
Rechtssatz: Wie insbesondere § 9 Abs. 2 und § 12a Abs. 2 TKG 2003 deutlich machen, soll die behördliche Anordnung der Mitbenutzung die mangels Einigung der Parteien nicht zustande gekommene Vereinbarung ersetzen. Das TKG 2003 geht also vom Primat der privatautonomen Gestaltung aus (vgl. etwa VwGH 18.3.2004, 2002/03/0247), der Regulierungs... mehr lesen...
1 Die Erstmitbeteiligte (im Folgenden auch: W) vertreibt Arzneimittel und Kosmetika diverser Marken, welche sie auf der Website „www.b.com“ bewirbt. 2 Die Zweitmitbeteiligte (im Folgenden auch: H) ist Inhaberin einer Bestätigung nach § 15 TKG 2003, betreibt ein Kommunikationsnetz und erbringt Kommunikationsdienste, einschließlich Internetzugangsdienste. 3 Mit Schreiben vom 15. März 2019 forderte die W die H auf, deren Kunden keinen Zugang mehr zur unter der Domain... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3R E1320600020/08 Urheberrecht40/01 Verwaltungsverfahren91/01 Fernmeldewesen
Norm: AVG §56EURallgTKG 2003UrhG §81 Abs1a32015R2120 EU-NetzneutralitätsV Art3 Abs3 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ro 2020/03/0011 E 06.11.2020Ro 2020/03/0012 E 06.11.2020Ro 2020/03/0013 E 06.11.2020Ro 2020/03/0015 E 06.11.2020Ro 2020/03/0018 E 06.11.2020
Rechtssatz: Das TKG 2003 ent... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E13206000001 Verwaltungsrecht allgemein91/01 Fernmeldewesen
Norm: 32002L0021 Rahmen-RL Kommunikationsnetze Art8;EURallg;TKG 2003 §1;TKG 2003 §34 Abs1;TKG 2003 §36;TKG 2003 §37;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2013/03/0138 E 16. Dezember 2015 VwSlg 19264 A/2015 RS 2 Stammrechtssatz Ausgehend von der Feststellung, dass ein Unternehmen über beträchtliche Marktmacht verfügt... mehr lesen...
Index: E5XC E0840000091/01 Fernmeldewesen
Norm: 52013XC0803(01) Hutchison 3G Austria / Orange Austria;TKG 2003 §1;TKG 2003 §55;
Rechtssatz: Ein Auktionsdesign für die Vergabe von Frequenzen in einem wettbewerbsorientierten Auswahlverfahren hat sich nicht an der Zielsetzung zu orientieren, bestehenden Mobilnetzbetreibern in jedem Fall ausreichende Frequenzzuteilungen für den Fortbestand des jeweiligen Unternehmens ... mehr lesen...
Index: 91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 2003 §1;TKG 2003 §37;
Rechtssatz: Die Feststellung, ein Unternehmen verfüge auf dem relevanten Markt über beträchtliche Marktmacht, erfordert zwingend die Auferlegung geeigneter spezifischer Verpflichtungen, wobei der Regulierungsbehörde - unter Berücksichtigung der Gesetzessystematik und des Normzwecks, nach Prüfung der wechselseitigen Interessen der Beteiligten und Wahrung d... mehr lesen...
Index: E3L E13206000001 Verwaltungsrecht allgemein91/01 Fernmeldewesen
Norm: 32002L0021 Rahmen-RL Kommunikationsnetze ;TKG 2003 §1;TKG 2003 §34 Abs1;TKG 2003 §37 Abs2;TKG 2003 §37;TKG 2003 §41;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2010/03/0176 E 23. Oktober 2013
Rechtssatz: Ausgehend von der Feststellung, dass ein Marktteilnehmer auf dem relevanten Markt über beträchtliche Marktmacht ... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Um die vom Gesetzgeber geforderte Interessenabwägung vornehmen zu können, ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgeri... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Um die vom Gesetzgeber geforderte Interessenabwägung vornehmen zu können, ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgeri... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Um die vom Gesetzgeber geforderte Interessenabwägung vornehmen zu können, ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgeri... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Um die vom Gesetzgeber geforderte Interessenabwägung vornehmen zu können, ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgeri... mehr lesen...
I. 1. Die zur Zl 2005/03/0202 mitbeteiligte Partei (in der Folge: mitbeteiligte Partei) stellte am 27. September 2002 einen Antrag auf Erlassung einer Zusammenschaltungsanordnung gemäß § 41 Abs 3 TKG (1997) zwischen der mitbeteiligten Partei und der beschwerdeführenden Partei. Die beschwerdeführende Partei replizierte mit Schriftsatz vom 15. Oktober 2002, wobei sie auf den Antrag der mitbeteiligten Partei einging und die Erlassung einer vom Antrag der mitbeteiligten Partei abweic... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren91/01 Fernmeldewesen
Norm: AVG §13 Abs1;AVG §42;AVG §59 Abs1;TKG 1997 §1;TKG 1997 §32 Abs1;TKG 1997 §41 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/03/0202
Rechtssatz: Bei dem auf Erlassung einer Zusammenschaltungsanordnung gerichteten Verwaltungsverfahren nach § 41 Abs 3 TKG (1997) hat die Telekom-Control-Kommission i... mehr lesen...
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf das hg Erkenntnis vom 11. Dezember 2002, Zl 2000/03/0190, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis war der Bescheid der belangten Behörde vom 9. Mai 2000, mit dem - in Ergänzung früherer Zusammenschaltungsanordnungen - für die Zusammenschaltung des öffentlichen Telekommunikationsnetzes der mitbeteiligten Partei mit dem öffentlichen Telekommunikationsnetz der Beschwerdeführerin weitere Bedingungen, insbesondere hinsichtlich Regelungen betreffend die Z... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E13103020E3L E1320600091/01 Fernmeldewesen
Norm: 31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Art9 Abs1;31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Art9 Abs5;31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Art9 Abs6;EURallg;TKG 1997 §1;TKG 1997 §32 Abs1;TKG 1997 §33;TKG 1997 §37 Abs1;TKG 1997 §41 Abs3;
Rechtssatz: Die Regulierungsbehörde hat die Terminierungsentgelte der mitbeteiligten Partei in der gl... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E13103020E3L E1320600091/01 Fernmeldewesen
Norm: 31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Art9 Abs1;31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Art9 Abs5;31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Art9 Abs6;EURallg;TKG 1997 §1;TKG 1997 §32 Abs1;TKG 1997 §33;TKG 1997 §41 Abs3;
Rechtssatz: Der Grundsatz der Kostenorientiertheit findet nur bei der Festlegung der Höhe der Entgelte von marktbeherrs... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates Linz, Finanzrechts- und Steueramt vom 17. Juli 1997 wurde gegenüber der Post und Telekom Austria AG als Gesamtrechtsnachfolgerin der Republik Österreich, Post und Telegrafenverwaltung, Post- und Telegrafendirektion für Oberösterreich und Salzburg, für den Zeitraum 1. April 1994 bis 30. April 1996 im Zusammenhang mit Bezügen an Dienstnehmer im Fernmeldebereich Kommunalsteuer in Höhe von S 22,080.078,-- (Bemessungsgrundlage S 736,002.600,--) festgesetzt sowi... mehr lesen...
I. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid erließ die belangte Behörde auf Antrag der mitbeteiligten Partei gemäß § 41 Abs 3 in Verbindung mit § 111 Z 6 des Telekommunikationsgesetzes, BGBl I Nr 100/1997 idF BGBl I Nr 32/2001, eine Anordnung für die Zusammenschaltung des öffentlichen festen Telekommunikationsnetzes der mitbeteiligten Partei mit dem öffentlichen Mobiltelekommunikationsnetz der Beschwerdeführerin. Unter anderem enthält die Zusammenschaltungsanordnung in ihrem Punkt ... mehr lesen...
I. 1. Im angefochtenen Bescheid wurde unter Spruchpunkt A gemäß § 41 Abs 3 TKG iVm § 111 TKG die Zusammenschaltung des öffentlichen Telekommunikationsnetzes der mitbeteiligten Partei (nachstehend auch "Zusammenschaltungspartner" genannt) mit dem öffentlichen Telekommunikationsnetz der Beschwerdeführerin zu den im Folgenden festgelegten Bedingungen angeordnet: "A.) Zusammenschaltungsanordnung ... Ab 1.1.1999 gelten für die Zusammenschaltung der Netze der Global One und... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E13103020E3L E1320600091/01 Fernmeldewesen
Norm: 31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Art9 Abs5;EURallg;TKG 1997 §1;TKG 1997 §32 Abs1;TKG 1997 §41 Abs1;TKG 1997 §41 Abs3; Beachte Vorabentscheidungsverfahren:* Ausgesetztes Verfahren: 99/03/0365 B 29. Jänner 2003 * EuGH-Entscheidung: EuGH 61999CJ0462 22. Mai 2003
Rechtssatz: Die Telekom-Control-Kommission war nach ... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E13103020E3L E1320600010/07 Verwaltungsgerichtshof91/01 Fernmeldewesen
Norm: 31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Art9 Abs1;31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Art9 Abs5;31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Art9 Abs6;EURallg;TKG 1997 §1;TKG 1997 §32 Abs1;TKG 1997 §41 Abs3;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Eine sowohl den Gesetzes- bzw Regulierungszielen der §§ 1 und 32 Abs 1 TKG ... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E13103020E3L E1320600010/07 Verwaltungsgerichtshof91/01 Fernmeldewesen
Norm: 31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Art9 Abs1;31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Art9 Abs5;31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Art9 Abs6;EURallg;TKG 1997 §1;TKG 1997 §32 Abs1;TKG 1997 §41 Abs3;VwGG §42 Abs2 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/03/0298 E 8. September 2004 RS 2 Stammrechtssatz ... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Unverhältnismäßigkeit des Nachteils aus der Verpflichtung zu einer Geldleistung ist nach ständiger Rechtsprechung des Verw... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Unverhältnismäßigkeit des Nachteils aus der Verpflichtung zu einer Geldleistung ist nach ständiger Rechtsprechung des Verw... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 2003;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 2005/03/0025 B 3. Oktober 2005 RS 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Zusammenschaltungsanordnung - Die Antragstellerin macht geltend, dass durch den angefochtenen Bescheid zusätzliche Kosten auf sie zukämen, mit denen sie nicht habe rechnen können; diese Kosten würden eine erhebliche Gefährdu... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid ordnete die belangte Behörde gemäß § 41 Abs 3 in Verbindung mit § 111 Z 6 Telekommunikationsgesetz, BGBl I Nr 100/1997 idF BGBl I Nr 27/1999 ("TKG"), auf Antrag der mitbeteiligten Partei ergänzend zum Zusammenschaltungsvertrag vom 27. März 1998 weitere Bedingungen für die Zusammenschaltung des öffentlichen mobilen Telekommunikationsnetzes der mitbeteiligten Partei mit dem öffentlichen festen Telekommunikationsnetz der Beschwerdeführerin an, nämlich betre... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E13103020E3L E1320600010/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren91/01 Fernmeldewesen
Norm: 31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Art9 Abs1;31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Art9 Abs5;31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Art9 Abs6;AVG §58 Abs2;AVG §60;EURallg;TKG 1997 §1;TKG 1997 §32 Abs1;TKG 1997 §41 Abs3;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Beachte Vorabentscheidungsverfahren:* Ausg... mehr lesen...
I. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid ordnete die belangte Behörde den entbündelten Netzzugang der mitbeteiligten Partei zu den Teilnehmeranschlussleitungen des öffentlichen Telekommunikationsnetzes der Beschwerdeführerin zu den in Spruchpunkt A des angefochtenen Bescheides angeführten Bedingungen "gemäß § 2 Abs 4 der Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr zur näheren Bestimmung der Zusammenschaltung (Zusammenschaltungsverordnung), BGBl. II Nr. 14/1998 iVm mit... mehr lesen...