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90/02 FührerscheingesetzNorm
FSG 1997 §24 Abs1;Rechtssatz
Der von einem Amtsarzt im Anschluss an ein auffälliges Verhalten des Lenkers (hier: Befinden in einem verwirrten Zustand und Sprechen unzusammenhängender und wirrer Worte ) geäußerte Verdacht der Selbstgefährdung und Gemeingefährdung in Verbindung mit dem rund einwöchigen Aufenthalt in einer Psychiatrischen Krankenanstalt sind ein ausreichendes Substrat dafür, (begründete) Zweifel an der gesundheitlichen Eignung des Lenkers zu hegen und ein Verfahren zur Entziehung der Lenkberechtigung einzuleiten (Hinweis E 30.6.1998, 98/11/0099).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999110203.X01Im RIS seit
20.11.2000