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90/02 FührerscheingesetzNorm
FSG 1997 §24 Abs1 Z1;Rechtssatz
Bestimmte Tatsachen im Sinne des § 7 Abs. 4 FSG 1997 sind strafbare Handlungen, nicht aber die Verurteilung wegen dieser Straftaten. Es kommt also darauf an, wann der Beschwerdeführer die strafbaren Handlungen begangen hat, nicht aber wann er ihretwegen verurteilt oder wann die Verurteilung rechtskräftig wurde (vgl. das Erkenntnis vom 7. Oktober 1997, Zl. 96/11/0348).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001110185.X02Im RIS seit
18.12.2001