RS Vwgh 2001/10/23 2001/11/0185

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.10.2001
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Index

90/02 Führerscheingesetz

Norm

FSG 1997 §24 Abs1 Z1;
FSG 1997 §7 Abs1;
FSG 1997 §7 Abs4;

Rechtssatz

Bestimmte Tatsachen im Sinne des § 7 Abs. 4 FSG 1997 sind strafbare Handlungen, nicht aber die Verurteilung wegen dieser Straftaten. Es kommt also darauf an, wann der Beschwerdeführer die strafbaren Handlungen begangen hat, nicht aber wann er ihretwegen verurteilt oder wann die Verurteilung rechtskräftig wurde (vgl. das Erkenntnis vom 7. Oktober 1997, Zl. 96/11/0348).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001110185.X02

Im RIS seit

18.12.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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