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90/02 FührerscheingesetzNorm
FSG 1997 §24 Abs1;Rechtssatz
Im Beschwerdefall bestehen zu Recht begründete Bedenken betreffend das aufrechte Vorliegen einer der Voraussetzungen für die Erteilung einer Lenkberechtigung des Inhaltes, wie sie die betreffende Person innehat, im Hinblick auf die amtsärztlichen Äußerungen, insbesondere die amtsärztliche Einschätzung, auf Grund des Verhaltens des Beschwerdeführers sei der Verdacht auf das Vorliegen eines hirnorganischen Psychosyndroms (laut Pschyrembel, Klinisches Wörterbuch: bei einer Hirnschädigung auftretendes Syndrom) gegeben. Auch die Einschätzung, dass bei Vorliegen einer massiven Verlangsamung im Reaktionsvermögen und in der Gedankenführung die gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen nicht mehr bestünde, kann vom Verwaltungsgerichtshof nicht als unrichtig erkannt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001110272.X02Im RIS seit
18.12.2001