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90/02 FührerscheingesetzNorm
FSG 1997 §24 Abs1 Z1;Rechtssatz
§ 9 FSG 1997 schließt die Durchführung einer Beobachtungsfahrt in anderen Fällen nicht aus. Dies zeigt schon § 8 Abs. 2 letzter Satz FSG 1997 (hier: die Entscheidung über die gesundheitliche Eignung des Beschwerdeführers konnte der Amtsarzt der Erstbehörde auch ohne Beobachtungsfahrt treffen).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001110111.X01Im RIS seit
08.11.2001