RS Vwgh 2001/9/20 2001/11/0111

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Veröffentlicht am 20.09.2001
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Index

90/02 Führerscheingesetz

Norm

FSG 1997 §24 Abs1 Z1;
FSG 1997 §8 Abs2;
FSG 1997 §9;

Rechtssatz

§ 9 FSG 1997 schließt die Durchführung einer Beobachtungsfahrt in anderen Fällen nicht aus. Dies zeigt schon § 8 Abs. 2 letzter Satz FSG 1997 (hier: die Entscheidung über die gesundheitliche Eignung des Beschwerdeführers konnte der Amtsarzt der Erstbehörde auch ohne Beobachtungsfahrt treffen).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001110111.X01

Im RIS seit

08.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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