Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 9. März 2007 wurde der Beschwerdeführer einer am 19. November 2005 begangenen Übertretung des § 1 Abs. 3 FSG für schuldig befunden; gemäß § 37 Abs. 2 FSG wurde eine (primäre) Freiheitsstrafe von 21 Tagen verhängt. Gegen diesen Bescheid - und zwar nur in Hinsicht auf die Verhängung dieser Freiheitsstrafe - richtet sich die vorliegende Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof. Dieser hat erwogen: Der ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §1 Abs3;FSG 1997 §37 Abs1;FSG 1997 §37 Abs2;VStG §19 Abs2;
Rechtssatz: Nach § 37 Abs. 2 FSG 1997 müssen "spezialpräventive"
Gründe: für die Verhängung einer Freiheitsstrafe - sofern die anderen Voraussetzungen vorliegen - vorliegen (Hinweis E 31. Juli 2007, 2007/02/0016). Der Beschwerdeführer wies eine (nicht getilgte) - primäre - Freiheitsstr... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe am 4. Oktober 2006 zu einer näher angeführten Zeit einen dem polizeilichen Kennzeichen nach bestimmten Pkw in Zillingtal an einer näher umschriebenen Örtlichkeit auf einer Straße mit öffentlichen Verkehr gelenkt, ohne im Besitz einer von der Behörde erteilten gültigen Lenkberechtigung für die Klasse, in die das Kraftfahrzeug falle, gewesen zu sei... mehr lesen...
Aufgrund der Beschwerde, des mit ihr vorgelegten, angefochtenen Bescheides und der anlässlich der Abtretung der an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde von diesem übermittelten Verwaltungsakten steht folgender Sachverhalt fest: Der Beschwerdeführer wurde mit Schreiben der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 4. Jänner 2006, zugestellt durch persönliche Übernahme am 9. Jänner 2006, zur Rechtfertigung aufgefordert, er habe am 3. August 2005 um 17.15 Uhr in W, A... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe am 24. Oktober 2005 zu einer näher angeführten Zeit in Wien an einem näher angeführten Ort ein dem polizeilichen Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt, ohne im Besitz einer im Inland gültigen Lenkberechtigung zu sein. Er habe dadurch § 1 Abs. 3 FSG übertreten, weshalb über ihn gemäß § 37 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 erster Satz FSG... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §1 Abs3;FSG 1997 §37 Abs1;FSG 1997 §37 Abs2;VStG §19;VStG §55 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Bei Prüfung der Erforderlichkeit der Verhängung einer primären Freiheitsstrafe aus spezialpräventiven Gründen iSd § 37 Abs. 2 FSG 1997 sind getilgte Vorstrafen nicht zu berücksichtigen. Schlagworte ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §1 Abs3;FSG 1997 §37 Abs1;FSG 1997 §37 Abs2;VStG §19 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die Behörde hat bei einer Bestrafung gemäß § 37 Abs. 1 iVm Abs. 2 erster Satz FSG 1997 zu begründen, weshalb bei Berücksichtigung nur einer Geldstrafe bereits die Verhängung einer primären Freiheitsstrafe aus spezialpräventiven ... mehr lesen...
Zu Spruchpunkt I.: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 11. Juli 2006 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 3. März 2006 um 16.25 Uhr an einem näher umschriebenen Ort ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kfz auf einer örtlich umschriebenen Straße mit öffentlichem Verkehr gelenkt, obwohl er nicht im Besitz einer hiefür gültigen Lenkberechtigung gewesen sei, da ihm diese mit Bescheid vom 19. Jänner 2006 entzogen worden sei. D... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §1 Abs3;FSG 1997 §37 Abs1;VStG §5 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2006/02/0223
Rechtssatz: Ausführungen zum Nichtvorliegen eines entschuldbaren Rechtsirrtums über den Entziehungszeitraum, da der Besch bei dieser von ihm behaupteten Situation verpflichtet gewesen wäre, ein... mehr lesen...
I. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 17. September 2004 zu einer näher angeführten Zeit an einem näher angeführten Ort in Wien 1. als Lenker eines dem Kennzeichen nach bezeichneten Motorfahrrades die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschritten, weil die Fahrgeschwindigkeit 73 km/h betragen habe, wobei die Überschreitung mit einem Messgerät festgestellt wor... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe am 11. Jänner 2001 um 11.15 Uhr in Leoben nächst dem Haus Buchmüllerplatz 2 ein nach dem Kennzeichen bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt, obwohl er nicht im Besitz einer von der Behörde erteilten Lenkberechtigung der betreffenden Klasse gewesen sei. Dadurch habe er eine Verwaltungsübertretung nach § 1 Abs 3 FSG iVm § 37 Abs 1 und Abs 3 Z 1 leg cit begangen. Hiefür wurde er gemäß ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 19. April 2004 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 28. Dezember 2001 um 09.59 Uhr im Gemeindegebiet von T. vom E.-Weg kommend und weiter auf der L 619, bei Strkm. 6,6 in Richtung D. fahrend einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW gelenkt, obwohl er nicht im Besitz einer von der Behörde erteilten Lenkberechtigung der betreffenden Klasse oder Unterklasse gewesen sei, weil ihm diese (mit eine... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 11. Mai 2004 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, am 13. Mai 2003 um 19.25 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges folgende Verwaltungsübertretungen begangen zu haben: Spruchpunkte lit. a): nach § 99 Abs. 1b in Verbindung mit § 5 Abs. 1 StVO, lit. b): nach § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Z. 2 FSG, (bezüglich des Vorwurfes zu lit. c) wurde das Verfahren eingestellt) l... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 21. Juli 2005 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 25. Juni 2003 um 02.50 Uhr an einem näher genannten Ort in Wien ein dem Kennzeichen nach näher bestimmtes Kraftfahrzeug 1. in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand und, 2. ohne im Besitz einer gültigen Lenkerberechtigung der Gruppe "B" gewesen zu sein, gelenkt. Er habe hiedurch folgende Rechtsvorschriften verletzt: zu 1. § 5 Abs. 1 StV... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §1 Abs3;FSG 1997 §37 Abs3 Z1;VStG §44a Z1;VStG §44a Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/02/0262 E 23. September 2004 RS 1
(hier nur der letzte Satz) Stammrechtssatz Die im
Spruch: als übertreten angeführte
Norm: "§ 37 Abs. 3 Z. 1" FSG 1997 bildet eine (bloße) Strafsanktionsnorm und keinen selbstständigen Straftatbestand. Die Anführung die... mehr lesen...
I. Mit dem im Instanzenzug ergangen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich (der belangten Behörde) vom 9. September 2003 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen Staatsangehörigen von Bosnien und Herzegowina, gemäß § 36 Abs. 1 iVm Abs. 2 Z. 1 sowie §§ 37 und 39 Fremdengesetz 1997 - FrG, BGBl. I Nr. 75, ein befristetes Aufenthaltsverbot für die Dauer von zehn Jahren erlassen. Der Beschwerdeführer sei im August 1991 aus Bosnien kommend nach Österrei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht90/02 Führerscheingesetz
Norm: FrG 1997 §36 Abs1;FrG 1997 §36 Abs2 Z1;FSG 1997 §1 Abs3;VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/02/0025 E 27. Februar 2004 RS 3 Stammrechtssatz Das Lenken eines Kraftfahrzeuges ohne Berechtigung (§ 1 Abs. 3 FSG 1997) gehört zu den gröbsten Verstößen gegen das Kraftfahrrecht (Hinweis E 20.5.2003, 2003/02/0055). ... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht41/02 Staatsbürgerschaft90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FrG 1997 §36 Abs1 Z1;FrG 1997 §36 Abs1 Z2;FrG 1997 §36 Abs1;FrG 1997 §36 Abs2 Z1;FrG 1997 §38 Abs1 Z2;FrG 1997 §38 Abs1 Z3;FSG 1997 §1 Abs3;KFG 1967;StbG 1985 §10 Abs1 Z1;StbG 1985 §10 Abs1 Z6;StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/18/017... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheides steht folgender Sachverhalt fest: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 10. Dezember 2004 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 3. Oktober 2003 um 18.43 Uhr an einem näher bestimmten Ort den Pkw mit dem amtlichen Kennzeichen ...239... gelenkt, ohne im Besitze einer entsprechenden Lenkberechtigung gewesen zu sein. Er habe eine Übertretung gemäß § 37 Abs. 1 in ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §1 Abs3;FSG 1997 §37 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Das Kennzeichen (so wie die Marke oder Type des Fahrzeuges) bildet kein wesentliches Tatbestandsmerkmal der Verwaltungsübertretung nach § 37 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 3 FSG 1997 (Hinweis E 25. Jänner 2005, 2002/02/0207). Die Anführung des Kennzeichens im
Spruch: ist somit überflüssig.... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 18. Oktober 2004 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 1. November 2002 um 22.30 Uhr an einem näher angeführten Ort in Wien ein dem polizeilichen Kennzeichen nach umschriebenes Kraftfahrzeug 1. in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt, da der Alkoholgehalt seiner Atemluft 0,45 mg/l betragen habe und 2. das bezeichnete Fahrzeug gelenkt, obwohl er nicht im Besitz einer gültigen, von de... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 10. Juli 2002 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe am 9. Oktober 2001 gegen 8.00 Uhr in M. auf der K.-Straße ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug ohne gültige Lenkberechtigung für die Klasse, in die das Kraftfahrzeug falle, gelenkt, da ihm die Lenkberechtigung entzogen worden war, und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 37 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 3 FSG begangen; es w... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §1 Abs3;FSG 1997 §37 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Im Hinblick auf eine Verwaltungsübertretung gemäß § 37 Abs. 1 iVm § 1 Abs. 3 FSG 1997 ist die Angabe einer näher zu bezeichnenden Straße als Tatort iSd § 44a Z. 1 VStG ausreichend und bedarf es in diesem Fall keiner Nennung der Hausnummer des Straßenzuges, wo der Besch das Fahrzeug gelenkt h... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz
Norm: AVG §66 Abs4;FSG 1997 §1 Abs3;FSG 1997 §37 Abs1;VStG §31 Abs2;
Rechtssatz: Die Behörde ist berechtigt, auch außerhalb der Frist des § 31 Abs. 2 VStG, betreffend die Verfolgungsverjährung, das Kennzeichen des vom Besch gelenkten Kraftfahrzeuges zu berichtigen, da das Kennzeichen (so wie die Marke oder Type des Fahrzeuges) kein wesentliches Tatbestandsm... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 22. Dezember 2003 wurde dem Beschwerdeführer die für die Klassen A und B erteilte Lenkberechtigung auf die Dauer von sechs Monaten entzogen. Mit ihrem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 10. August 2004 erkannte die belangte Behörde den Beschwerdeführer schuldig, er habe am 16. Februar 2004 zu einer näher genannten Zeit ein dem polizeilichen Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug auf der Rosenbacherstraß... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz
Norm: AVG §64 Abs2;AVG §66 Abs4;AVG §69;AVG §70;FSG 1997 §1 Abs3;FSG 1997 §37 Abs4 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/03/0336 E 21. April 1999 RS 1 Stammrechtssatz Ab der rechtskräftigen Aufhebung des in der Hauptsache in unterer Instanz ergangenen Bescheides durch die Berufungsbehörde gehört auch ein allfälliger Ausspruch nach § 64 Abs 2 AVG zufolge s... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) vom 14. September 2001 wurde der Antrag des Beschwerdeführers, eines jugoslawischen Staatsangehörigen, vom 27. April 1999 auf Aufhebung des gegen ihn am 4. November 1996 für die Dauer von zehn Jahren erlassenen Aufenthaltsverbotes (Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 4. November 1996) gemäß § 44 des Fremdengesetzes 1997 - FrG, BGBl. I Nr. 75, abgewie... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 2. Oktober 2001 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 30. April 2000 um 06.05 Uhr an einem näher umschriebenen Ort einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW gelenkt, ohne im Besitz einer im Bundesgebiet gültigen, von der Behörde für diese Klasse bzw. Unterklasse ausgestellten Lenkberechtigung gewesen zu sein, und dadurch eine Verwaltungsübertretung gemäß "§ 1 Abs. 3 FSG iVm § 37 Abs. 1 u. Abs.... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §1 Abs3;FSG 1997 §37 Abs3 Z1;FSG 1997 §37 Abs4 Z1;VStG §44a Z3;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Dadurch, dass die belBeh die - strengere - Strafsanktionsnorm des § 37 Abs. 4 Z. 1 und nicht die - mildere - des § 37 Abs. 3 Z. 1 FSG 1997 anzuwenden gehabt hätte (Mindeststrafe im ersten Fall S 10.000,--, im zweiten Fall S 5... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §1 Abs3;VStG §5 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/07/0022 E 16. November 1993 RS 4(Hier: Der Besch musste sehr wohl zumindest Zweifel daran haben, ob er noch im Besitz der Lenkberechtigung sei oder nicht; von einem "eindeutigen"
Spruch: des Bescheides in der Richtung, dass er noch im Besitz der Lenkberechtigung sei, zumal dieser Bescheid dem drei Monate dav... mehr lesen...