Mit "Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag" vom 30. Mai 2001 verkaufte der Ehemann der Beschwerdeführerin dieser 171/426 Anteile an einer näher genannten Liegenschaft in Schruns um ATS 382.500,--. Mit Bescheiden vom 17. Juni 2002 schrieb das Finanzamt Feldkirch der Beschwerdeführerin für diesen als gemischte Schenkung gewerteten Erwerbsvorgang Grunderwerbsteuer in Höhe von EUR 555,95 sowie Schenkungssteuer in Höhe von EUR 7.543,28 vor. Am 23. Juli 2002 legte die Beschwerdeführe... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 12. Juni 2003 kaufte die Beschwerdeführerin von H B eine Liegenschaft in P samt einer darauf befindlichen Halle. In Punkt IV. des Kaufvertrages verpflichtete sich die Käuferin zur Zahlung einer monatlichen Leibrente. Mit den in Rechtskraft erwachsenen Bescheiden vom 4. Juli 2003 setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien gegenüber der Beschwerdeführerin einerseits Grunderwerbsteuer mit dem Betrag von EUR 1.260,--, andererseits Schenkungssteuer mit... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §33 lita idF 1980/151;
Rechtssatz: Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu § 33 lit. a ErbStG in der Fassung BGBl. Nr. 151/1980 ist Voraussetzung für die Erstattung der Steuer, dass die Schenkung widerrufen wurde. Die Bestimmung ist dabei nur in jenen Fällen anwendbar, in denen es sich um den Widerruf einer Schenkung im Sinne der §§ 947 ff ABGB ode... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid setzte die belangte Behörde Schenkungssteuer in der Höhe von EUR 307.152,68 fest. Die Beschwerdeführerin begründet ihren Antrag, ihrer gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, damit, "zwingende öffentliche Interessen, die der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung entgegenstehen, sind nicht zu erkennen: Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung durch den Verwaltungsgerichtshof bewirk... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Schenkungssteuer - Die Beschwerdeführerin (Privatstiftung) begründet ihren Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung damit, dass zwingende öffentliche Interessen, die der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung entgegenstehen, nicht zu erkennen seien. Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ... mehr lesen...
Mit einem Dienstbarkeitsvertrag vom 27. August 2001 räumte Josef R., Lebensgefährte der Beschwerdeführerin, dieser das lebenslange Wohnungsrecht an einer bestimmt bezeichneten Wohnung in dem auf der Liegenschaft EZ 160 Grundbuch Erl befindlichen Gebäude unentgeltlich ein. Die Beschwerdeführerin erklärte in der Urkunde die Annahme dieser Rechtseinräumung. Mit einem weiteren Dienstbarkeitsvertrag ebenfalls vom 27. August 2001 räumte Josef R der Beschwerdeführerin an einem näher bez... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG;GrEStG 1987 §17;
Rechtssatz: Das ErbStG kennt - anders als § 17 GrEStG - keinen Tatbestand, wonach die einvernehmliche Aufhebung des Rechtsgeschäftes zur Erstattung der Steuer führt (Hinweis E 26.6.1997, 96/16/0236, 0237). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2003:2003160008.X02 Im RIS seit 24.06.2003 mehr lesen...
Am 6. Dezember 2000 schlossen Dr. Marko Prypchan und der beschwerdeführende Verein einen Schenkungsvertrag mit - auszugsweise - folgendem Inhalt: "I.) SCHENKUNGSGEGENSTAND Herr Dr. Marko Prypchan ist alleiniger Eigentümer an den beiden, im folgenden als Schenkungsgegenstand bezeichneten Liegenschaften EZ 740, GB 01305 Meidling, BG Meidling, bestehend aus dem Grundstück Nr. 660 Baufläche (Gebäude), Baufläche (befestigt) mit der Adresse Gatterholzgasse 11, 1120 Wien ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §33;
Rechtssatz: Nach der ständigen Judikatur des VwGH kommt es darauf an, dass im Schenkungsvertrag Widerrufsgründe ausdrücklich vereinbart werden (Hinweis auf die bei Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band III Erbschafts- und Schenkungssteuer unter Rz 9 Abs. 2 zu § 33 ErbStG referierte Rechtsprechung; ähnlich Dorazil/Taucher MGA ErbStG Anm 12.3 zu § 33 ErbStG). ... mehr lesen...
Mit Dienstbarkeitsvertrag vom 29. Juni 1998 räumte J der Beschwerdeführerin (seiner damaligen Lebensgefährtin) an einer ihm gehörenden Liegenschaft das unentgeltliche Wohnrecht auf Lebensdauer ein. Dafür schrieb das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Linz (im Folgenden kurz: Finanzamt) der Beschwerdeführerin mit Bescheid vom 11. August 1998 ausgehend von einer Bemessungsgrundlage von S 241.500,-- Schenkungssteuer in der Höhe von S 43.470,-- vor. In der dagegen erho... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §948;ErbStG §33 lita;
Rechtssatz: Gem § 33 lit a ErbStG ist die Steuer zu erstatten, wenn und insoweit eine Schenkung widerrufen wurde und deshalb das Geschenk herausgegeben werden musste. Voraussetzung für die Erstattung der Steuer ist somit zunächst, dass die Schenkung widerrufen wurde. Die Bestimmung des § 33 lit a ErbStG ist... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)24/01 Strafgesetzbuch32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §948;ErbStG §33 lita;StGB §111;
Rechtssatz: Grober Undank setzt eine Straftat im Sinne der im zweiten Satz des § 948 ABGB genannten Art voraus, wobei die Straftat einen Mangel an dankbarer Gesinnung bekunden muss. Auch Straftaten gem § 111 StGB (üble Nachrede) können beispielsweise groben Undank iSd § 948 AB... mehr lesen...
Mit einer undatierten Vereinbarung, deren Unterschriften bezüglich ihrer Echtheit am 16. Dezember 1993 von der Fürstlich Liechtensteinischen Landgerichtskanzlei Vaduz beglaubigt wurden, räumten die beiden Söhne der Beschwerdeführerin dieser hinsichtlich des gesamten auf der Liegenschaft EZ nn1, GB A, Grundstück nn2/53 befindlichen Wohnhauses das lebenslange und unentgeltliche Wohnrecht (Fruchtgenußrecht) samt Gartenbenützung ein, wobei die grundbücherliche Sicherstellung vorgesehen wu... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §33 Abs1;ErbStG §33 lita;GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/16/0237
Rechtssatz: Für eine analoge Anwendung des § 17 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987 im ErbStG ist angesichts der Regelung des § 33 Abs 1 ErbStG kein Raum. Es verbietet sich daher die Annahme einer echten Gesetzeslücke im ErbStG bet... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Alleinerbin nach ihrem am 24. März 1993 verstorbenen Ehegatten Karl C. Im Inventar der Verlassenschaft war unter den Aktiven unter anderem eine im Alleineigentum des Erblassers befindliche Liegenschaft mit einem Einheitswert von S 279.000,-- enthalten. Unter den Passiven wurden "Leistungen" der Beschwerdeführerin "zur Errichtung des Hauses mit Garage" im Betrag von S 250.000,-- ausgewiesen. In den Akten erliegt ein Schreiben des Beschwerdevertreters an den G... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §260 Abs2;BAO §270;BAO §284;ErbStG;
Rechtssatz: Mündliche Verhandlungen iSd § 284 BAO sind nur im Verfahren vor dem Berufungssenat (vgl § 270 BAO) vorgesehen. Die Entscheidung über Berufungen obliegt dem Berufungssenat jedoch nur in den im § 260 Abs 2 BAO taxativ aufgezählten Fällen; da dort Berufungen gegen Erbschaftssteuerbeschei... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer und seine Mutter (Miterbin) waren Erben nach dem am 22. September 1986 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Anordnung verstorbenen Dr. Ernst B. Nach Abgabe unbedingter Erbserklärungen durch die gesetzlichen Erben, die mit Beschluß des Bezirksgerichtes vom 23. Februar 1987 angenommen wurden, schlossen die Erben am 17. Oktober 1988 ein "Erbteilungs-Übereinkommen", wonach der Beschwerdeführer aus dem Nachlaß die in einem Depot erliegenden Wertpapiere mit einem ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §208 Abs2;ErbStG; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/08/30 95/16/0098 7 Stammrechtssatz Wird ein der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer unterliegender Erwerbsvorgang nicht ordnungsgemäß der Abgabenbehörde angezeigt, so beginnt die Verjährung des Rechtes zur Festsetzung dieser Abgabe gemäß § 208 Abs 2 BAO nicht vor Abla... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin und ihr Sohn Dr. Manfred B. waren Erben nach dem am 22. September 1986 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Anordnung verstorbenen Dr. Ernst B. Nach Abgabe der Erbserklärungen durch die gesetzlichen Erben und Annahme der Erbserklärungen mit Beschluß des Bezirksgerichtes L. vom 23. Februar 1987, 1 A nnn/86, schlossen die Erben am 17. Oktober 1988 ein "Erbteilungsübereinkommen", wonach die Beschwerdeführerin aus dem Nachlaß verschiedene Bankguthaben sowie ei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §198;BAO §20;BAO §236 Abs1;ErbStG;
Rechtssatz: Hat ein Bescheid die Bemessung der Erbschaftsteuer zum Inhalt, so wird bei einem derartigen Abgabenbescheid ausschließlich die zwingenden Bestimmungen des Erbschaftssteuergesetzes und Schenkungssteuergesetzes anzuwenden. Für Billigkeitsmaßnahmen ist demgegenüber bei der Vorschreibung d... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §208 Abs2;ErbStG;VwRallg;
Rechtssatz: Wird ein der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer unterliegender Erwerbsvorgang nicht ordnungsgemäß der Abgabenbehörde angezeigt, so beginnt die Verjährung des Rechtes zur Festsetzung dieser Abgabe gemäß § 208 Abs 2 BAO nicht vor Ablauf des Jahres, in dem die Abg... mehr lesen...
Mit Notariatsakt vom 7. September 1988 trat der Kommanditist der im Abtretungsvertrag näher bezeichneten KG D mit Wirkung vom Beginn des 31. Oktober 1988 seinen Gesellschaftsanteil zuzüglich dazugehörigem Saldo auf dem Verrechnungskonto dem Beschwerdeführer, einem weiteren Kommanditisten dieser KG, um den Abtretungspreis von S 90.000,-- ab. Mit einem weiteren Notariatsakt vom 7. September 1988 wurde ein Treuhandvertrag errichtet, in dem die Vertragsparteien (abtretender Kommanditist a... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ErbStG;GebG 1957 §15 Abs3; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
94/16/0270 E 31. Mai 1995
Rechtssatz: Erkennbarer Sinn der Regelung des § 15 Abs 3 GebG ist in bezug auf die Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer, die Belastung desselben Rechtsvorganges mit dieser Steuer und der Rechtsgebühr zu vermeiden; diese ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 2. Juli 1990 hat das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien (FA) dem Beschwerdeführer die Erbschaftssteuer für den Erwerb von Todes wegen nach seinem Vater, dessen Nachlaß ihm mit Einantwortungsurkunde vom 28. März 1990 eingeantwortet worden war, vorgeschrieben. Die gegen diesen Bescheid erhobene Berufung, in der der Beschwerdeführer ausschließlich verfassungsrechtliche Bedenken geltend machte, hat die belangte Behörde als unbegründet abgewiesen. Der Verfas... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/09/10 AW 90/17/0022 1 Stammrechtssatz Stattgebung - Auftrag zur Vorlage von Kalkulationsgrundlagen - Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes berechtigt der Umstand, daß öffentliche Interessen am Vollzug einer behördlichen Maßnahme bestehen, nicht ohne weiteres schon zu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/08/03 AW 90/16/0018 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Erbschaftssteuer - Mutmaßungen über den voraussichtlichen Ausgang des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bleiben bei der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung außer Betracht (Hinweis E 15.9.1952, 957/52). ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Schenkungssteuer - Von zwingenden öff Interessen iSd § 30 Abs 2 VwGG kann in Abgabensachen nur dann gesprochen werden, wenn durch die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung die Einbringung der Abgaben selbst gefährdet oder erschwert erscheint; der Umstand, daß die Einbringung der Abgabenschuldigkeit a... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/03/05 AW 89/16/0039 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Grunderwerbsteuer - Von zwingenden öffentlichen Interessen iS des § 30 Abs 2 VwGG kann (nur) gesprochen werden, wenn die konkrete interessenlage öffentliche Rücksichten berührt, die einen umgehenden Vollzug des angefochtenen Besch... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Erbschaftssteuer - Mutmaßungen über den voraussichtlichen Ausgang des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bleiben bei der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung außer Betracht (Hinweis E 15.9.1952, 957/52). Schlagworte Entscheidung über den Anspruch European Cas... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §33; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 413; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0057 E 15. Oktober 1987 RS 2 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH kommt eine Erstattung der Schenkungssteuer nach § 33 ErbStG nur in jenen Fällen in Betracht, in denen es sich um den Widerruf einer Schenkung iSd §§ 947 ff ABGB oder auf Grund eines im Schenk... mehr lesen...