RS Vwgh 1990/11/13 AW 90/16/0027

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Veröffentlicht am 13.11.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG;
VwGG §30 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1990/09/10 AW 90/17/0022 1

Stammrechtssatz

Stattgebung - Auftrag zur Vorlage von Kalkulationsgrundlagen -

Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes berechtigt der Umstand, daß öffentliche Interessen am Vollzug einer behördlichen Maßnahme bestehen, nicht ohne weiteres schon zur Annahme, daß eben diese Interessen auch eine sofortige Verwirklichung der getroffenen Maßnahme zwingend gebieten. Hiezu bedarf es noch des Hinzutretens weiterer Umstände, um die öffentlichen Interessen als " zwingend " im Sinne des § 30 Abs 2 VwGG ansehen zu können (Hinweis B 21.10.1987, AW 87/17/0049).

Schlagworte

Zwingende öffentliche Interessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:AW1990160027.A01

Im RIS seit

13.11.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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