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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ErbStG;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH B 1990/09/10 AW 90/17/0022 1Stammrechtssatz
Stattgebung - Auftrag zur Vorlage von Kalkulationsgrundlagen -
Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes berechtigt der Umstand, daß öffentliche Interessen am Vollzug einer behördlichen Maßnahme bestehen, nicht ohne weiteres schon zur Annahme, daß eben diese Interessen auch eine sofortige Verwirklichung der getroffenen Maßnahme zwingend gebieten. Hiezu bedarf es noch des Hinzutretens weiterer Umstände, um die öffentlichen Interessen als " zwingend " im Sinne des § 30 Abs 2 VwGG ansehen zu können (Hinweis B 21.10.1987, AW 87/17/0049).
Schlagworte
Zwingende öffentliche InteressenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:AW1990160027.A01Im RIS seit
13.11.1990