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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ErbStG;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Schenkungssteuer - Von zwingenden öff Interessen iSd § 30 Abs 2 VwGG kann in Abgabensachen nur dann gesprochen werden, wenn durch die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung die Einbringung der Abgaben selbst gefährdet oder erschwert erscheint; der Umstand, daß die Einbringung der Abgabenschuldigkeit an sich gefährdet ist, genügt nicht.
Schlagworte
Zwingende öffentliche InteressenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:AW1990160027.A04Im RIS seit
13.11.1990