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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ErbStG;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH B 1990/03/05 AW 89/16/0039 1Stammrechtssatz
Nichtstattgebung - Grunderwerbsteuer - Von zwingenden öffentlichen Interessen iS des § 30 Abs 2 VwGG kann (nur) gesprochen werden, wenn die konkrete interessenlage öffentliche Rücksichten berührt, die einen umgehenden Vollzug des angefochtenen Bescheides gebieten. Dies trifft in Abgabensachen dann zu, wenn durch die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung die Einbringung der Abgaben selbst gefährdet oder erschwert erscheint (Hinweis B 30.9.1987, AW 87/17/0059).
Schlagworte
Zwingende öffentliche InteressenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:AW1990160027.A02Im RIS seit
13.11.1990