Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §33;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH kommt eine Erstattung der Schenkungssteuer nach § 33 ErbStG nur in jenen Fällen in Betracht, in denen es sich um den Widerruf einer Schenkung iSd §§ 947 ff ABGB oder auf Grund eines im Schenkungsvertrag ausdrücklich vereinbarten Widerrufsgrundes handelt und das Geschenk deshalb herausgegeben werden muß. Eine erst nacht... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1053;ABGB §309;ABGB §312;ABGB §431;ABGB §943;ErbStG; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0006 E 3. September 1987 VwSlg 6239 F/1987 RS 2 Stammrechtssatz Bei Liegenschaften stellt die Übergabe einer einverleibungsfähigen Schenkungsurkunde noch nicht die Ausführung der Schenkung dar. Ebensowenig stellt die Unterfertigung eines... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1053;ABGB §309;ABGB §312;ABGB §431;ABGB §943;ErbStG;
Rechtssatz: Bei Liegenschaften stellt die Übergabe einer einverleibungsfähigen Schenkungsurkunde noch nicht die Ausführung der Schenkung dar. Ebensowenig stellt die Unterfertigung eines Kaufvertrages eine Besitzübertragung dar. Notwendig ist gleichfalls die Übergabe der Sache... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bzw. die Kommanditgesellschaft FW in L waren im Zeitpunkte der Beendigung des Zweiten Weltkrieges Eigentümer bzw. Miteigentümer verschiedener im Grundbuch über die Katastralgemeinde S vorgetragener Liegenschaften, die auf Grund eines Schenkungsanbotes seitens des Beschwerdeführers (das er auch namens der Kommanditgesellschaft gemacht hatte) und dessen Annahme durch Dr. WH am 14. Juli 1947 zunächst an den zuletzt Genannten übergingen, von diesem aber sofort, nämlic... mehr lesen...
Index: Erbschafts- und Schenkungssteuer32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §33GrEStG 1955 §20 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):1558/671559/67
Rechtssatz: Einen Rückzahlungsanspruch kann immer nur derjenige geltend machen, der die Abgabe seinerzeit entrichtet hat oder der, in dessen Namen diesselbe entrichtet worden ist (Hinweis E 10.10.1956, 944/55, E 1... mehr lesen...