Entscheidungen zu § 3 Abs. 1 ErbStG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 421-450 von 588

RS Vwgh 1991/10/31 89/16/0082

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §696;ABGB §881;ErbStG §3 Abs1 Z3;VwRallg;
Rechtssatz: § 3 Abs 1 Z 3 ErbStG erfaßt unter anderem den Vertrag zugunsten Dritter (§ 881 ABGB), wenn der Dritte die zu seinen Gunsten bedungene Leistung ohne entsprechende Gegenleistung erlangt. Hiebei ist unter "Bedingung" im Sinne der genannten Gesetze... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.10.1991

RS Vwgh 1991/10/31 89/16/0082

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21 Abs1;ErbStG §3 Abs1 Z1;ErbStG §3 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Für die meisten Tatbestände des ErbStG - ausgenommen etwa jenen des § 3 Abs 1 Z 3 ErbStG (Hinweis E 14.4.1986, 84/15/0140, E 30.6.1988, 87/16/0026) - trifft zu, daß Grundsätze, die auf die formelle Rechtsgestaltung abstellen, der Generalklausel des § 21 Abs 1 BAO vorgehen; s... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.10.1991

RS Vwgh 1991/10/31 89/16/0082

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z3;ErbStG §3;
Rechtssatz: § 3 Abs 1 Z 3 ErbStG will (wie auch andere Regelungen des § 3) als Ersatztatbestand andere Vorgänge zur Schenkungssteuer heranziehen, die gleich bürgerlich-rechtlichen Schenkungen unentgeltliche Vermögensvermehrungen herbeiführen, ohne aber bürgerlichrechtliche Schenkungen zu sein. European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.10.1991

RS Vwgh 1991/10/31 89/16/0082

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §881;ErbStG §3 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Ein steuerpflichtiger Schenkungsvorgang kann auch in einem Vertrag zugunsten Dritter liegen, wenn der Dritte die zu seinen Gunsten bedungene Leistung ohne entsprechende Gegenleistung erlangt (Hinweis E 7.3.1956, 918/54, VwSlg 1377 F/1956; E 30.6.1983, 83/15/0071). Europ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.10.1991

RS Vwgh 1991/10/31 89/16/0082

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §881;ErbStG §13 Abs1;ErbStG §3 Abs1 Z3;VwRallg;
Rechtssatz: Geschenknehmer ist der im Vertrag begünstigte Dritte und nicht etwa auch jemand, dem die Begünstigung letzten Endes zugute kommt. Schlagworte Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.10.1991

RS Vwgh 1991/10/31 89/16/0082

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §696;ABGB §881;ErbStG §3 Abs1 Z3;VwRallg;
Rechtssatz: § 3 Abs 1 Z 3 ErbStG erfaßt unter anderem den Vertrag zugunsten Dritter (§ 881 ABGB), wenn der Dritte die zu seinen Gunsten bedungene Leistung ohne entsprechende Gegenleistung erlangt. Hiebei ist unter "Bedingung" im Sinne der genannten Gesetze... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.10.1991

RS Vwgh 1991/10/31 89/16/0082

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21 Abs1;ErbStG §3 Abs1 Z1;ErbStG §3 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Für die meisten Tatbestände des ErbStG - ausgenommen etwa jenen des § 3 Abs 1 Z 3 ErbStG (Hinweis E 14.4.1986, 84/15/0140, E 30.6.1988, 87/16/0026) - trifft zu, daß Grundsätze, die auf die formelle Rechtsgestaltung abstellen, der Generalklausel des § 21 Abs 1 BAO vorgehen; s... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.10.1991

RS Vwgh 1991/10/31 89/16/0082

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21 Abs1;ErbStG §3 Abs1 Z1;ErbStG §3 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Für die meisten Tatbestände des ErbStG - ausgenommen etwa jenen des § 3 Abs 1 Z 3 ErbStG (Hinweis E 14.4.1986, 84/15/0140, E 30.6.1988, 87/16/0026) - trifft zu, daß Grundsätze, die auf die formelle Rechtsgestaltung abstellen, der Generalklausel des § 21 Abs 1 BAO vorgehen; s... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.10.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/10/14 90/15/0084

Mit der am 30. Dezember 1985 urkundlich abgeschlossenen, als Schenkungsvertrag bezeichneten Vereinbarung übertrug der Beschwerdeführer seinem Sohn den ihm als Kommanditist zustehenden Geschäftsanteil an der K-KG. Nach Punkt 4. der Vereinbarung behielt sich der im Jahr 1913 geborene Übergeber das volle und uneingeschränkte Fruchtgenußrecht an der abgetretenen Beteiligung (Kommanditeinlage) an der K-KG für sich und nach seinem Tode für seine im Jahr 1919 geborene Ehegattin vor. Das Fruc... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.10.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/10/14 90/15/0084

Mit der am 30. Dezember 1985 urkundlich abgeschlossenen, als Schenkungsvertrag bezeichneten Vereinbarung übertrug der Beschwerdeführer seinem Sohn den ihm als Kommanditist zustehenden Geschäftsanteil an der K-KG. Nach Punkt 4. der Vereinbarung behielt sich der im Jahr 1913 geborene Übergeber das volle und uneingeschränkte Fruchtgenußrecht an der abgetretenen Beteiligung (Kommanditeinlage) an der K-KG für sich und nach seinem Tode für seine im Jahr 1919 geborene Ehegattin vor. Das Fruc... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.10.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/10/14 90/15/0084

Mit der am 30. Dezember 1985 urkundlich abgeschlossenen, als Schenkungsvertrag bezeichneten Vereinbarung übertrug der Beschwerdeführer seinem Sohn den ihm als Kommanditist zustehenden Geschäftsanteil an der K-KG. Nach Punkt 4. der Vereinbarung behielt sich der im Jahr 1913 geborene Übergeber das volle und uneingeschränkte Fruchtgenußrecht an der abgetretenen Beteiligung (Kommanditeinlage) an der K-KG für sich und nach seinem Tode für seine im Jahr 1919 geborene Ehegattin vor. Das Fruc... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.10.1991

RS Vwgh 1991/10/14 90/15/0084

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §938;ErbStG §3 Abs1 Z2;GebG 1957 §15 Abs3;VwRallg; Beachte Besprechung in AnwBl 1992/4, 313;
Rechtssatz: Eine gemischte Schenkung kann nur dann angenommen werden, wenn feststeht, daß nach dem Parteiwillen ein Teil der Leistung unentg... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.10.1991

RS Vwgh 1991/10/14 90/15/0084

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/01 Handelsrecht32/06 Verkehrsteuern32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §938;ErbStG §3 Abs1 Z1;ErbStG §3 Abs1 Z2;GebG 1957 §15 Abs3;GebG 1957 §33 TP16 Abs1 Z1 litc;HGB §161; Beachte Besprechung in AnwBl 1992/4, 313;
Rechtssatz: Die Verpflichtung des Übernehmers eines Geschäftsanteiles an einer Personengesellschaft, d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.10.1991

RS Vwgh 1991/10/14 90/15/0084

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z2; Beachte Besprechung in AnwBl 1992/4, 313;
Rechtssatz: Auch solche Rechtsgeschäfte, bei denen der Leistung des einen Teiles eine geringere Leistung des anderen Teiles gegenübersteht, sind Schenkungen im Sinne des Schenkungssteuerrechtes, wenn die Bereicherung des anderen Teiles von demjenigen, der die höherwertige Leistung erbringt, gewollt ist (H... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.10.1991

RS Vwgh 1991/10/14 90/15/0084

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §938;ErbStG §3 Abs1 Z1;ErbStG §3 Abs1 Z2; Beachte Besprechung in AnwBl 1992/4, 313;
Rechtssatz: Bei einem offenbaren Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung kann eine (gemischte) Schenkung bzw eine freigebige Zuwendung iSd § 3 Abs 1 Z 2 ErbStG in Betracht kommen. Ein solches offenbares Mißverhältnis lie... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.10.1991

RS Vwgh 1991/10/14 90/15/0084

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/06 Verkehrsteuern32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §509;ErbStG §3 Abs1 Z1;ErbStG §3 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs1;GebG 1957 §33 TP16 Abs1 Z1 litc;HGB §161;
Rechtssatz: Daß die Bestellung eines Fruchtgenusses wirtschaftlich als "horizontale Aufspaltung des Vollrechtes Eigentum in... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.10.1991

RS Vwgh 1991/10/14 90/15/0084

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §938;ErbStG §3 Abs1 Z2;GebG 1957 §15 Abs3;VwRallg; Beachte Besprechung in AnwBl 1992/4, 313;
Rechtssatz: Eine gemischte Schenkung kann nur dann angenommen werden, wenn feststeht, daß nach dem Parteiwillen ein Teil der Leistung unentg... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.10.1991

RS Vwgh 1991/10/14 90/15/0084

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/01 Handelsrecht32/06 Verkehrsteuern32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §938;ErbStG §3 Abs1 Z1;ErbStG §3 Abs1 Z2;GebG 1957 §15 Abs3;GebG 1957 §33 TP16 Abs1 Z1 litc;HGB §161; Beachte Besprechung in AnwBl 1992/4, 313;
Rechtssatz: Die Verpflichtung des Übernehmers eines Geschäftsanteiles an einer Personengesellschaft, d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.10.1991

RS Vwgh 1991/10/14 90/15/0084

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/01 Handelsrecht32/06 Verkehrsteuern32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §938;ErbStG §3 Abs1 Z1;ErbStG §3 Abs1 Z2;GebG 1957 §15 Abs3;GebG 1957 §33 TP16 Abs1 Z1 litc;HGB §161; Beachte Besprechung in AnwBl 1992/4, 313;
Rechtssatz: Die Verpflichtung des Übernehmers eines Geschäftsanteiles an einer Personengesellschaft, d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.10.1991

RS Vwgh 1991/10/14 90/15/0084

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z2; Beachte Besprechung in AnwBl 1992/4, 313;
Rechtssatz: Auch solche Rechtsgeschäfte, bei denen der Leistung des einen Teiles eine geringere Leistung des anderen Teiles gegenübersteht, sind Schenkungen im Sinne des Schenkungssteuerrechtes, wenn die Bereicherung des anderen Teiles von demjenigen, der die höherwertige Leistung erbringt, gewollt ist (H... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.10.1991

RS Vwgh 1991/10/14 90/15/0084

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §938;ErbStG §3 Abs1 Z1;ErbStG §3 Abs1 Z2; Beachte Besprechung in AnwBl 1992/4, 313;
Rechtssatz: Bei einem offenbaren Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung kann eine (gemischte) Schenkung bzw eine freigebige Zuwendung iSd § 3 Abs 1 Z 2 ErbStG in Betracht kommen. Ein solches offenbares Mißverhältnis lie... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.10.1991

RS Vwgh 1991/10/14 90/15/0084

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §938;ErbStG §3 Abs1 Z1;ErbStG §3 Abs1 Z2; Beachte Besprechung in AnwBl 1992/4, 313;
Rechtssatz: Bei einem offenbaren Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung kann eine (gemischte) Schenkung bzw eine freigebige Zuwendung iSd § 3 Abs 1 Z 2 ErbStG in Betracht kommen. Ein solches offenbares Mißverhältnis lie... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.10.1991

RS Vwgh 1991/10/14 90/15/0084

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/06 Verkehrsteuern32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §509;ErbStG §3 Abs1 Z1;ErbStG §3 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs1;GebG 1957 §33 TP16 Abs1 Z1 litc;HGB §161;
Rechtssatz: Daß die Bestellung eines Fruchtgenusses wirtschaftlich als "horizontale Aufspaltung des Vollrechtes Eigentum in... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.10.1991

RS Vwgh 1991/10/14 90/15/0084

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/06 Verkehrsteuern32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §509;ErbStG §3 Abs1 Z1;ErbStG §3 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs1;GebG 1957 §33 TP16 Abs1 Z1 litc;HGB §161;
Rechtssatz: Daß die Bestellung eines Fruchtgenusses wirtschaftlich als "horizontale Aufspaltung des Vollrechtes Eigentum in... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.10.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/6/27 90/16/0019

Mit der im Spruch: dieses Erkenntnisses näher bezeichneten Berufungsentscheidung der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland (in der Folge: belangte Behörde) wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien (in der Folge: FA I) vom 21. Juni 1989, mit dem gegenüber dem Beschwerdeführer aus in der Folge anzuführenden Gründen Schenkungssteuer festgesetzt worden war, als unbegründet abgewiesen, und z... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.06.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/6/27 90/16/0096

Mit der im Spruch: dieses Erkenntnisses näher bezeichneten Berufungsentscheidung der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich (in der Folge: belangte Behörde) wurde der Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Linz (in der Folge: FA I) vom 25. Jänner 1990, mit dem gegenüber der Beschwerdeführerin aus in der Folge anzuführenden Gründen Schenkungssteuer festgesetzt worden war, nicht Folge gegeben, und zwar im wesentlichen mit f... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.06.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/6/27 90/16/0019

Mit der im Spruch: dieses Erkenntnisses näher bezeichneten Berufungsentscheidung der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland (in der Folge: belangte Behörde) wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien (in der Folge: FA I) vom 21. Juni 1989, mit dem gegenüber dem Beschwerdeführer aus in der Folge anzuführenden Gründen Schenkungssteuer festgesetzt worden war, als unbegründet abgewiesen, und z... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.06.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/6/27 90/16/0019

Mit der im Spruch: dieses Erkenntnisses näher bezeichneten Berufungsentscheidung der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland (in der Folge: belangte Behörde) wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien (in der Folge: FA I) vom 21. Juni 1989, mit dem gegenüber dem Beschwerdeführer aus in der Folge anzuführenden Gründen Schenkungssteuer festgesetzt worden war, als unbegründet abgewiesen, und z... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.06.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/6/27 90/16/0096

Mit der im Spruch: dieses Erkenntnisses näher bezeichneten Berufungsentscheidung der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich (in der Folge: belangte Behörde) wurde der Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Linz (in der Folge: FA I) vom 25. Jänner 1990, mit dem gegenüber der Beschwerdeführerin aus in der Folge anzuführenden Gründen Schenkungssteuer festgesetzt worden war, nicht Folge gegeben, und zwar im wesentlichen mit f... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.06.1991

RS Vwgh 1991/6/27 90/16/0019

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21 Abs1;ErbStG §3 Abs1 Z1;ErbStG §3 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die "Schenkung" knüpft an das bürgerliche Recht an, die "freigebige Zuwendung" ist nach der wirtschaftlichen Betrachtungsweise zu beurteilen. Das ändert aber nichts daran, daß für den Bereich der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer grundsätzlich die formalrechtliche Beurte... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.06.1991

Entscheidungen 421-450 von 588

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