RS Vwgh 1991/10/14 90/15/0084

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Veröffentlicht am 14.10.1991
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §3 Abs1 Z2;

Beachte

Besprechung in AnwBl 1992/4, 313;

Rechtssatz

Auch solche Rechtsgeschäfte, bei denen der Leistung des einen Teiles eine geringere Leistung des anderen Teiles gegenübersteht, sind Schenkungen im Sinne des Schenkungssteuerrechtes, wenn die Bereicherung des anderen Teiles von demjenigen, der die höherwertige Leistung erbringt, gewollt ist (Hinweis E 27.6.1963, 1869/62;

E 18.1.1973, 1310/72).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990150084.X02

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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