Index
32/06 VerkehrsteuernNorm
ErbStG §3 Abs1 Z2;Beachte
Besprechung in AnwBl 1992/4, 313;Rechtssatz
Auch solche Rechtsgeschäfte, bei denen der Leistung des einen Teiles eine geringere Leistung des anderen Teiles gegenübersteht, sind Schenkungen im Sinne des Schenkungssteuerrechtes, wenn die Bereicherung des anderen Teiles von demjenigen, der die höherwertige Leistung erbringt, gewollt ist (Hinweis E 27.6.1963, 1869/62;
E 18.1.1973, 1310/72).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990150084.X02Im RIS seit
14.01.2002