Index: 32/06 Verkehrsteuern32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ErbStG §3 Abs1;GebG 1957 §15 Abs3;GebG 1957 §33 TP17 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/16/0215 Besprechung in:FJ 1995/9, Gebühren- und Verkehrssteuern-Rundschau 21-24; ÖStZ 1992, 158;
Rechtssatz: Der Gesetzgeber wollte idente Rechtsvorgänge bzw Rechtsgeschäfte,... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/16/0215 Besprechung in:FJ 1995/9, Gebühren- und Verkehrssteuern-Rundschau 21-24; ÖStZ 1992, 158; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/15/0140 E 14. April 1986 VwSlg 6104 F/1986 RS 2 Stammrechtssatz Eine freigebige Zuwendung liegt vor, wenn a) die Zuwendung unter Le... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21 Abs1;ErbStG §3 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/16/0215 Besprechung in:FJ 1995/9, Gebühren- und Verkehrssteuern-Rundschau 21-24; ÖStZ 1992, 158; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/16/0026 E 30. Juni 1988 RS 2 Stammrechtssatz Bei § 3 Abs 1 Z 2 ErbStG ha... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/16/0215 Besprechung in:FJ 1995/9, Gebühren- und Verkehrssteuern-Rundschau 21-24; ÖStZ 1992, 158;
Rechtssatz: Kommt es dem Veranstalter auf die Leistung des Teilnehmers nicht an, so führen auch Preisausschreiben und Quizsendungen zu freigebigen Zuwendungen (Hinweis... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht34 Monopole
Norm: BewG 1955 §57 Abs1;ErbStG §3 Abs1 Z1;ErbStG §3 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs1;GSpG 1962 §20a; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/16/0215 Besprechung in:FJ 1995/9, Gebühren- und Verkehrssteuern-Rundschau 21-24; ÖStZ 1992, 158;
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/16/0215 Besprechung in:FJ 1995/9, Gebühren- und Verkehrssteuern-Rundschau 21-24; ÖStZ 1992, 158; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/15/0140 E 14. April 1986 VwSlg 6104 F/1986 RS 2 Stammrechtssatz Eine freigebige Zuwendung liegt vor, wenn a) die Zuwendung unter Le... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21 Abs1;ErbStG §3 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/16/0215 Besprechung in:FJ 1995/9, Gebühren- und Verkehrssteuern-Rundschau 21-24; ÖStZ 1992, 158; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/16/0026 E 30. Juni 1988 RS 2 Stammrechtssatz Bei § 3 Abs 1 Z 2 ErbStG ha... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/16/0215 Besprechung in:FJ 1995/9, Gebühren- und Verkehrssteuern-Rundschau 21-24; ÖStZ 1992, 158;
Rechtssatz: Kommt es dem Veranstalter auf die Leistung des Teilnehmers nicht an, so führen auch Preisausschreiben und Quizsendungen zu freigebigen Zuwendungen (Hinweis... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht34 Monopole
Norm: BewG 1955 §57 Abs1;ErbStG §3 Abs1 Z1;ErbStG §3 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs1;GSpG 1962 §20a; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/16/0215 Besprechung in:FJ 1995/9, Gebühren- und Verkehrssteuern-Rundschau 21-24; ÖStZ 1992, 158;
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht34 Monopole
Norm: BewG 1955 §57 Abs1;ErbStG §3 Abs1 Z1;ErbStG §3 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs1;GSpG 1962 §20a; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/16/0215 Besprechung in:FJ 1995/9, Gebühren- und Verkehrssteuern-Rundschau 21-24; ÖStZ 1992, 158;
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Der Beschwerdeführer war Komplementär, seine Eltern und zwei weitere physische Personen waren Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft (in der Folge: KG) gewesen. Der betreffende Gesellschaftsanteil der am 17. Oktober 1913 geborenen Mutter des Beschwerdeführers hatte 11,666 % und der seines am 8. April 1900 geborenen Vaters 30 % betragen. Die Eltern des Beschwerdeführers hatten mit ihm am 30. August ... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Der Beschwerdeführer war Komplementär, seine Eltern und zwei weitere physische Personen waren Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft (in der Folge: KG) gewesen. Der betreffende Gesellschaftsanteil der am 17. Oktober 1913 geborenen Mutter des Beschwerdeführers hatte 11,666 % und der seines am 8. April 1900 geborenen Vaters 30 % betragen. Die Eltern des Beschwerdeführers hatten mit ihm am 30. August ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
89/16/0089
Besprechung in:
ÖStZ 1991, 562;
Rechtssatz: Die Voraussetzung der objektiven Bereicherung ist nach dem gemeinen Wert des übertragenen Vermögens (Verkehrswert der Grundstücke und Teilwerte der beweglichen Gegenstände des Betriebsvermögens) und dem versiche... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z2;ErbStG §3 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
89/16/0089
Besprechung in:
ÖStZ 1991, 562;
Rechtssatz: Für die Festsetzung einer Schenkungssteuer, und zwar auch schon für die Beantwortung der Frage, ob zwischen Leistung und Gegenleistung ein Mißverhältnis vorliegt oder nicht, sind auf Grund des... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
89/16/0089
Besprechung in:
ÖStZ 1991, 562;
Rechtssatz: Die Annahme des Bereicherungswillens ist bei Zuwendungen an einen (kraft Gesetzes erbberechtigten) Angehörigen im besonderen gerechtfertigt, weil Familienbande Gestaltungen nahelegen, zu denen gegenüber Fremden ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
89/16/0089
Besprechung in:
ÖStZ 1991, 562;
Rechtssatz: Die Passiva sind keineswegs allgemein der Gegenleistung zuzurechnen, sondern nur, soweit sie intern gegenüber dem Schuldner übernommen wurden, sei es mit einer weiteren vertragsmäßigen Verpflichtung oder ohne ei... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
89/16/0089
Besprechung in:
ÖStZ 1991, 562; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0019 E 22. Jänner 1987 RS 4 Stammrechtssatz Der Wille, zu bereichern, muß bei freigebigen Zuwendungen beim Zuwendenden vorhanden sein. Dieser Wille muß allerdings kein unbedingter sein... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10;ErbStG §19;ErbStG §3 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
89/16/0089
Besprechung in:
ÖStZ 1991, 562;
Rechtssatz: Für die Beurteilung der Frage, ob eine Bereicherung bzw ein Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vorliegt oder nicht, hat die Gegenüberstellung der gemeine... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
89/16/0089
Besprechung in:
ÖStZ 1991, 562;
Rechtssatz: Ein offenbares oder erhebliches Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung ist anzunehmen, wenn die tatsächliche Gegenleistung die sonst übliche angemessene Gegenleistung um 25 Prozent bzw teilweise schon... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
89/16/0089
Besprechung in:
ÖStZ 1991, 562;
Rechtssatz: Die Voraussetzung der objektiven Bereicherung ist nach dem gemeinen Wert des übertragenen Vermögens (Verkehrswert der Grundstücke und Teilwerte der beweglichen Gegenstände des Betriebsvermögens) und dem versiche... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z2;ErbStG §3 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
89/16/0089
Besprechung in:
ÖStZ 1991, 562;
Rechtssatz: Für die Festsetzung einer Schenkungssteuer, und zwar auch schon für die Beantwortung der Frage, ob zwischen Leistung und Gegenleistung ein Mißverhältnis vorliegt oder nicht, sind auf Grund des... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
89/16/0089
Besprechung in:
ÖStZ 1991, 562;
Rechtssatz: Die Annahme des Bereicherungswillens ist bei Zuwendungen an einen (kraft Gesetzes erbberechtigten) Angehörigen im besonderen gerechtfertigt, weil Familienbande Gestaltungen nahelegen, zu denen gegenüber Fremden ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
89/16/0089
Besprechung in:
ÖStZ 1991, 562;
Rechtssatz: Die Passiva sind keineswegs allgemein der Gegenleistung zuzurechnen, sondern nur, soweit sie intern gegenüber dem Schuldner übernommen wurden, sei es mit einer weiteren vertragsmäßigen Verpflichtung oder ohne ei... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
89/16/0089
Besprechung in:
ÖStZ 1991, 562; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0019 E 22. Jänner 1987 RS 4 Stammrechtssatz Der Wille, zu bereichern, muß bei freigebigen Zuwendungen beim Zuwendenden vorhanden sein. Dieser Wille muß allerdings kein unbedingter sein... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10;ErbStG §19;ErbStG §3 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
89/16/0089
Besprechung in:
ÖStZ 1991, 562;
Rechtssatz: Für die Beurteilung der Frage, ob eine Bereicherung bzw ein Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vorliegt oder nicht, hat die Gegenüberstellung der gemeine... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
89/16/0089
Besprechung in:
ÖStZ 1991, 562;
Rechtssatz: Ein offenbares oder erhebliches Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung ist anzunehmen, wenn die tatsächliche Gegenleistung die sonst übliche angemessene Gegenleistung um 25 Prozent bzw teilweise schon... mehr lesen...
Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens erwarb der Beschwerdeführer, nachdem er einige Tage vorher von MP und EP den Hälfteanteil an der Liegenschaft EZ 2265 der KG W um einen Preis von 2 Millionen Schilling gekauft hatte, mit "Kaufvertrag" vom 10. April 1987 von der im Jahre 1910 geborenen U die andere Liegenschaftshälfte mit Wohnhaus und dem darin verbleibenden und mit 250.000 S bewerteten Inventar (Möbel und Bilder). Gemäß Punkt II. dieses Vertrages war als "Kaufpreis" eine (... mehr lesen...
Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens erwarb der Beschwerdeführer, nachdem er einige Tage vorher von MP und EP den Hälfteanteil an der Liegenschaft EZ 2265 der KG W um einen Preis von 2 Millionen Schilling gekauft hatte, mit "Kaufvertrag" vom 10. April 1987 von der im Jahre 1910 geborenen U die andere Liegenschaftshälfte mit Wohnhaus und dem darin verbleibenden und mit 250.000 S bewerteten Inventar (Möbel und Bilder). Gemäß Punkt II. dieses Vertrages war als "Kaufpreis" eine (... mehr lesen...
Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens erwarb der Beschwerdeführer, nachdem er einige Tage vorher von MP und EP den Hälfteanteil an der Liegenschaft EZ 2265 der KG W um einen Preis von 2 Millionen Schilling gekauft hatte, mit "Kaufvertrag" vom 10. April 1987 von der im Jahre 1910 geborenen U die andere Liegenschaftshälfte mit Wohnhaus und dem darin verbleibenden und mit 250.000 S bewerteten Inventar (Möbel und Bilder). Gemäß Punkt II. dieses Vertrages war als "Kaufpreis" eine (... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1267;ABGB §1269;ABGB §1284;ErbStG §3 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Stellt die Abgabenbehörde im Falle der auf Grund eines Leibrentenvertrages erfolgten Übertragung einer Liegenschaft den Verkehrswert der Liegenschaft in der Höhe von 2000000 S dem nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelten Wert der Leibrente in Höhe von 110... mehr lesen...