Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §94 Abs1;ABGB §94 Abs2;ErbStG §3 Abs1 Z2; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1992, 560;
Rechtssatz: Nach der Rechtslage ist eine die Angemessenheit des Unterhaltes einer bei ihren Ehegatten Angestellten nicht überschreitende Vereinbarung zwischen den Ehegatten möglich, auf Grund derer die Ehegattin zumindest im Ergebni... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21;BAO §24;ErbStG §1;ErbStG §3 Abs1;
Rechtssatz: Da die Zurechnung eines Wirtschaftsgutes (Unternehmens) im Abgabenverfahren, im Gewerbesteuerrecht, Einkommensteuerrecht und Umsatzsteuerrecht unter wirtschaftlichen und nicht unter rechtlichen Gesichtspunkten zu erfolgen hat, kann sie für den Bereich des Erbschaftssteuerrechtes und... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §15 Abs1 Z9;ErbStG §3 Abs1 Z2; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1992, 560; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0187 E 11. Februar 1988 RS 1 Stammrechtssatz Nach der Systematik des § 3 Abs 1 Z 2 ErbStG und des § 15 Abs 1 Z 9 ErbStG weisen die zwischen Unterhaltungsberechtigten und Unterhaltungsverpflichteten vereinbarten Unterhaltszahlungen freigebigen Charakt... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21 Abs1;ErbStG §3 Abs1 Z1;ErbStG §3 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die "Schenkung" knüpft an das bürgerliche Recht an, die "freigebige Zuwendung" ist nach der wirtschaftlichen Betrachtungsweise zu beurteilen. Das ändert aber nichts daran, daß für den Bereich der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer grundsätzlich die formalrechtliche Beurte... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21 Abs1;ErbStG §3 Abs1 Z1;ErbStG §3 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die "Schenkung" knüpft an das bürgerliche Recht an, die "freigebige Zuwendung" ist nach der wirtschaftlichen Betrachtungsweise zu beurteilen. Das ändert aber nichts daran, daß für den Bereich der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer grundsätzlich die formalrechtliche Beurte... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §94 Abs1;ABGB §94 Abs2;ErbStG §3 Abs1 Z2; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1992, 560;
Rechtssatz: Nach der Rechtslage ist eine die Angemessenheit des Unterhaltes einer bei ihren Ehegatten Angestellten nicht überschreitende Vereinbarung zwischen den Ehegatten möglich, auf Grund derer die Ehegattin zumindest im Ergebni... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §15 Abs1 Z9;ErbStG §3 Abs1 Z2; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1992, 560; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0187 E 11. Februar 1988 RS 1 Stammrechtssatz Nach der Systematik des § 3 Abs 1 Z 2 ErbStG und des § 15 Abs 1 Z 9 ErbStG weisen die zwischen Unterhaltungsberechtigten und Unterhaltungsverpflichteten vereinbarten Unterhaltszahlungen freigebigen Charakt... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 30. Jänner 1979 erwarb die Ehegattin des Beschwerdeführers (in der Folge: Ehegattin) eine Liegenschaft um 140.000 S und beantragte für diesen Erwerb Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 4 Abs 1 Z 2 GrEStG 1955. Auf Grund von Anfragen des zuständigen Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern teilte die Ehegattin am 1. Feber und am 26. Mai 1983 mit, die Arbeiterwohnstätte sei bereits baulich vollendet. Die Finanzierung des Liegenschaftskaufes und der Baukosten sei... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 30. Jänner 1979 erwarb die Ehegattin des Beschwerdeführers (in der Folge: Ehegattin) eine Liegenschaft um 140.000 S und beantragte für diesen Erwerb Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 4 Abs 1 Z 2 GrEStG 1955. Auf Grund von Anfragen des zuständigen Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern teilte die Ehegattin am 1. Feber und am 26. Mai 1983 mit, die Arbeiterwohnstätte sei bereits baulich vollendet. Die Finanzierung des Liegenschaftskaufes und der Baukosten sei... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 30. Jänner 1979 erwarb die Ehegattin des Beschwerdeführers (in der Folge: Ehegattin) eine Liegenschaft um 140.000 S und beantragte für diesen Erwerb Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 4 Abs 1 Z 2 GrEStG 1955. Auf Grund von Anfragen des zuständigen Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern teilte die Ehegattin am 1. Feber und am 26. Mai 1983 mit, die Arbeiterwohnstätte sei bereits baulich vollendet. Die Finanzierung des Liegenschaftskaufes und der Baukosten sei... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1175;ABGB §938;ErbStG §3 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1992, 403;
AnwBl 1991/11, 838;
Rechtssatz: Hat die Ehegattin wegen des beruflichen Risikos des Ehegatten das grundbücherliche Eigentum an einer Liegenschaft samt Haus erworben und hat der Ehegatte die für den Erwerb der Liegenschaft sowie des Hauses auf... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §938;ErbStG §3 Abs1 Z1;ErbStG §3 Abs1 Z2;VwRallg; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1992, 403;
AnwBl 1991/11, 838; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/16/0022 E 7. September 1989 VwSlg 6421 F/1989 RS 1 Stammrechtssatz Der wesentliche Unterschied zwischen bürgerlich-rechtlichen Schenkunge... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §938;ErbStG §3 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1992, 403;
AnwBl 1991/11, 838;
Rechtssatz: Wenn der offenkundige Sachverhalt eindeutig die Verwirklichung des erklärten Willens der Parteien nicht mehr zuläßt, kann dieser bei der Frage des Schenkungsgegenstandes nicht beachtet werden (Hinweis E 23.9.1985, 85/15/0... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §938;ErbStG §19 Abs2;ErbStG §3 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1992, 403;
AnwBl 1991/11, 838;
Rechtssatz: War von vornherein klargestellt, dass der Schenker die Finanzierung des Kaufes der unbebauten Liegenschaft sowie die Errichtung des Hauses übernimmt, dann wurde ein bebautes Grundstück zugewendet, was die ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1992, 403;
AnwBl 1991/11, 838; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/15/0059 E 21. Oktober 1982 RS 2 Stammrechtssatz a) Bei einer Schenkung iSd bürgerlichen Rechtes entscheidet allein der Parteiwille, was geschenkt ist. b) Die vertragliche (obligatorische) Verfügung über eine Liegenschaft hindert den Eigentümer nicht an... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §938;ErbStG §19 Abs2;ErbStG §3 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1992, 403;
AnwBl 1991/11, 838;
Rechtssatz: Ist der Kauf der unbebauten Liegenschaft und der Bau des Hauses nachträglich von einem Dritten finanziert worden, so liegt die Schenkung eines Geldbetrages vor. European Case Law Id... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §140;ABGB §90;ErbStG §3 Abs1 Z2; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1992, 403;
AnwBl 1991/11, 838;
Rechtssatz: Die Übernahme der Kosten für den Erwerb einer Liegenschaft samt Haus stellen keine Unterhaltsleistung dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1989160068.X02 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §938;ErbStG §3 Abs1 Z1;ErbStG §3 Abs1 Z2;VwRallg; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1992, 403;
AnwBl 1991/11, 838; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/16/0022 E 7. September 1989 VwSlg 6421 F/1989 RS 1 Stammrechtssatz Der wesentliche Unterschied zwischen bürgerlich-rechtlichen Schenkunge... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §938;ErbStG §3 Abs1 Z1;ErbStG §3 Abs1 Z2;VwRallg; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1992, 403;
AnwBl 1991/11, 838; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/16/0022 E 7. September 1989 VwSlg 6421 F/1989 RS 1 Stammrechtssatz Der wesentliche Unterschied zwischen bürgerlich-rechtlichen Schenkunge... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1992, 403;
AnwBl 1991/11, 838; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/15/0059 E 21. Oktober 1982 RS 2 Stammrechtssatz a) Bei einer Schenkung iSd bürgerlichen Rechtes entscheidet allein der Parteiwille, was geschenkt ist. b) Die vertragliche (obligatorische) Verfügung über eine Liegenschaft hindert den Eigentümer nicht an... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §140;ABGB §90;ErbStG §3 Abs1 Z2; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1992, 403;
AnwBl 1991/11, 838;
Rechtssatz: Die Übernahme der Kosten für den Erwerb einer Liegenschaft samt Haus stellen keine Unterhaltsleistung dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1989160068.X02 ... mehr lesen...
Mit Notariatsakten vom 21. Juni 1983 schenkten die Beschwerdeführerinnen die ihnen gehörenden, einer bestimmten bar eingezahlten Stammeinlage entsprechenden Geschäftsanteile an einer GmbH einer mit ihnen weder verwandten noch verschwägerten Person. Da die GmbH in früheren Jahren Verluste erwirtschaftet hatte, denen nur mäßige Gewinne im Jahr 1982 bzw bis zur Schenkung der Geschäftsanteile gegenüberstanden und der gemeine Wert derselben zum 1. Jänner 1980 mit Null festgestellt worden w... mehr lesen...
Mit Notariatsakten vom 21. Juni 1983 schenkten die Beschwerdeführerinnen die ihnen gehörenden, einer bestimmten bar eingezahlten Stammeinlage entsprechenden Geschäftsanteile an einer GmbH einer mit ihnen weder verwandten noch verschwägerten Person. Da die GmbH in früheren Jahren Verluste erwirtschaftet hatte, denen nur mäßige Gewinne im Jahr 1982 bzw bis zur Schenkung der Geschäftsanteile gegenüberstanden und der gemeine Wert derselben zum 1. Jänner 1980 mit Null festgestellt worden w... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §938;ErbStG §3 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/16/0193 Besprechung in:Ecolex 3/1991;
Rechtssatz: Der Gesetzgeber knüpft die Schenkungssteuerpflicht im § 3 Abs 1 Z1 ErbStG an den zivilrechtlichen Tatbestand der Schenkung an. Schenkungsabsicht ist für die... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21 Abs2;ErbStG §3 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/16/0193 Besprechung in:Ecolex 3/1991; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/15/0059 E 21. Oktober 1982 RS 3 Stammrechtssatz Der zivilrechtlich geprägte Tatbestand des § 3 Abs 1 Z 1 ErbStG 1955 ist wirtschaft... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §938;ErbStG §3 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/16/0193 Besprechung in:Ecolex 3/1991;
Rechtssatz: Der Gesetzgeber knüpft die Schenkungssteuerpflicht im § 3 Abs 1 Z1 ErbStG an den zivilrechtlichen Tatbestand der Schenkung an. Schenkungsabsicht ist für die... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21 Abs2;ErbStG §3 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/16/0193 Besprechung in:Ecolex 3/1991; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/15/0059 E 21. Oktober 1982 RS 3 Stammrechtssatz Der zivilrechtlich geprägte Tatbestand des § 3 Abs 1 Z 1 ErbStG 1955 ist wirtschaft... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: In den der BESCHWERDE 1. zugrundeliegenden Fällen zeigte die beschwerdeführende Gesellschaft m.b.H. - die einzige Konzessionärin gemäß § 20b Abs. 1 und 2 des GlücksspielG, BGBl. Nr. 169/1962, in der hier maßgebenden Fassung des Bundesgesetzes vom 16. Mai 1986, BGBl. Nr. 292, - mit dem Ersuchen um Zustellung der Steuerbescheide und der Bemerkung, über die Übernahme der Schenkungssteuer bestünden keinerlei vertr... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: In den der BESCHWERDE 1. zugrundeliegenden Fällen zeigte die beschwerdeführende Gesellschaft m.b.H. - die einzige Konzessionärin gemäß § 20b Abs. 1 und 2 des GlücksspielG, BGBl. Nr. 169/1962, in der hier maßgebenden Fassung des Bundesgesetzes vom 16. Mai 1986, BGBl. Nr. 292, - mit dem Ersuchen um Zustellung der Steuerbescheide und der Bemerkung, über die Übernahme der Schenkungssteuer bestünden keinerlei vertr... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: In den der BESCHWERDE 1. zugrundeliegenden Fällen zeigte die beschwerdeführende Gesellschaft m.b.H. - die einzige Konzessionärin gemäß § 20b Abs. 1 und 2 des GlücksspielG, BGBl. Nr. 169/1962, in der hier maßgebenden Fassung des Bundesgesetzes vom 16. Mai 1986, BGBl. Nr. 292, - mit dem Ersuchen um Zustellung der Steuerbescheide und der Bemerkung, über die Übernahme der Schenkungssteuer bestünden keinerlei vertr... mehr lesen...