Index
32/06 VerkehrsteuernNorm
ErbStG §3 Abs1 Z3;Rechtssatz
§ 3 Abs 1 Z 3 ErbStG will (wie auch andere Regelungen des § 3) als Ersatztatbestand andere Vorgänge zur Schenkungssteuer heranziehen, die gleich bürgerlich-rechtlichen Schenkungen unentgeltliche Vermögensvermehrungen herbeiführen, ohne aber bürgerlichrechtliche Schenkungen zu sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989160082.X01Im RIS seit
20.09.2001Zuletzt aktualisiert am
15.03.2016