RS Vwgh 1991/10/31 89/16/0082

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Veröffentlicht am 31.10.1991
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32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §3 Abs1 Z3;
ErbStG §3;

Rechtssatz

§ 3 Abs 1 Z 3 ErbStG will (wie auch andere Regelungen des § 3) als Ersatztatbestand andere Vorgänge zur Schenkungssteuer heranziehen, die gleich bürgerlich-rechtlichen Schenkungen unentgeltliche Vermögensvermehrungen herbeiführen, ohne aber bürgerlichrechtliche Schenkungen zu sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989160082.X01

Im RIS seit

20.09.2001

Zuletzt aktualisiert am

15.03.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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