RS Vwgh 1991/6/27 90/16/0019

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Veröffentlicht am 27.06.1991
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

BAO §21 Abs1;
ErbStG §3 Abs1 Z1;
ErbStG §3 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Die "Schenkung" knüpft an das bürgerliche Recht an, die "freigebige Zuwendung" ist nach der wirtschaftlichen Betrachtungsweise zu beurteilen. Das ändert aber nichts daran, daß für den Bereich der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer grundsätzlich die formalrechtliche Beurteilung geboten ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990160019.X02

Im RIS seit

27.06.1991

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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