Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/10/31 89/16/0082 1 Stammrechtssatz § 3 Abs 1 Z 3 ErbStG will (wie auch andere Regelungen des § 3) als Ersatztatbestand andere Vorgänge zur Schenkungssteuer heranziehen, die gleich bürgerlich-rechtlichen Schenkungen unentgeltliche Vermögensvermehrungen herbeiführen, ohne aber bürgerlichrechtliche Schenkungen zu sein. ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §984;ErbStG §3 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/16/0022 E 7. September 1989 VwSlg 6421 F/1989 RS 5 Stammrechtssatz Die Hingabe eines zinsenfreien Darlehens kann eine freigebige Zuwendung darstellen; denn eine entsprechende Verzinsung wird in jeder Sparkasse für Spareinlagen gewährt und auch der Darlehensnehmer muß im... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §90;ErbStG §15 Abs1 Z6;ErbStG §3 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0237 E VS 15. Oktober 1987 VwSlg 6257 F/1987 RS 5 Stammrechtssatz Von einer echten Lebensgemeinschaft kann nur dann gesprochen werden, wenn beide Lebensgefährten ihre ganze Kraft einsetzen, um einander beizustehen, jedenfalls eine Obsorge an den Tag... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §15 Abs1 Z9;ErbStG §3 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0187 E 11. Februar 1988 RS 1 Stammrechtssatz Nach der Systematik des § 3 Abs 1 Z 2 ErbStG und des § 15 Abs 1 Z 9 ErbStG weisen die zwischen Unterhaltungsberechtigten und Unterhaltungsverpflichteten vereinbarten Unterhaltszahlungen freigebigen Charakter auf, sind allerdings bei Erfüllung des Begünstigungst... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §94 Abs1;ErbStG §3 Abs1 Z2;VwRallg; Beachte Besprechung in:AnwBl 1/1993, S 38-40;
Rechtssatz: Erhält die Ehefrau neben den zur Haushaltsführung erforderlichen Beträgen ein Taschengeld, so liegt dabei eine Schenkung nur insoweit nicht vor, als es sich bloß um Zuwendungen handelt, die... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich - in Übereinstimmung mit der Sachverhaltsdarstellung der Beschwerdeführerin gemäß § 28 Abs. 1 Z. 3 VwGG - im wesentlichen folgendes: In ihrem (letzten) eigenhändig geschriebenen und eigenhändig mit ihrem Namen unterfertigten Testament vom 9. Juni 1988 hatte die am 16. August 1988 verstorbene Inländerin P (in der Folge: Erblasserin) ihre inländische Cousine, die Beschwerdeführerin, zur Universalerbin eingesetzt. Mit Schenkungsver... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich - in Übereinstimmung mit der Sachverhaltsdarstellung der Beschwerdeführerin gemäß § 28 Abs. 1 Z. 3 VwGG - im wesentlichen folgendes: In ihrem (letzten) eigenhändig geschriebenen und eigenhändig mit ihrem Namen unterfertigten Testament vom 9. Juni 1988 hatte die am 16. August 1988 verstorbene Inländerin P (in der Folge: Erblasserin) ihre inländische Cousine, die Beschwerdeführerin, zur Universalerbin eingesetzt. Mit Schenkungsver... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich - in Übereinstimmung mit der Sachverhaltsdarstellung der Beschwerdeführerin gemäß § 28 Abs. 1 Z. 3 VwGG - im wesentlichen folgendes: In ihrem (letzten) eigenhändig geschriebenen und eigenhändig mit ihrem Namen unterfertigten Testament vom 9. Juni 1988 hatte die am 16. August 1988 verstorbene Inländerin P (in der Folge: Erblasserin) ihre inländische Cousine, die Beschwerdeführerin, zur Universalerbin eingesetzt. Mit Schenkungsver... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §536;ABGB §551;ABGB §726;ABGB §805;ErbStG §2 Abs1 Z1;ErbStG §2 Abs2 Z4;ErbStG §3 Abs1 Z1;ErbStG §3 Abs1 Z2;VwGG §13 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1992/11, S 828;
ÖStZ 1993/4, S 38;
NZ 1993/2, S 32;
NZ 1992/12, S 291;
Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):
0865/50 E 5. November 1952 RS 1;
0484/51 E VS 15. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1278;ABGB §536;ABGB §551;ABGB §726;ABGB §805;ErbStG §2 Abs1 Z1;ErbStG §2 Abs2 Z4;ErbStG §3 Abs1 Z1;ErbStG §3 Abs1 Z2;VwGG §13 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1992/11, S 828;
ÖStZ 1993/4, S 38;
NZ 1993/2, S 32;
NZ 1992/12, S 291;
Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):
0865/50 E 5. November 1952 RS 1;
0484/5... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §536;ABGB §551;ABGB §726;ABGB §805;ErbStG §2 Abs1 Z1;ErbStG §2 Abs2 Z4;ErbStG §3 Abs1 Z1;ErbStG §3 Abs1 Z2;VwGG §13 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1992/11, S 828;
ÖStZ 1993/4, S 38;
NZ 1993/2, S 32;
NZ 1992/12, S 291;
Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):
0865/50 E 5. November 1952 RS 1;
0484/51 E VS 15. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §536;ABGB §551;ABGB §726;ABGB §805;ErbStG §2 Abs1 Z1;ErbStG §2 Abs2 Z4;ErbStG §3 Abs1 Z1;ErbStG §3 Abs1 Z2;VwGG §13 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1992/11, S 828;
ÖStZ 1993/4, S 38;
NZ 1993/2, S 32;
NZ 1992/12, S 291;
Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):
0865/50 E 5. November 1952 RS 1;
0484/51 E VS 15. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1278;ABGB §536;ABGB §551;ABGB §726;ABGB §805;ErbStG §2 Abs1 Z1;ErbStG §2 Abs2 Z4;ErbStG §3 Abs1 Z1;ErbStG §3 Abs1 Z2;VwGG §13 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1992/11, S 828;
ÖStZ 1993/4, S 38;
NZ 1993/2, S 32;
NZ 1992/12, S 291;
Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):
0865/50 E 5. November 1952 RS 1;
0484/5... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1278;ABGB §536;ABGB §551;ABGB §726;ABGB §805;ErbStG §2 Abs1 Z1;ErbStG §2 Abs2 Z4;ErbStG §3 Abs1 Z1;ErbStG §3 Abs1 Z2;VwGG §13 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1992/11, S 828;
ÖStZ 1993/4, S 38;
NZ 1993/2, S 32;
NZ 1992/12, S 291;
Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):
0865/50 E 5. November 1952 RS 1;
0484/5... mehr lesen...
Mit der im Spruch: dieses Erkenntnisses näher bezeichneten Berufungsentscheidung wies die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland (in der Folge: belangte Behörde) die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien (in der Folge: FA) vom 1. August 1989, mit dem gegenüber dem Beschwerdeführer für eine vom FA angenommene (in der Folge noch näher darzustellende) freigebige Zuwendung gemäß § 3 Abs. 1 Z. 2 Erb... mehr lesen...
Mit der im Spruch: dieses Erkenntnisses näher bezeichneten Berufungsentscheidung wies die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland (in der Folge: belangte Behörde) die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien (in der Folge: FA) vom 1. August 1989, mit dem gegenüber dem Beschwerdeführer für eine vom FA angenommene (in der Folge noch näher darzustellende) freigebige Zuwendung gemäß § 3 Abs. 1 Z. 2 Erb... mehr lesen...
Mit der im Spruch: dieses Erkenntnisses näher bezeichneten Berufungsentscheidung wies die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland (in der Folge: belangte Behörde) die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien (in der Folge: FA) vom 1. August 1989, mit dem gegenüber dem Beschwerdeführer für eine vom FA angenommene (in der Folge noch näher darzustellende) freigebige Zuwendung gemäß § 3 Abs. 1 Z. 2 Erb... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §938;ErbStG §3 Abs1 Z1;ErbStG §3 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/08 89/16/0180 2 Stammrechtssatz Bei der bürgerlich-rechtlichen Schenkung liegt Willenseinigung zwischen Zuwendendem und Bedachtem über dessen Bereicherung vor (Hinweis E 21.10.1982, 81/15/0059). Der Wille zu bereichern muß aber auch bei fre... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §938;ErbStG §3 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/16/0228 E 12. Oktober 1989 RS 2 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung der ordentlichen Gerichte liegt Unentgeltlichkeit dann nicht vor, wenn eine Leistung aus einer moralischen, sittlichen oder Anstandspflicht zugesagt wird, weil in allen diesen Fällen die Schen... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §167 Abs2;ErbStG §3 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/08 89/16/0180 5 Stammrechtssatz Im geschäftlichen Verkehr spricht die Vermutung gegen die Freigebigkeit einer Zuwendung, weil im Wirtschaftsleben davon ausgegangen werden kann, daß im Verhältnis zweier unabhängiger Vertragspartner keine Leistungsverpflicht... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §938;ErbStG §3 Abs1 Z1;ErbStG §3 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/08 89/16/0180 2 Stammrechtssatz Bei der bürgerlich-rechtlichen Schenkung liegt Willenseinigung zwischen Zuwendendem und Bedachtem über dessen Bereicherung vor (Hinweis E 21.10.1982, 81/15/0059). Der Wille zu bereichern muß aber auch bei fre... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §938;ErbStG §3 Abs1 Z1;ErbStG §3 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/08 89/16/0180 2 Stammrechtssatz Bei der bürgerlich-rechtlichen Schenkung liegt Willenseinigung zwischen Zuwendendem und Bedachtem über dessen Bereicherung vor (Hinweis E 21.10.1982, 81/15/0059). Der Wille zu bereichern muß aber auch bei fre... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §938;ErbStG §3 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/16/0228 E 12. Oktober 1989 RS 2 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung der ordentlichen Gerichte liegt Unentgeltlichkeit dann nicht vor, wenn eine Leistung aus einer moralischen, sittlichen oder Anstandspflicht zugesagt wird, weil in allen diesen Fällen die Schen... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §167 Abs2;ErbStG §3 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/08 89/16/0180 5 Stammrechtssatz Im geschäftlichen Verkehr spricht die Vermutung gegen die Freigebigkeit einer Zuwendung, weil im Wirtschaftsleben davon ausgegangen werden kann, daß im Verhältnis zweier unabhängiger Vertragspartner keine Leistungsverpflicht... mehr lesen...
Nach der von der belangten Behörde nicht in Zweifel gezogenen Darstellung in der Berufung des Beschwerdeführers gegen den erstinstanzlichen Bescheid (die Bescheide der Abgabenbehörde erster und zweiter Instanz lassen solche klaren und zusammenfassenden Darstellungen vermissen) liegt dem Abgabenfall folgender Sachverhalt zugrunde: Der Schwiegervater des Beschwerdeführers, S, bemühte sich, aus Anlaß des Erwerbs der Liegenschaft EZ nn KG. W bei der B-Bank W ("B") ein Darlehen zu erhalten... mehr lesen...
Nach der von der belangten Behörde nicht in Zweifel gezogenen Darstellung in der Berufung des Beschwerdeführers gegen den erstinstanzlichen Bescheid (die Bescheide der Abgabenbehörde erster und zweiter Instanz lassen solche klaren und zusammenfassenden Darstellungen vermissen) liegt dem Abgabenfall folgender Sachverhalt zugrunde: Der Schwiegervater des Beschwerdeführers, S, bemühte sich, aus Anlaß des Erwerbs der Liegenschaft EZ nn KG. W bei der B-Bank W ("B") ein Darlehen zu erhalten... mehr lesen...
Nach der von der belangten Behörde nicht in Zweifel gezogenen Darstellung in der Berufung des Beschwerdeführers gegen den erstinstanzlichen Bescheid (die Bescheide der Abgabenbehörde erster und zweiter Instanz lassen solche klaren und zusammenfassenden Darstellungen vermissen) liegt dem Abgabenfall folgender Sachverhalt zugrunde: Der Schwiegervater des Beschwerdeführers, S, bemühte sich, aus Anlaß des Erwerbs der Liegenschaft EZ nn KG. W bei der B-Bank W ("B") ein Darlehen zu erhalten... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z3;ErbStG §3;
Rechtssatz: § 3 Abs 1 Z 3 ErbStG will (wie auch andere Regelungen des § 3) als Ersatztatbestand andere Vorgänge zur Schenkungssteuer heranziehen, die gleich bürgerlich-rechtlichen Schenkungen unentgeltliche Vermögensvermehrungen herbeiführen, ohne aber bürgerlichrechtliche Schenkungen zu sein. European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §881;ErbStG §3 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Ein steuerpflichtiger Schenkungsvorgang kann auch in einem Vertrag zugunsten Dritter liegen, wenn der Dritte die zu seinen Gunsten bedungene Leistung ohne entsprechende Gegenleistung erlangt (Hinweis E 7.3.1956, 918/54, VwSlg 1377 F/1956; E 30.6.1983, 83/15/0071). Europ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §881;ErbStG §13 Abs1;ErbStG §3 Abs1 Z3;VwRallg;
Rechtssatz: Geschenknehmer ist der im Vertrag begünstigte Dritte und nicht etwa auch jemand, dem die Begünstigung letzten Endes zugute kommt. Schlagworte Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 ... mehr lesen...