Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §208 Abs2;ErbStG; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/08/30 95/16/0098 7 Stammrechtssatz Wird ein der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer unterliegender Erwerbsvorgang nicht ordnungsgemäß der Abgabenbehörde angezeigt, so beginnt die Verjährung des Rechtes zur Festsetzung dieser Abgabe gemäß § 208 Abs 2 BAO nicht vor Abla... mehr lesen...
Mit Schenkungsvertrag vom 11. August/26. August 1993 schenkte der in B, Deutschland, wohnhafte Franz G. seinem Sohn Dr. Andreas G., dem Beschwerdeführer, die Liegenschaft EZ 724, Grundbuch K. Punkt V. der Vertragsurkunde lautet auszugsweise: "V. Die Besitzübergabe an den schenkungsgegenständlichen Liegenschaften erfolgte an Dr. Andreas G. (Einlagezahl 724) am 1.7.1990 ..., somit vor Unterfertigung dieses Vertrages durch Besichtigung der Liegenschaften... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §938;ErbStG §1 Abs1 Z2;ErbStG §18;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die mangelnde Überprüfung, aus welchem allfälligen Titel ein Beschenkter die geschenkte Sache bereits vor dem Zeitpunkt der durch übereinstimmende Willenserklärung zustandegekommenen Schenkung innegehabt hat, macht den Schenkungssteuerbes... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist mit einer Quote von einem Drittel Erbe nach der am 6. Dezember 1991 verstorbenen Gertrudis R. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde eine Berufung gegen einen an den Beschwerdeführer gerichteten vorläufigen Erbschaftssteuerbescheid als unbegründet abgewiesen. In der Berufung war beantragt worden, die auf im Sinne des § 28 Abs. 5 EStG gebildete steuerfreie Beträge entfallende Einkommensteuer - die bei Anwendung eines Höchststeuersatzes von 50 % S 2,430.845,-- aus... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte32/06 Verkehrsteuern
Norm: B-VG Art7 Abs1;ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §18;StGG Art2;
Rechtssatz: Im § 18 ErbStG ist das Stichtagsprinzip normiert. Eine solche Regelung ist bei einer Steuer, die auf den Erwerb von Vermögen zu einem bestimmten Zeitpunkt abstellt, sachlich gerechtfertigt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §4 Abs2 lita;ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §18;ErbStG §20 Abs1;EStG 1988 §28 Abs5 Z5;EStG 1988 §28 Abs5; Beachte Besprechung in ÖStZ 1996/9, S 257-261;
Rechtssatz: Der VwGH hat mit E vom 30.8.1995, 95/16/0172, 0173, unter Hinweis auf die Bestimmungen des § 28 Abs 5 EStG - insbesonde... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §4 Abs2 lita;ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §18;ErbStG §20 Abs1;EStG 1988 §28 Abs5 Z5;EStG 1988 §28 Abs5; Beachte Besprechung in ÖStZ 1996/9, S 257-261;
Rechtssatz: Im Falle des Erwerbes eines mit einem steuerfreien Betrag belasteten Gebäudes sind zahlreiche Möglichkleiten gegeben, b... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Alleinerbin nach dem am 17. August 1990 bei einem Flugunfall verstorbenen Friedrich D. Der Erblasser war Geschäftsführer der Ga GmbH und der GG GmbH. Nach dem Inhalt der Akten stand der Erblasser in einem Dienstverhältnis zu diesen Gesellschaften. In der Erbschaftssteuererklärung wurde unter anderem ein Guthaben gegenüber der Ga GmbH mit der Bezeichnung "Erfolgsprämie" im Betrag von S 1,000.000,-- ausgewiesen. Weiters wurden in einer Beilage E zur Er... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin und ihr Sohn Dr. Manfred B. waren Erben nach dem am 22. September 1986 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Anordnung verstorbenen Dr. Ernst B. Nach Abgabe der Erbserklärungen durch die gesetzlichen Erben und Annahme der Erbserklärungen mit Beschluß des Bezirksgerichtes L. vom 23. Februar 1987, 1 A nnn/86, schlossen die Erben am 17. Oktober 1988 ein "Erbteilungsübereinkommen", wonach die Beschwerdeführerin aus dem Nachlaß verschiedene Bankguthaben sowie ei... mehr lesen...
Aus den (wegen ihres rechtlichen und persönlichen Zusammenhanges zur gemeinsamen Entscheidung verbundenen) Beschwerden und den beiliegenden Ausfertigungen der angefochtenen Berufungsentscheidungen ergibt sich übereinstimmend, daß die beiden Beschwerdeführer je zu einem Drittel Erben nach der am 25. August 1993 verstorbenen Juliana R sind. Die Beschwerdeführer machten in ihren eidesstättigen Vermögensbekenntnissen jeweils eine "Steuerschuld aus Mietzinsrücklagen" geltend. Gegen die... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §4 Abs2 Z2 lita;ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §18;ErbStG §2 Abs1 Z1;ErbStG §2 Abs1 Z3;ErbStG §20 Abs1; Beachte Besprechung in ÖStZ 1996/9, S 257-261;
Rechtssatz: Noch nicht entstandene Steuerschulden können bei der Berechnung des Nachlaßvermögens nicht als Nachlaßschulden berücksichtigt werden. Abgesehen davon, daß Erbs... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1;ErbStG §18;
Rechtssatz: Infolge der im § 18 ErbStG normierten Stichtagsbewertung können nach dem Stichtag liegende Wertänderungen nicht berücksichtigt werden (Hinweis E 9.9.1988, 87/16/0123). Es führt (auch) eine nachträgliche Entwertung nicht zu einer Minderung der Steuer, wie auch eine nachträgliche Wertsteigerung nicht zu einer Erhöhung der Steuer führt (Hinweis... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §18;ErbStG §20 Abs1;EStG 1988 §28 Abs5 Z5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/16/0173
Rechtssatz: Beim Erwerb eines Gebäudes (Gebäudeteiles) von Todes wegen im Zusammenhang mit einer Mietzinsrücklage besteht zu dem für die Erbschaftsteuer maßgeblichen Z... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §18;ErbStG §20 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/16/0173
Rechtssatz: Noch nicht entstandene Steuerschulden können bei der Berechnung des Nachlaßvermögens nicht als Nachlaßschulden berücksichtigt werden (Hinweis E 3.11.1959, 1631/57, VwSlg 2106 F/1959). European Case Law Identifi... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §198;BAO §20;BAO §236 Abs1;ErbStG;
Rechtssatz: Hat ein Bescheid die Bemessung der Erbschaftsteuer zum Inhalt, so wird bei einem derartigen Abgabenbescheid ausschließlich die zwingenden Bestimmungen des Erbschaftssteuergesetzes und Schenkungssteuergesetzes anzuwenden. Für Billigkeitsmaßnahmen ist demgegenüber bei der Vorschreibung d... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §208 Abs2;ErbStG;VwRallg;
Rechtssatz: Wird ein der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer unterliegender Erwerbsvorgang nicht ordnungsgemäß der Abgabenbehörde angezeigt, so beginnt die Verjährung des Rechtes zur Festsetzung dieser Abgabe gemäß § 208 Abs 2 BAO nicht vor Ablauf des Jahres, in dem die Abg... mehr lesen...
W.Sch. war durch den Konkurs der Allgemeinen Wirtschaftsbank AG (AWB) vermögenslos geworden; deswegen führte er gegen die Republik Österreich Amtshaftungsprozesse wegen Nichterfüllung der bankaufsichtsbehördlichen Pflichten beim Landesgericht für ZRS Wien. Der Klagsbetrag zu 40 b Cg n1/80 betrug (laut Vorbringen der Beschwerdeführerin im Administrativverfahren) S 61.000,--; zu 40 b Cg n2/80 wurden S 10,980.196,-- eingeklagt. Im Jahre 1982 schloß W.Sch. mit Dkfm. Dr. M. eine Vereinbaru... mehr lesen...
Mit Notariatsakt vom 7. September 1988 trat der Kommanditist der im Abtretungsvertrag näher bezeichneten KG D mit Wirkung vom Beginn des 31. Oktober 1988 seinen Gesellschaftsanteil zuzüglich dazugehörigem Saldo auf dem Verrechnungskonto dem Beschwerdeführer, einem weiteren Kommanditisten dieser KG, um den Abtretungspreis von S 90.000,-- ab. Mit einem weiteren Notariatsakt vom 7. September 1988 wurde ein Treuhandvertrag errichtet, in dem die Vertragsparteien (abtretender Kommanditist a... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §18;ErbStG §19 Abs1;
Rechtssatz: Der Wert einer bestrittenen Forderung ist jedenfalls dann, wenn im Zeitpunkt der Veranlagung keine Ungewißheit mehr bestand, mit jenem Betrag anzusetzen, den sie am Stichtag OHNE Berücksichtigung der Ungewißheit ihres Bestehens gehabt hätte (Hinweis E 12.10.1989, 88/16/0050). Keineswegs sollte mit diesem Erkenntnis, wie Dorazil (Kommentar zu... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ErbStG;GebG 1957 §15 Abs3; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
94/16/0270 E 31. Mai 1995
Rechtssatz: Erkennbarer Sinn der Regelung des § 15 Abs 3 GebG ist in bezug auf die Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer, die Belastung desselben Rechtsvorganges mit dieser Steuer und der Rechtsgebühr zu vermeiden; diese ... mehr lesen...
Die Drittbeschwerdeführerin ist Alleinerbin nach ihrem am 18. Dezember 1989 verstorbenen Ehegatten Franz M. Die Ehegatten hatten einander in einem gemeinschaftlichen Testament zum Alleinerben eingesetzt und ihre beiden Kinder (den Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin) auf den Pflichtteil beschränkt "mit dem Ersuchen, den Pflichtteil zinsenlos bis zum Ableben des überlebenden Ehegatten zu stunden". Nach Eintritt des Erbfalles schlossen die drei Beschwerdeführer ein ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z1 litb;ErbStG §18;ErbStG §20 Abs6; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/16/0130 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/09 92/16/0190 4 Stammrechtssatz Aus dem Zusammenhalt der Bestimmungen des § 12 Abs 1 Z 1 lit b, des § 18 und des § 20 Abs 6 ErbStG ergibt sich, daß Verbindlichkeiten aus Pfli... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §764;ErbStG §12 Abs1 Z1 litb;ErbStG §18;ErbStG §30 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/16/0130
Rechtssatz: Der Pflichtteilsberechtigte hat ein Forderungsrecht auf einen verhältnismäßigen Teil des Nachlaßwertes in Geld, jedoch keinen Anspruch auf einen aliquot... mehr lesen...
Aus der dem Beschwerdeschriftsatz angeschlossenen Ausfertigung der angefochtenen Berufungsentscheidung ergibt sich in Übereinstimmung mit dem Beschwerdevorbringen, daß Beschwerdegegenstand der mit Notariatsakt vom 14. Jänner 1985 erfolgte, schenkungsweise Erwerb eines Geschäftsanteils an einer Gesellschaft m.b.H. ist. Die belangte Behörde brachte darauf in ihrer abweislichen Berufungsentscheidung u.a. gemäß § 19 Abs. 1 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 § 1 BewG 1955 idF ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/03 Steuern vom Vermögen32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: AbgÄG 1986/327 Abschn3 Art2 Z1;BewG 1955 §1 Abs2;ErbStG §18;ErbStG §19 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994160006.X01 Im RIS seit 14.01.2002 mehr lesen...
Der am 30. April 1978 verstorbene Vater der Beschwerdeführerin hatte in seinem am 19. November 1977 errichteten Testament ua folgendes bestimmt: "Die Gutsherrschaft S vermache ich meinem Sohn Franzi, Die Gutsherrschaft B meinem Sohn Fritzi, Das Haus in der E-straße ebenfalls meinem Sohn Franzi. .... Als Vormund setze ich Eure Mutter ein. Sollte sie auch nicht mehr sein, dann bitte ich Onkel M. Eure Mutter hat Zeit ihres Lebens 50 % des Fruchtgenusses, soferne sie ihn beanspruch... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z1 litb;ErbStG §18;
Rechtssatz: Der Steuergesetzgeber hat das Entstehen der Steuerschuld an die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruches und nicht an den Zeitpunkt des Entstehens, der Fälligkeit, der wirklichen Zuteilung oder der Auszahlung angeknüpft. Als Zeitpunkt der Geltendmachung des Pflichtteils ist jener anzunehmen, in dem der Pflichtteilsberechtigte oder d... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war mit einem Anteil von 2/3 Erbin nach ihrem am 13. Mai 1982 verstorbenen Ehegatten Dkfm.Dr. B., einem Wirtschaftstreuhänder. Weiterer Erbe zu 1/3 war der erblasserische Sohn Rene B., während der Sohn Peter B. auf den Pflichtteil gesetzt worden war. Nach Erlassung eines an die Beschwerdeführerin gerichteten vorläufigen Bescheides wurde eine abgabenbehördliche Prüfung vorgenommen. Bei der Ermittlung der Summe der Teilwerte aller Wirtschaftsgüter, die zum Tod... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z1 litb;ErbStG §18;ErbStG §20 Abs6;
Rechtssatz: Aus dem Zusammenhalt der Bestimmungen des § 12 Abs 1 Z 1 lit b, des § 18 und des § 20 Abs 6 ErbStG ergibt sich, daß Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten mit dem Betrag anzusetzen sind, mit dem sie im Zeitpunkt der Geltendmachung des Pflichteilsanspruches bestehen. Im Hinblick darauf, daß nach den Feststellungen d... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §786;ErbStG §12 Abs1 Z1 litb;ErbStG §18;ErbStG §19;ErbStG §20 Abs6;
Rechtssatz: Dem Betrag, mit dem die wirkliche Zuteilung des Pflichtteils erfolgte, kommt für die Frage der nach § 20 Abs 6 ErbStG abzuziehenden Verbindlichkeiten keine Bedeutung zu. Der dem Pflichtteilsberechtigten ausbezahlte Mehrbetrag hat § 786 Satz 2 ABGB zu... mehr lesen...