RS Vwgh 1995/9/27 95/16/0138

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Veröffentlicht am 27.09.1995
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/06 Verkehrsteuern

Norm

BAO §4 Abs2 lita;
ErbStG §12 Abs1 Z1;
ErbStG §18;
ErbStG §20 Abs1;
EStG 1988 §28 Abs5 Z5;
EStG 1988 §28 Abs5;

Beachte

Besprechung in ÖStZ 1996/9, S 257-261;

Rechtssatz

Der VwGH hat mit E vom 30.8.1995, 95/16/0172, 0173, unter Hinweis auf die Bestimmungen des § 28 Abs 5 EStG - insbesondere der Z 5 dieser Gesetzesstelle - ausgesprochen, daß beim Erwerb eines Gebäudes von Todes wegen iZm einem steuerfreien Betrag nach § 28 Abs 5 EStG zu dem für die Erbschaftssteuer maßgeblichen Zeitpunkt keine den Nachlaß betreffende Einkommensteuerschuld besteht. Noch nicht entstandene Steuerschulden können bei der Berechnung des Nachlaßvermögens aber nicht als Nachlaßschulden berücksichtigt werden (Hinweis E 30.8.1995, 95/16/0172, 0173).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995160138.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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