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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
ErbStG §12 Abs1 Z1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 95/16/0173Rechtssatz
Beim Erwerb eines Gebäudes (Gebäudeteiles) von Todes wegen im Zusammenhang mit einer Mietzinsrücklage besteht zu dem für die Erbschaftsteuer maßgeblichen Zeitpunkt keine den Nachlaß betreffende Einkommensteuerschuld.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995160172.X03Im RIS seit
15.06.2001