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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §4 Abs2 Z2 lita;Beachte
Besprechung in ÖStZ 1996/9, S 257-261;Rechtssatz
Noch nicht entstandene Steuerschulden können bei der Berechnung des Nachlaßvermögens nicht als Nachlaßschulden berücksichtigt werden. Abgesehen davon, daß Erbschaftssteuer und Einkommensteuer grundsätzlich nebeneinander bestehen (Hinweis E vom 13.9.1988, 88/14/0022), ist dabei überdies zu bedenken, daß der Umfang der die Zeiträume nach dem Todestag betreffenden Einkommensteuer ausschließlich von den nach dem Todestag des Erblassers entstandenen, in der Person des Erben gelegenen Umständen bestimmt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994160034.X07Im RIS seit
07.06.2001