RS Vwgh 1995/8/30 95/16/0172

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Veröffentlicht am 30.08.1995
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §18;
ErbStG §20 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 95/16/0173

Rechtssatz

Noch nicht entstandene Steuerschulden können bei der Berechnung des Nachlaßvermögens nicht als Nachlaßschulden berücksichtigt werden (Hinweis E 3.11.1959, 1631/57, VwSlg 2106 F/1959).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995160172.X04

Im RIS seit

15.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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