RS Vwgh 1995/9/27 95/16/0138

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Veröffentlicht am 27.09.1995
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/10 Grundrechte
32/06 Verkehrsteuern

Norm

B-VG Art7 Abs1;
ErbStG §12 Abs1 Z1;
ErbStG §18;
StGG Art2;

Rechtssatz

Im § 18 ErbStG ist das Stichtagsprinzip normiert. Eine solche Regelung ist bei einer Steuer, die auf den Erwerb von Vermögen zu einem bestimmten Zeitpunkt abstellt, sachlich gerechtfertigt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995160138.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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