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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art7 Abs1;Rechtssatz
Im § 18 ErbStG ist das Stichtagsprinzip normiert. Eine solche Regelung ist bei einer Steuer, die auf den Erwerb von Vermögen zu einem bestimmten Zeitpunkt abstellt, sachlich gerechtfertigt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995160138.X03Im RIS seit
20.11.2000