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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §33 Abs4 Z3;Rechtssatz
Ob die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für den Anspruch auf Familienbeihilfe erfüllt sind oder nicht, bestimmt sich - unabhängig von Zeitpunkt der behördlichen Beurteilung - nach den Verhältnissen im Anspruchszeitraum (vgl. z.B. das hg. Erkenntnis vom 21. Februar 2001, 96/14/0139).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2005130038.X01Im RIS seit
02.05.2008Zuletzt aktualisiert am
13.06.2018