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61/01 FamilienlastenausgleichNorm
FamLAG 1967 §2 Abs1 litb;Rechtssatz
Die Auslegung, dass ein Studienwechsel im Falle eines Doppelstudiums erst dann vorliege, wenn das zeitlich früher begonnene Studium abgebrochen oder unterbrochen werde, teilt der Verwaltungsgerichtshof nicht. Ein Studienwechsel kann auch innerhalb von Doppelstudien vom einen auf das andere Studium erfolgen, bevor das eine Studium abgebrochen oder unterbrochen wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2005130125.X01Im RIS seit
15.07.2008Zuletzt aktualisiert am
21.05.2013