RS Vwgh 2008/8/27 2006/15/0080

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Veröffentlicht am 27.08.2008
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Index

61/01 Familienlastenausgleich

Norm

FamLAG 1967 §2 Abs1 litb;

Rechtssatz

Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 18. November 1987, 87/13/0135, ausgeführt hat, kommt im Falle so genannter Praktika weder dem Umstand des Vorliegens eines arbeitsrechtlichen Dienstverhältnisses noch der Art und Höhe der dem Praktikanten gewährten Entschädigung Bedeutung für die Frage des Vorliegens einer Berufsausbildung zu. Vielmehr ist entscheidend auf den Inhalt der Tätigkeit abzustellen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2006150080.X03

Im RIS seit

24.09.2008

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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