Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2;WaffV 02te 1998 §3; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2011/03/0092 E 26. April 2011 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/03/0006 E 3. September 2008 RS 1 Stammrechtssatz Mit der Entziehung der waffenrechtlichen Urkunden ist insbesondere dann vorzugehen, wenn festgestellt wird, dass der Berechtigte Waf... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Anträge des Beschwerdeführers (vom 23. April 2004) auf Wiederaufnahme des Waffenpassentziehungsverfahrens (gemäß § 69 AVG), auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im selben Verfahren (gemäß § 71 AVG), und auf Akteneinsicht im Verwertungsverfahren der verfallenen Waffen betreffend die Daten der Erwerber (gemäß § 17 Abs 3 AVG) ab. Begründend wurde Folgendes ausgeführt: Mit Bescheiden vom... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §17 Abs1;AVG §17 Abs3;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §25 Abs6;WaffG 1996 §8 Abs1;
Rechtssatz: Es kann nicht als fehlerhaft erkannt werden, wenn die belangte Behörde die Einsicht in die Aktenbestandteile betreffend die Daten der Erwerber im Verwertungsverfahren iSd § 25 Abs 6 WaffG 1996, die die dem Beschwerdeführer entzogenen Waffen im W... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 21. Oktober 2004 wies die Bezirkshauptmannschaft Hallein den Antrag des Beschwerdeführers vom 3. Mai 2004 auf Ausstellung eines Waffenpasses zur Führung einer meldepflichtigen oder sonstigen Schusswaffe (Kategorie "C") gemäß § 35 Abs 1 iVm § 22 Abs 2 des Waffengesetzes 1996 - WaffG, BGBl I Nr 12/1997, ab, weil sie beim Beschwerdeführer die waffenrechtliche Verlässlichkeit nicht gegeben sah. Angesichts des vom Beschwerdeführer eingereichten Antragsformulars, in dem "Wa... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde der Beschwerdeführerin die ihr von der Bundespolizeidirektion Salzburg am 12. September 1984 mit der Nummer 134298 ausgestellte Waffenbesitzkarte gemäß § 25 Abs 3 iVm § 8 Abs 1 und 6 des Waffengesetzes 1996 - WaffG, BGBl I Nr 12/1997, entzogen. Begründend führte die belangte Behörde im Wesentlichen Folgendes aus: Über die Beschwerdeführerin sei von der Bundespolizeidirektion Salzburg mit Bescheid vom 23. Juni 2003 ein Wa... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 25 Abs 3 iVm § 8 Abs 1 des Waffengesetzes 1996 - WaffG, BGBl I Nr 12/1997, der ihm am 29. Mai 1972 ausgestellte Waffenpass mit der Nummer 044238 entzogen. Begründend wurde im Wesentlichen Folgendes ausgeführt: Am 26. Mai 2000 sei in dem vom Beschwerdeführer bewohnten Haus bei einer polizeilichen Amtshandlung eine verbotene Waffe (Pump-Gun) sowie ein halbautomatisches Gewehr "Bullpup... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der dem Beschwerdeführer am 22. Jänner 2002 ausgestellte Waffenpass gemäß § 25 Abs 3 in Verbindung mit § 8 Abs 1 Z 1 bis 3 des Waffengesetzes 1996 (WaffG) entzogen. Die belangte Behörde legte ihrer Entscheidung unter anderem zu Grunde, dass er bei einem Lokalbesuch, etwa Juli 2004, eine Faustfeuerwaffe bei sich in einem Holster getragen und die Waffe beim Betreten des Lokals vorgezeigt habe. Nach Aufforderung du... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs2;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/20/0158 E 17. Juni 1999 RS 1 Stammrechtssatz Bei Auslegung des Begriffes der sorgfältigen Verwahrung im Sinne des § 8 Abs 1 Z 2 WaffG 1996 ist angesichts des mit dem Waffenbesitz von Privatpersonen verbundenen Sicherheitsbedürfnisses nach Sinn und Zweck der Regelung de... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §58 Abs2;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2;WaffV 02te 1998 §3 Abs1 ;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall war ein halbautomatischen Gewehrs in einer Sporttasche im Wohnzimmer untergebracht. Diese Sporttasche war nach dem Vorbringen des Beschwerdeführers "gut versteckt und zwar hinter einer schweren Bank" und hat "von den einschreitenden Beamten erst nach ... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1;WaffV 02te 1998 §3 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2007/03/0088 E 27. Juni 2007 RS 1 Stammrechtssatz Angesichts des mit dem Waffenbesitz von Privatpersonen verbundenen Sicherheitsbedürfnisses ist nach Sinn und Zweck der Regelungen des Waffengesetzes bei der Prüfung der Verlässlichkeit ein strenger Maßstab anzulegen. Mit E... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;WaffG 1996 §25 Abs2;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2;WaffV 02te 1998 §3 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer hat seine Faustfeuerwaffe, nachdem er sie zuvor in einem Lokal vorgezeigt hatte, in einem versperrbaren Behältnis in seinem Cabriolet verwahrt. Es ist also davon auszugehen, dass dritten Personen dies... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs2;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/20/0043 E 18. Juli 2002 RS 1 Stammrechtssatz Die Pflicht zur sorgfältigen Verwahrung der Waffen besteht auch gegenüber dem im gleichen Haushalt lebenden Ehegatten. Der Inhaber eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte erfüllt seine Pflicht zur ordnungsgemäßen Verw... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1;WaffV 02te 1998 §3 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2007/03/0088 E 27. Juni 2007 RS 1(hier: nur erster und dritter Satz) Stammrechtssatz Angesichts des mit dem Waffenbesitz von Privatpersonen verbundenen Sicherheitsbedürfnisses ist nach Sinn und Zweck der Regelungen des Waffengesetzes bei der Prüfung der Verlässlichkeit ei... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1;WaffG 1996 §8 Abs6;WaffV 02te 1998 §3 Abs1;WaffV 02te 1998 §3 Abs2;
Rechtssatz: Zur ordnungsgemäßen Verwahrung von Faustfeuerwaffen gehört auch das Wissen um den aktuellen Besitzstand und den Aufbewahrungsort der Waffen. In welchem sicheren Behältnis oder an welchem sicheren Ort im Sinn des § 3 Abs 2 WaffV sich die Waffe befinde... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde über den Beschwerdeführer ein Waffenverbot gemäß § 12 Abs 1 Waffengesetz 1996 (WaffG) verhängt. Begründend führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdeführer habe bei einer Gendarmerieerhebung (aus Anlass einer Überprüfung der Verlässlichkeit des Beschwerdeführers als Inhaber waffenrechtlicher Urkunden gemäß § 25 WaffG) seine geladene Faustfeuerwaffe neben der Tastatur des Computers liegen gehabt. Auf Nachfrage habe er... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer die ihm am 19. September 1967 ausgestellte Waffenbesitzkarte Nr 003339 gemäß § 25 Abs 3 iVm § 8 Abs 1 Z 2 iVm § 8 Abs 6 des Waffengesetzes 1996, BGBl I Nr 12/1997, entzogen. Über die gegen diesen Bescheid gerichtete Beschwerde hat der Verwaltungsgerichtshof nach Vorlage der Akten des Verwaltungsverfahrens erwogen: Unstrittig ist, dass der Beschwerdeführer bei der am 5. September 2003 an s... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2;WaffV 02te 1998 §3;
Rechtssatz: Mit der Entziehung der waffenrechtlichen Urkunden ist insbesondere dann vorzugehen, wenn festgestellt wird, dass der Berechtigte Waffen nicht sorgfältig verwahrt hat. Zur ordnungsgemäßen Verwahrung von Faustfeuerwaffen gehört auch das Wissen um ua den Aufbewahrungsort der Waffen (vgl das Erkenn... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;WaffG 1996 §12;WaffG 1996 §25 Abs2;WaffG 1996 §8 Abs1;
Rechtssatz: Um eine ärztliche Untersuchung und Gutachtenserstellung anordnen und die Weigerung, sich einer solchen zu unterziehen, als Verletzung der Mitwirkungspflicht würdigen zu können, bedarf es bestimmter Anhaltspunkte dafür, dass vom Betroffenen eine Gefährdung... mehr lesen...
Mit den angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheiden wurden dem Beschwerdeführer gemäß § 25 Abs 3 in Verbindung mit § 8 Abs 1 Z 2 des Waffengesetzes 1996, BGBl I Nr 12/1997 (WaffG), der Waffenpass (erstangefochtener Bescheid) bzw die Waffenbesitzkarte (zweitangefochtener Bescheid) entzogen. Begründend führte die belangte Behörde jeweils im Wesentlichen Folgendes aus: Der Beschwerdeführer habe am 14. Juni 2006 angezeigt, dass aus der von ihm betriebenen Trafik Bargeld... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2007/03/0089 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/03/0042 E 26. April 2005 RS 2(Hier: Diese Judikatur kann auch auf den Fall des Diebstahls einer Waffe übertragen werden (so schon das hg Erkenntnis vom 10. Juli 1997, Zl 95/20/0472; vgl auch das hg Er... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1;WaffV 02te 1998 §3 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2007/03/0089
Rechtssatz: Angesichts des mit dem Waffenbesitz von Privatpersonen verbundenen Sicherheitsbedürfnisses ist nach Sinn und Zweck der Regelungen des Waffengesetzes bei der Prüfung der Verlässlichkei... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1;WaffV 02te 1998 §3 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2007/03/0089
Rechtssatz: Der Berechtigte ist wegen der von ihm geschilderten Art der Verwahrung der Schusswaffe als unverlässlich anzusehen: Er hat den Schlüssel zum Safe, in dem sich eine Schusswaffe befinde... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurden dem Beschwerdeführer gemäß § 25 Abs 3 in Verbindung mit § 8 Abs 1 Z 2 des Waffengesetzes 1996, BGBl I Nr 12/1997 (WaffG), die ihm jeweils am 19. Oktober 1988 ausgestellte Waffenbesitzkarte und der Waffenpass entzogen. Dem lag im Wesentlichen zu Grunde, dass der Beschwerdeführer am 17. September 2003 im Zuge einer Verwahrungsüberprüfung an seinem Wohnort erklärt hatte, "die Waffen" befänden sich an der Firmenadresse... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 25 Abs 1 und 3 in Verbindung mit § 8 Abs 1 des Waffengesetzes 1996, BGBl I Nr 12/1997 (WaffG), die Waffenbesitzkarte entzogen und der Antrag auf Erweiterung der Waffenbesitzkarte von zwei auf fünf genehmigungspflichtige Schusswaffen abgewiesen. Begründend führte die belangte Behörde im Wesentlichen aus, dass der Beschwerdeführer, den seine Waffenbesitzkarte zum Besitz von zwei genehmigun... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Ausgehend vom bei Prüfung der Verlässlichkeit des Waffenbesitzers anzulegenden strengen Maßstab kann schon ein einziger Vorfall den Umständen nach die Annahme begründen, der Betreffende werde mit Waffen unvorsichtig umgehen oder sie nicht sorgfältig verwahren. European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Dem Umstand, dass eine Waffe zerlegt und ohne Munition aufbewahrt wird, kommt hinsichtlich der Beurteilung der Ordnungsgemäßheit der Verwahrung keine entscheidende Bedeutung zu. Denn der Zugriff zu den Waffen ermöglicht es dritten Personen, diese an sich zu nehmen und durch Zusammenbau und Laden verwendungsfähig ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: VwGG §42 Abs2 Z1;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z1;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2;WaffG 1996 §8 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/03/0060 E 18. Oktober 2005 RS 3 Stammrechtssatz Auch wenn § 8 Abs 1 Waffengesetz den Umfang der potentiell (für die Prognoseentscheidung) relevanten "Tatsachenbasis" offen lässt, wird doch die spezif... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/03/0042 E 26. April 2005 RS 2 Stammrechtssatz Gerät eine Waffe in Verlust, so ist es Sache des Berechtigten, einen konkreten Sachverhalt über seine Art und Weise des Umgangs bzw der Verwahrung der Waffe und über den Vorgang, der zum Verlust der Waffe geführt hat, zu behaupten und glaubha... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs2;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/03/0013 E 1. Juli 2005 RS 1
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Zur ordnungsgemäßen Verwahrung (im Besonderen:) von Faustfeuerwaffen gehört auch das Wissen um den aktuellen Besitzstand und den Aufbewahrungsort der Waffen (Hinweis E vom 27.9.2001, Zl 99/20/0402, mwN... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §6 Abs1 impl;WaffG 1996 §50 Abs3;WaffG 1996 §50 Abs4;WaffG 1996 §8 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/20/0101 E 23. Juli 1999 VwSlg 15199 A/1999 RS 1
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz In Anwendung des WaffG 1996 ist die bisherige Judikatur des VwGH (Hinweis E 6.11.1997, 97/20/0122) insoweit nicht aufrecht zu erhalten, als damit ausgesagt wurde,... mehr lesen...