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41/04 Sprengmittel Waffen MunitionNorm
WaffG 1996 §25 Abs3;Rechtssatz
Ausgehend vom bei Prüfung der Verlässlichkeit des Waffenbesitzers anzulegenden strengen Maßstab kann schon ein einziger Vorfall den Umständen nach die Annahme begründen, der Betreffende werde mit Waffen unvorsichtig umgehen oder sie nicht sorgfältig verwahren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005030064.X03Im RIS seit
06.12.2006