RS Vwgh 2006/11/14 2005/03/0064

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Veröffentlicht am 14.11.2006
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Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1996 §25 Abs3;
WaffG 1996 §8 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Ausgehend vom bei Prüfung der Verlässlichkeit des Waffenbesitzers anzulegenden strengen Maßstab kann schon ein einziger Vorfall den Umständen nach die Annahme begründen, der Betreffende werde mit Waffen unvorsichtig umgehen oder sie nicht sorgfältig verwahren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005030064.X03

Im RIS seit

06.12.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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