RS Vwgh 2006/11/14 2005/03/0064

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Veröffentlicht am 14.11.2006
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Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1996 §25 Abs3;
WaffG 1996 §8 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Dem Umstand, dass eine Waffe zerlegt und ohne Munition aufbewahrt wird, kommt hinsichtlich der Beurteilung der Ordnungsgemäßheit der Verwahrung keine entscheidende Bedeutung zu. Denn der Zugriff zu den Waffen ermöglicht es dritten Personen, diese an sich zu nehmen und durch Zusammenbau und Laden verwendungsfähig zu machen (Hinweis E 21. Februar 1995, 95/20/0014).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005030064.X02

Im RIS seit

06.12.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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