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41/04 Sprengmittel Waffen MunitionNorm
WaffG 1996 §25 Abs3;Rechtssatz
Dem Umstand, dass eine Waffe zerlegt und ohne Munition aufbewahrt wird, kommt hinsichtlich der Beurteilung der Ordnungsgemäßheit der Verwahrung keine entscheidende Bedeutung zu. Denn der Zugriff zu den Waffen ermöglicht es dritten Personen, diese an sich zu nehmen und durch Zusammenbau und Laden verwendungsfähig zu machen (Hinweis E 21. Februar 1995, 95/20/0014).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005030064.X02Im RIS seit
06.12.2006