Entscheidungen zu § 17 Abs. 1 WaffG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-30 von 39

TE Vwgh Erkenntnis 2005/1/28 2004/01/0285

Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag des Beschwerdeführers, eines türkischen Staatsangehörigen, auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft "gemäß §§ 10, 11a, 12, 13 und 14 des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985 (StbG)" ab. Begründend führte sie aus, der Beschwerdeführer halte sich seit seiner Geburt im Jahr 1981 ununterbrochen in Österreich auf. Am 5. März 1999 habe er bereits einen Antrag auf Verleihung der Staatsbürgerschaft gestell... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.01.2005

RS Vwgh 2005/1/28 2004/01/0285

Index: 41/02 Staatsbürgerschaft41/04 Sprengmittel Waffen Munition90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StbG 1985 §10 Abs1 Z6 idF 1998/I/124;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 lita Z2;WaffG 1996 §17 Abs1 Z6;WaffG 1996 §50 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Maßgeblich ist im vorliegenden Fall, ob das Verhalten des Verleihungswerbers in den etwa vier Jahren zwischen dem (rechtskräftigen) Abschluss des ersten Verleihungsverfahrens und d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.01.2005

TE Vwgh Erkenntnis 2002/9/12 99/20/0078

Der Beschwerdeführer beantragte am 6. Februar 1998 eine Ausnahmebewilligung gemäß § 17 Abs. 3 Waffengesetz 1996 (im Folgenden WaffG) für Erwerb, Einfuhr, Besitz und Führen von Patronen für Faustfeuerwaffen mit offener oder verdeckter Hohlspitze und Geschossen für solche Patronen für die Dauer seiner Tätigkeit als allgemein gerichtlich beeideter Sachverständiger für Schusswaffen. Er stützte diesen Antrag ausschließlich auf seine beabsichtigte Gutachtertätigkeit für Behörden im Zusammen... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 12.09.2002

RS Vwgh 2002/9/12 99/20/0078

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §17 Abs1;WaffG 1996 §17 Abs2;WaffG 1996 §17 Abs3;WaffG 1996 §47 Abs1 Z2 litb;WaffV 01te 1997 §5 Abs1;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer hat sein Interesse am Besitz der betreffenden Patronen mit offener oder verdeckter Hohlspitze und Geschossen für solche Patronen einerseits mit seiner Beeidigung als allgemein gerichtlich beeideter Sachverständiger, anderer... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.09.2002

RS Vwgh 2002/9/12 99/20/0078

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §17 Abs1;WaffG 1996 §17 Abs2;WaffG 1996 §17 Abs3;WaffV 01te 1997 §5 Abs1;
Rechtssatz: Voraussetzung der Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach § 17 Abs. 3 WaffG 1996 ist, dass der Antragsteller den Nachweis eines berechtigten überwiegenden Interesses erbringt. Dabei ist es - ebenso wie etwa bei dem für die Ausstellung eines Waffenpasses erforderlichen Na... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.09.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2001/9/27 99/20/0404

Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Leoben vom 22. Dezember 1998 wurden dem Beschwerdeführer die 1970 ausgestellte Waffenbesitzkarte und der 1982 ausgestellte Waffenpass "gemäß § 25 Abs. 3 und 4" Waffengesetz 1996, BGBl. I Nr. 12/1997 (WaffG), entzogen und ausgesprochen, die Urkunden seien vom Beschwerdeführer gemäß § 25 Abs. 5 Z 2 WaffG sofort abzugeben bzw. den einschreitenden Beamten auszuhändigen. Wegen Gefahr im Verzug werde gemäß § 64 Abs. 2 AVG die aufschiebende Wirkun... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.09.2001

RS Vwgh 2001/9/27 99/20/0404

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §29 Abs2;WaffG 1996 §17 Abs1 Z4;WaffG 1996 §17 Abs1 Z6;WaffG 1996 §30;WaffG 1996 §58 Abs1;WaffG 1996 §8 Abs1;WaffGNov 02te 1994 Art2 Abs1;WaffGNov 02te 1994 Art2 Abs2;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass der Beschwerdeführer wegen der ihm zur Last liegenden Missachtung waffenrechtlicher Vorschriften über den Erwerb und Besitz von Waffen (vgl. insofern, aus... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.09.2001

TE Vwgh Erkenntnis 1998/5/7 96/20/0241

Der Beschwerdeführer beantragte am 22. März 1995 die Ausstellung eines Waffenpasses und begründete diesen Antrag wie folgt: "Ich habe als Außerstreitrichter beim BG (...) unter anderem mit gefährlichen psychisch Kranken zu tun. Nachweis: Akten des BG (...): 2 SW 16/92, 2 L 65/77; meine Einvernahme" Nach einem im Verwaltungsakt erliegenden Bericht der Bundespolizeidirektion Wien vom 4. Mai 1995 habe der Beschwerdeführer seinen Bedarf - offenbar mündlich - mit Entscheidungen "gegen" psy... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 07.05.1998

RS Vwgh 1998/5/7 96/20/0241

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §17 Abs1;WaffG 1986 §18; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/16 92/01/0797 3 Stammrechtssatz Bloße Vermutungen und Befürchtungen einer möglichen Bedrohung reichen zur Dartuung einer Gefährdung nicht aus, solange sich Verdachtsgründe nicht derartig verdichten, daß sich schlüssig eine KONKRETE Gefährdung ergibt (Hinweis E 22.10.1986, 85/01/0197) ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.05.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1997/12/11 96/20/0282

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Spittal/Drau vom 31. Mai 1995, mit dem der Antrag des Beschwerdeführers auf Ausstellung einer Waffenbesitzkarte gemäß § 6 Abs. 1 und 2 iVm § 11 Abs. 4 Waffengesetz 1986 abgewiesen worden war, abgewiesen und der erstinstanzliche Bescheid mit der Maßgabe bestätigt, daß sich die Abweisung des Antrages des Beschwerdeführers auf § 17 Abs. 1 iVm § 6 Abs. 4 Waffengesetz 1986 ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.12.1997

RS Vwgh 1997/12/11 96/20/0282

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: B-VG Art130 Abs2;WaffG 1986 §17 Abs1;WaffG 1986 §6;
Rechtssatz: Einen Rechtsanspruch auf Ausstellung einer Waffenbesitzkarte hat nur eine Person, wenn sie a) verläßlich (§ 6 WaffG) ist, b) das 21te Lebensjahr vollendet hat, und c) die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt. Besitzt ein Antragsteller die österreichische Staatsb... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.12.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/7/10 95/20/0472

Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion St.Pölten vom 12. Jänner 1995 wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 20 Abs. 1 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 des Waffengesetzes 1986, BGBl. Nr. 443 (WaffG), der von dieser Behörde am 11. März 1988 ausgestellte Waffenpaß entzogen. Gleichzeitig wurde ausgesprochen, daß die Bescheidadressatin binnen zwei Wochen nach Eintritt der Rechtskraft des Bescheides den Waffenpaß abzuliefern habe. Der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung wurde mit dem ange... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 10.07.1997

RS Vwgh 1997/7/10 95/20/0472

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §17;WaffG 1986 §18;WaffG 1986 §20 Abs1;WaffG 1986 §6 Abs1;
Rechtssatz: Macht die Bfin eine Interessenabwägung im Hinblick auf die Gefährdung ihrer Person nach Entzug des Waffenpasses geltend, ist ihr zu entgegnen, dass das Gesetz eine Berücksichtigung derartiger, offenbar unter dem Gesichtspunkt des Bedarfes zum Führen von Faustfeuerwaffen (als Voraussetzu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.07.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1994/9/21 94/01/0070

Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Graz vom 28. Juni 1993 wurde ein entsprechender Antrag des Beschwerdeführers auf Ausstellung eines Waffenpasses gemäß § 17 Abs. 2 Waffengesetz 1986 (kurz WaffG), BGBl. Nr. 443, mangels Bedarfes und mangels berücksichtigungswürdiger Gründe: bei der Ermessensentscheidung abgewiesen. Mit dem nun vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 3. Dezember 1993 wurde die Berufung gemäß § 66 Abs. 4 AVG abgewiesen. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.09.1994

RS Vwgh 1994/9/21 94/01/0070

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §17 Abs1;WaffG 1986 §18; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/07 90/01/0030 1 (hier: Leiter eines Postamtes, Transport des Tresorschlüssels). Stammrechtssatz Der Umschreibung des Bedarfsbegriffes ist zu entnehmen, daß vom Vorliegen besonderer Gefahren nur dann die Rede sein kann, wenn die Gefahren das Ausmaß der für jedermann bestehenden Gefahre... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.09.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/6/22 93/01/0421

Mit Antrag vom 16. März 1992 begehrte der Beschwerdeführer die Ausstellung eines Waffenpasses für 2 Faustfeuerwaffen. Er begründete seinen Antrag auf Ausstellung eines Waffenpasses und somit seinen Bedarf zum Führen von Faustfeuerwaffen damit, daß er seit Monaten mit Telefonanrufen privat und in der Firma belästigt werde. Auch seien an seiner Liegenschaft schon mehrere Besitzstörungen und Sachbeschädigungen vorgefallen. Da er die Hintergründe dieser Belästigungen und Sachbeschädigunge... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.06.1994

RS Vwgh 1994/6/22 93/01/0421

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §17 Abs1;WaffG 1986 §17 Abs2;WaffG 1986 §18;
Rechtssatz: Der Transport von Geldbeträgen über einen Zeitraum von eineinhalb Jahren, bzw einmal über S 100.000.-, dreimal über S 50.000.-, im übrigen unter S 50.000.-, vermag für sich allein noch keinen Bedarf zum Führen von Faustfeuerwaffen begründen. European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.06.1994

RS Vwgh 1994/6/22 93/01/0421

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §17 Abs1;WaffG 1986 §17 Abs2;WaffG 1986 §18;
Rechtssatz: Ein Bedarf zum Führen von Faustfeuerwaffen liegt nicht schon dann vor, wenn durch das Mitführen der Waffe eine entsprechende abschreckende Wirkung erzeugt werden kann. Dies wäre nur dann der Fall, wenn der Bf glaubhaft macht, daß er außerhalb von Wohnräumen und Betriebsräumen oder seinen eingefriedet... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.06.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1993/9/16 92/01/0797

Zur Vorgeschichte wird, um Wiederholungen zu vermeiden, auf das hg. Erkenntnis vom 18. September 1991, Zl. 91/01/0042, verwiesen. Der Beschwerdeführer, ein Immobilienhändler, beantragte am 17. April 1991 bei der Bezirkshauptmannschaft B neuerlich, nach Abweisung seines seinerzeitigen Ansuchens im vorangegangenen Verfahren, die Ausstellung eines Waffenpasses und brachte zur Begründung: insbesondere vor, er transportiere des öfteren Waffen, Munition und größere Geldbeträge. Gleichzei... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.09.1993

RS Vwgh 1993/9/16 92/01/0797

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §17 Abs1;WaffG 1986 §18;
Rechtssatz: Bloße Vermutungen und Befürchtungen einer möglichen Bedrohung reichen zur Dartuung einer Gefährdung nicht aus, solange sich Verdachtsgründe nicht derartig verdichten, daß sich schlüssig eine KONKRETE Gefährdung ergibt (Hinweis E 22.10.1986, 85/01/0197) (hier: Antragsteller um Waffenpaß transportiert öfter Waffen, Muniti... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.09.1993

RS Vwgh 1993/9/16 92/01/0797

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §17 Abs1;WaffG 1986 §18; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/07 90/01/0030 1 Stammrechtssatz Der Umschreibung des Bedarfsbegriffes ist zu entnehmen, daß vom Vorliegen besonderer Gefahren nur dann die Rede sein kann, wenn die Gefahren das Ausmaß der für jedermann bestehenden Gefahren erheblich übersteigen. Wenngleich bei Beurteilung der Erheblic... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.09.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1992/5/6 92/01/0405

Dem durch eine Ausfertigung des im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheides belegten Beschwerdevorbringen zufolge versagte die belangte Behörde dem Beschwerdeführer gemäß § 17 Abs. 2 in Verbindung mit § 18 Waffengesetz 1986 (WaffG) die Ausstellung eines von ihm mit Eingabe vom 18. Mai 1991 beantragten Waffenpasses. Zur Begründung: führte die belangte Behörde aus, es sei Aufgabe des Waffenpaßwerbers, einen Bedarf zum Führen von Faustfeuerwaffen nachzuweisen und das Vorliegen ein... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 06.05.1992

RS Vwgh 1992/5/6 92/01/0405

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §17 Abs1;WaffG 1986 §18; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/07 90/01/0030 1 Stammrechtssatz Der Umschreibung des Bedarfsbegriffes ist zu entnehmen, daß vom Vorliegen besonderer Gefahren nur dann die Rede sein kann, wenn die Gefahren das Ausmaß der für jedermann bestehenden Gefahren erheblich übersteigen. Wenngleich bei Beurteilung der Erheblic... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.05.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1991/12/18 91/01/0158

Der Beschwerdeführer - er betreibt ein Verkaufsgeschäft der Firma F in S - stellte am 7. Dezember 1990 den Antrag auf Ausstellung eines Waffenpasses für ein Stück Faustfeuerwaffe. Er begründete den Bedarf damit, er transportiere täglich Geldbeträge von seinem Unternehmen zu seinem Wohnort und jeweils am Montag von seinem Wohnort zur Sparkassenfiliale in H. Die Geldbeträge, die er jeweils zur Bank bringe, seien sehr unterschiedlich, jedoch bewegten sie sich bis zu S 600.000,--. Beim Zä... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.12.1991

RS Vwgh 1991/12/18 91/01/0158

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §17 Abs1;WaffG 1986 §18; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/07 90/01/0030 1 Stammrechtssatz Der Umschreibung des Bedarfsbegriffes ist zu entnehmen, daß vom Vorliegen besonderer Gefahren nur dann die Rede sein kann, wenn die Gefahren das Ausmaß der für jedermann bestehenden Gefahren erheblich übersteigen. Wenngleich bei Beurteilung der Erheblic... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.12.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/9/18 91/01/0042

Der Beschwerdeführer, ein Immobilienhändler, beantragte am 16. Juli 1990 bei der Bezirkshauptmannschaft Bregenz die Ausstellung eines Waffenpasses für zwei Stück Faustfeuerwaffen. Den Bedarf zum Führen einer solchen Waffe begründete er damit, daß er des öfteren gezwungen sei, größere Geldbeträge mit sich zu führen. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 19. Juli 1990 wurde dieser Antrag gemäß § 17 Abs. 2 iVm § 18 Waffengesetz 1986 abgewiesen. In der dagegen erhobe... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.09.1991

RS Vwgh 1991/9/18 91/01/0042

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §17 Abs1;WaffG 1986 §18; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/07 90/01/0030 1 Stammrechtssatz Der Umschreibung des Bedarfsbegriffes ist zu entnehmen, daß vom Vorliegen besonderer Gefahren nur dann die Rede sein kann, wenn die Gefahren das Ausmaß der für jedermann bestehenden Gefahren erheblich übersteigen. Wenngleich bei Beurteilung der Erhebli... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.09.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1990/11/7 90/01/0030

Der Beschwerdeführer stellte am 6. Juni 1989 bei der Bezirkshauptmannschaft Hermagor den Antrag auf Ausstellung eines Waffenpasses. Das Vorliegen eines Bedarfes begründete der Beschwerdeführer damit, daß er mit Jahresanfang von seinem bisherigen Faustfeuerwaffenverein zu einem Polizeisportverein gewechselt sei, wo er als aktives Mitglied an nationalen und internationalen Wettkämpfen im praktischen Pistolenschießen teilnehme. Im Zuge des von der Behörde erster Instanz durchgeführten Er... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 07.11.1990

RS Vwgh 1990/11/7 90/01/0030

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §17 Abs1;WaffG 1986 §18;
Rechtssatz: Der Umschreibung des Bedarfsbegriffes ist zu entnehmen, daß vom Vorliegen besonderer Gefahren nur dann die Rede sein kann, wenn die Gefahren das Ausmaß der für jedermann bestehenden Gefahren erheblich übersteigen. Wenngleich bei Beurteilung der Erheblichkeit auch kein übertrieben strenger Maßstab anzulegen ist, so muß f... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.11.1990

RS Vwgh 1990/11/7 90/01/0030

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §17 Abs1;WaffG 1986 §18;
Rechtssatz: Aus dem Transport von Waffen und Muniton durch eine im Umgang mit diesen besonders geübte Person, läßt sich eine gegenüber dem allgemeinen Sicherheitsriskio abhebende Gefahrenlage für diese Person nicht ableiten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990010030.X02 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.11.1990

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