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41/04 Sprengmittel Waffen MunitionNorm
WaffG 1986 §17 Abs1;Rechtssatz
Aus dem Transport von Waffen und Muniton durch eine im Umgang mit diesen besonders geübte Person, läßt sich eine gegenüber dem allgemeinen Sicherheitsriskio abhebende Gefahrenlage für diese Person nicht ableiten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990010030.X02Im RIS seit
25.04.2001